I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam
Vom 22. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Geoökologie erlassen: I
Übersicht
Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Regelstudienzeit, Studienaufbau
Nachweisformen für Studienleistungen
§ 1
Grundsätze
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Studienziele
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Studienbestandteile
Lehrveranstaltungsarten
Wahlweise obligatorische Vertiefung Prüfungen Inkrafttreten
§ 3 Regelstudienzeit, Studienaufbau
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium und das fünfsemestrige Hauptstudium, das die Zeit für die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt. Der zeitliche Gesamtumfang des Studiums beträgt in der Regel 160 Semesterwochenstunden( SWS). Davon entfallen 16 SWS auf ein wahlweise obligatorisches Vertiefungsfach( vgl.§ 7), weitere 16 SWS sind für das freie Studium vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen des freien Studiums sind nachzuweisen.
( 3) Im Grundstudium gewinnen die Studierenden Wissen und Fertigkeiten in den mathematisch- naturwissenschaftlichen und geowissenschaftlichen Grundlagendisziplinen. Außerdem erfolgt eine Einführung in geoökologische Grundlagendisziplinen.
( 4) Im Hauptstudium werden Inhalte geoökologischer Disziplinen vermittelt sowie methodologisches Wissen für die eigenständige Bearbeitung geoökologischer Probleme im Hinblick auf den späteren Berufseinsatz erworben.
( 5) Praktika werden vor allem während der vorlesungsfreien Zeit im Grund- und Hauptstudium durchgeführt. Sie sind Bestandteil des Grund- und des Hauptstudiums.
( 6) Während des Studiums ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen Institutionen( Behörden, Instituten, Betrieben, Planungsbüros etc.) von mindestens zwei Monaten abzuleisten.
( 7) Das Grundstudium wird mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung.
§ 1 Grundsätze
Die vorliegende Studienordnung soll es den Studierenden ermöglichen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzuführen und abzuschließen. In der Studienordnung werden die Studienziele und die Lehrinhalte, deren Zuordnung zu Studienabschnitten sowie Empfehlungen für einen Studienverlauf ausgewiesen.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen und Studienbeginn
( 1) Der Zugang zum Studium Geoökologie erfolgt durch die Einschreibung im Studiengang Geoökologie an der Universität Potsdam. Voraussetzung dafür ist die allgemeine Hochschulreife.
( 2) Die Aufnahme des Studiums erfolgt nur zum Winter
semester.
1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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§ 4 Nachweisformen für Studienleistungen
( 1) Testate werden für Vorlesungen erteilt. Sie erfolgen in der letzten Vorlesung und werden im Studienbuch vermerkt.
( 2) Einen entsprechenden Seminarschein bzw. Übungsschein erhält, wer für mindestens 80% der Veranstaltungsreihe eine Teilnahme nachweisen kann und während der Veranstaltungen sein grundsätzliches Wissen durch schriftliche( Beleg) und/ oder mündliche( vorbereitete Diskussionsbeiträge) Leistungen nachweisen kann.
( 3) Leistungsscheine integrieren eine individuelle Leistungsprüfung. Neben dem Nachweis der Teilnahme von mindestens 80% an der entsprechenden Lehrveranstaltung erfolgt die Leistungsüberprüfung
durch eine Klausur von mindestens 90 min Dauer oder
durch eine eigenständige Praktikumsarbeit oder durch eine Projektarbeit oder
durch eine im Seminar vorgetragene und diskutierte schriftliche Arbeit.
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