I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
1255
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Erziehungswissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam
Vom 13. Juli 1995
I. Allgemeine Grundlagen des Studiums
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung( StO) regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam ( MPO) vom 10. Juni 1993( AmBek UP 1994 S. 22) Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Erziehungswissenschaft als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums.
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GBV1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 13. Juli 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 7. März 1996 bestätigt.
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Grundlagen des Studiums
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§5
Geltungsbereich
Studienbeginn
Regelstudienzeit und Studienumfang Ausbildungsziele
Studieninhalte
II. Organisatorisches
§ 6
§ 7 Gliederung des Studienganges
§ 8
Studienfachberatung
Leistungskontrollen
§ 9
§ 10
Grundstudium( Definition, Umfang, Dauer) Leistungsnachweise
III. Hauptfachstudium
§ 2
Studienbeginn
Das Studium kann in einem Wintersemester oder in einem Sommersemester aufgenommen werden. Die Studienangebotsplanung ist jedoch auf eine Aufnahme des Studiums im Wintersemester ausgerichtet.
§ 3
Regelstudienzeit und Studienumfang
Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt neun Semester. Der Studienumfang beträgt 70 SWS im Hauptfach und 40 SWS im Nebenfach. Innerhalb des Gesamtstudiums der Erziehungswissenschaft sowie des zweiten Hauptfaches oder beider Nebenfächer sind mindestens zehn SWS nach freier Wahl nachzuweisen(§ 3 Abs. 3 MPO). Zudem ist im Rahmen des Hauptstudiums der Erziehungswissenschaft ein wissenschaftlich begleitetes Praktikum zu absolvieren.( vgl. V. Praktikum)
§ 11 Hauptstudium( Definition, Voraussetzung, Dauer) § 12 Leistungsnachweise
IV. Nebenfachstudium
§ 13
§ 14
Grundstudium( Definition, Umfang, Dauer) Leistungsnachweise
§ 15 Hauptstudium( Definition, Voraussetzung, Dauer) § 16
Leistungsnachweise
V. Praktikum
§17
Hauptfachstudium( Definition, Voraussetzung,
Dauer)
§ 18 Nebenfachstudium( Definition, Voraussetzung,
Dauer)
VI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
§ 4
Ausbildungsziele
Das Magisterstudium an der Universität Potsdam soll im Rahmen allgemeiner Studienziele Qualifikationen für eine Tätigkeit in folgenden Bereichen vermitteln:
1. Wissenschaft und Forschung inner- und außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen
geistes- und sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung in der Erziehungswissenschaft Forschungen zu den Beziehungen zwischen Erziehung, Bildung, Ausbildung, Kultur, Persönlichkeitsentwicklung, Gesellschaft und Staat Erforschung der gesellschaftlichen und kulturellen Folgen von Erziehungs-, Bildungs-, Ausbildungsund Sozialisationsprozessen
Analyse und Entwicklung von Modellen, Methoden und Medien der Wissensvermittlung
2. Lehre und Beratung inner- und außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen
erziehungswissenschaftliche
Lehrtätigkeit im
Hochschulwesen und in Institutionen freier Trä
gerschaft
Planung, Durchführung und Evaluation von Bildungsmaßnahmen in pädagogischen Handlungs
Beratung bei der Durchführung und Auswertung empirischer Sozialforschung
1
sowie
Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
feldern
174