Heft 
(1996) 10
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Studienordnung für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam

Vom 22. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftli­chen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Diplomstu­diengang Geoökologie erlassen: I

Übersicht

Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Regelstudienzeit, Studienaufbau

Nachweisformen für Studienleistungen

§ 1

Grundsätze

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Studienziele

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Studienbestandteile

Lehrveranstaltungsarten

Wahlweise obligatorische Vertiefung Prüfungen Inkrafttreten

§ 3 Regelstudienzeit, Studienaufbau

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium und das fünfsemestrige Hauptstudium, das die Zeit für die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt. Der zeitliche Gesamtumfang des Studiums beträgt in der Regel 160 Semesterwochenstunden( SWS). Davon entfallen 16 SWS auf ein wahlweise obligatori­sches Vertiefungsfach( vgl.§ 7), weitere 16 SWS sind für das freie Studium vorgesehen. Die Lehrveranstaltun­gen des freien Studiums sind nachzuweisen.

( 3) Im Grundstudium gewinnen die Studierenden Wissen und Fertigkeiten in den mathematisch- naturwissen­schaftlichen und geowissenschaftlichen Grundlagendis­ziplinen. Außerdem erfolgt eine Einführung in geoöko­logische Grundlagendisziplinen.

( 4) Im Hauptstudium werden Inhalte geoökologischer Disziplinen vermittelt sowie methodologisches Wissen für die eigenständige Bearbeitung geoökologischer Pro­bleme im Hinblick auf den späteren Berufseinsatz erwor­ben.

( 5) Praktika werden vor allem während der vorlesungs­freien Zeit im Grund- und Hauptstudium durchgeführt. Sie sind Bestandteil des Grund- und des Hauptstudiums.

( 6) Während des Studiums ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen Institutionen( Behörden, Instituten, Betrieben, Planungsbüros etc.) von mindestens zwei Monaten abzuleisten.

( 7) Das Grundstudium wird mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen, das Hauptstudium mit der Diplomprü­fung.

§ 1 Grundsätze

Die vorliegende Studienordnung soll es den Studierenden ermöglichen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzu­führen und abzuschließen. In der Studienordnung werden die Studienziele und die Lehrinhalte, deren Zuordnung zu Studienabschnitten sowie Empfehlungen für einen Studienverlauf ausgewiesen.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen und Studienbeginn

( 1) Der Zugang zum Studium Geoökologie erfolgt durch die Einschreibung im Studiengang Geoökologie an der Universität Potsdam. Voraussetzung dafür ist die allge­meine Hochschulreife.

( 2) Die Aufnahme des Studiums erfolgt nur zum Winter­

semester.

1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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§ 4 Nachweisformen für Studienleistungen

( 1) Testate werden für Vorlesungen erteilt. Sie erfolgen in der letzten Vorlesung und werden im Studienbuch vermerkt.

( 2) Einen entsprechenden Seminarschein bzw. Übungs­schein erhält, wer für mindestens 80% der Veranstal­tungsreihe eine Teilnahme nachweisen kann und während der Veranstaltungen sein grundsätzliches Wissen durch schriftliche( Beleg) und/ oder mündliche( vorbereitete Diskussionsbeiträge) Leistungen nachweisen kann.

( 3) Leistungsscheine integrieren eine individuelle Lei­stungsprüfung. Neben dem Nachweis der Teilnahme von mindestens 80% an der entsprechenden Lehrveranstal­tung erfolgt die Leistungsüberprüfung

durch eine Klausur von mindestens 90 min Dauer oder

durch eine eigenständige Praktikumsarbeit oder durch eine Projektarbeit oder

durch eine im Seminar vorgetragene und diskutierte schriftliche Arbeit.

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