Heft 
(1996) 11
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften

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Studienordnung für das Haupt- und Neben­fach Erziehungswissenschaft im Magister­studiengang an der Universität Potsdam

Vom 13. Juli 1995

I. Allgemeine Grundlagen des Studiums

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung( StO) regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam ( MPO) vom 10. Juni 1993( AmBek UP 1994 S. 22) Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Erzie­hungswissenschaft als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums.

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GBV1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophi­schen Fakultät II der Universität Potsdam am 13. Juli 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 7. März 1996 bestätigt.

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Grundlagen des Studiums

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§5

Geltungsbereich

Studienbeginn

Regelstudienzeit und Studienumfang Ausbildungsziele

Studieninhalte

II. Organisatorisches

§ 6

§ 7 Gliederung des Studienganges

§ 8

Studienfachberatung

Leistungskontrollen

§ 9

§ 10

Grundstudium( Definition, Umfang, Dauer) Leistungsnachweise

III. Hauptfachstudium

§ 2

Studienbeginn

Das Studium kann in einem Wintersemester oder in einem Sommersemester aufgenommen werden. Die Studienangebotsplanung ist jedoch auf eine Aufnahme des Studiums im Wintersemester ausgerichtet.

§ 3

Regelstudienzeit und Studienumfang

Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt neun Semester. Der Studienumfang beträgt 70 SWS im Hauptfach und 40 SWS im Neben­fach. Innerhalb des Gesamtstudiums der Erziehungswis­senschaft sowie des zweiten Hauptfaches oder beider Nebenfächer sind mindestens zehn SWS nach freier Wahl nachzuweisen(§ 3 Abs. 3 MPO). Zudem ist im Rahmen des Hauptstudiums der Erziehungswissenschaft ein wissenschaftlich begleitetes Praktikum zu absolvie­ren.( vgl. V. Praktikum)

§ 11 Hauptstudium( Definition, Voraussetzung, Dauer) § 12 Leistungsnachweise

IV. Nebenfachstudium

§ 13

§ 14

Grundstudium( Definition, Umfang, Dauer) Leistungsnachweise

§ 15 Hauptstudium( Definition, Voraussetzung, Dauer) § 16

Leistungsnachweise

V. Praktikum

§17

Hauptfachstudium( Definition, Voraussetzung,

Dauer)

§ 18 Nebenfachstudium( Definition, Voraussetzung,

Dauer)

VI. Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 19 Inkrafttreten

§ 4

Ausbildungsziele

Das Magisterstudium an der Universität Potsdam soll im Rahmen allgemeiner Studienziele Qualifikationen für eine Tätigkeit in folgenden Bereichen vermitteln:

1. Wissenschaft und Forschung inner- und außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen

geistes- und sozialwissenschaftliche Grundlagen­forschung in der Erziehungswissenschaft Forschungen zu den Beziehungen zwischen Erzie­hung, Bildung, Ausbildung, Kultur, Persönlich­keitsentwicklung, Gesellschaft und Staat Erforschung der gesellschaftlichen und kulturellen Folgen von Erziehungs-, Bildungs-, Ausbildungs­und Sozialisationsprozessen

Analyse und Entwicklung von Modellen, Metho­den und Medien der Wissensvermittlung

2. Lehre und Beratung inner- und außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen

erziehungswissenschaftliche

Lehrtätigkeit im

Hochschulwesen und in Institutionen freier Trä­

gerschaft

Planung, Durchführung und Evaluation von Bil­dungsmaßnahmen in pädagogischen Handlungs­

Beratung bei der Durchführung und Auswertung empirischer Sozialforschung

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sowie

Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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