Beratung, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit in Institutionen und Verbänden
Beratung bei der Personal- und Organisationsentwicklung
Fortbildung von Beschäftigten im sozialen und erzieherischen Bereich
3. Kultur- und Wissenspräsentation inner- und außerhalb der wissenschaftlichen Hochschulen
Entwicklung, Anwendung und Evaluierung neuer Modelle und Techniken für Wissens- und Kulturpräsentation
Aufbau und Entwicklung von Informations- und Expertensystemen im Bildungsbereich und in sozialen Feldern
Planung und Organisation im Bereich des Bildungsmanagements.
§ 5 Studieninhalte
Das Studium der Erziehungswissenschaft umfaßt im Grund- und Hauptstudium folgende Teilgebiete, die den Teildisziplinen( Anlage) zugeordnet sind:
1. Theorien der Erziehungswissenschaft und ihrer Anwendungsgebiete
Theorien der Erziehungswissenschaft
Disziplinen der Erziehungswissenschaft und Wissenschaftsgeschichte
Theorien von Entwicklung, Erziehung, Bildung und Ausbildung
Theorien des Lernens und Lehrens
2. Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft Methodologie
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Methoden( z.B. qualitative und quantitative Methoden und ihre Anwendung) Forschungsplanung und Evaluation
3. Gesellschaftliche und kulturelle Formen von Bildung und Erziehung
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Institutionen und Organisationsformen im Erziehungs- und Bildungswesen einschließlich ihrer historischen und internationalen Entwicklung Sozialisationstheorien; schicht-, kulturspezifische, alters-, geschlechtsspezifische Formen von Bildung, Erziehung und Sozialisation
Tradierungs-, Transformations- und Innovationsprozesse im Erziehungs- und Bildungswesen ( national und international)
Organisation, Verwaltung und Recht im Erziehungs- und Bildungswesen
Sozialgeschichte von Erziehung und Bildung
4. Anwendung und Wirkung erziehungswissenschaftlichen Wissens
Forschungen zu Anwendung und Wirkung erziehungswissenschaftlichen Wissens im Bildungsbereich und anderen sozialen Feldern Pädagogische Berufe und Qualifikationen.
§ 6
II. Organisatorisches
Studienfachberatung
( 1) Die Studierenden müssen zum Beginn des Grundund des Hauptstudiums im Fach Erziehungswissenschaft an einer Studienfachberatung teilnehmen.
( 2) Den Studierenden aller anderen Semester wird die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitenden Charakter hat.
§ 7
Gliederung des Studienganges
( 1) Hauptfach
Der Studiengang hat folgende Schwerpunktbereiche: 1. Grundstudium( 4 Semester- 35 SWS) Pflichtveranstaltungen:
- Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft( 2 SWS)
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Forschungsmethoden( 4 SWS)
- Anfertigung einer Semesterarbeit
2. Zwischenprüfung
3. Hauptstudium( 4 Semester- 35 SWS)
Pflichtveranstaltungen:
Forschungsseminare( 4 SWS)
Forschungsmethoden( 2 SWS)
4. Anfertigung der Magisterarbeit im Hauptfach Erziehungswissenschaft, Ablegen der Fachprüfung - ein Semester
5. Absolvierung eines Praktikums während des Hauptstudiums( siehe V. Praktikum).
Darüber hinaus wird empfohlen, schon im Grundstudium ein studienbegleitendes Praktikum zu absolvieren. Im Hinblick auf eine spätere Lehrtätigkeit wird weiter empfohlen, im Rahmen der frei zu wählenden Semesterwochenstunden(§ 3 Satz 3) die Didaktik der beiden Hauptfächer bzw. des Hauptfaches und der beiden Nebenfächer nach eigener Wahl zu studieren.
( 2) Nebenfach
Der Studiengang hat folgende Schwerpunktbereiche: 1. Grundstudium( 4 Semester- 20 SWS) Pflichtveranstaltungen:
- Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft( 2 SWS)
- Forschungsmethoden( 4 SWS)
2. Zwischenprüfung
3. Hauptstudium( 4 Semester- 20 SWS)
Pflichtveranstaltung: Forschungsseminar( 2 SWS)
4. Anfertigung der Magisterarbeit im Hauptfach, Ablegen der Fachprüfung- ein Semester
5. Absolvierung eines Praktikums während des Hauptstudiums( siehe V. Praktikum)
Im Hinblick auf eine spätere Lehrtätigkeit wird empfohlen, im Rahmen der frei zu wählenden Semesterwochenstunden(§ 3 Satz 3) die Didaktik des Hauptfaches und der beiden Nebenfächer nach eigener Wahl zu studieren.
( 3) Zur näheren Orientierung über das Lehrangebot veröffentlicht das Institut für Pädagogik ein kommentier
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