( 2) Dieses Studium ist nachzuweisen durch
das Zwischenprüfungszeugnis,
die in§ 9 Abs. 1 und 2 StO geforderten Belege und Leistungsnachweise des Hauptstudiums.
( 3) In der Meldung zur Prüfung sind für die schriftliche und mündliche Prüfung im Hauptfach je zwei mit den vorgeschlagenen Prüfern abgesprochene Teilgebiete anzugeben( im Nebenfach je ein Teilgebiet). Diese Teilgebiete sollen sowohl in der zeitlichen Erstreckung wie in ihrer thematischen Auswahl in literatur-, kultur-, sprach- und wirkungsgeschichtlicher Hinsicht die Breite des Faches berücksichtigen und mindestens einen literatur- und kulturgeschichtlichen Schwerpunkt enthalten.
II. Bekanntmachungen
Wahl der Dekane und Prodekane
Juristische Fakultät
Dekan:
Prodekan:
Prof. Dr. Werner Merle
Professur für Bürgerliches Recht, Zivilprozeß- und Insolvenzrecht
Prof. Dr. Rolf Steding
Professur für Bürgerliches Recht und Gesellschaftsrecht
t
§ 10 Organisation der Magisterprüfung
( 1) Die Magisterprüfung besteht im ersten Hauptfach aus der Magisterarbeit, einer vierstündigen Klausur und einer anschließenden mündlichen Prüfung, im zweiten Hauptfach bzw. im Nebenfach aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Hauptfach 60, im Nebenfach 30 Minuten.
( 2) Die Klausur verlangt die Übersetzung eines etwa 240 Wörter umfassenden griechischen Originaltextes ohne Hilfsmittel. Darüber hinaus wird die inhaltliche, kulturgeschichtliche und literaturgeschichtliche Einordnung des Textes erfragt. Aus den zwei( im Nebenfach aus einem) nach§ 9 Abs. 3 angegebenen Teilgebiet( en) werden zwei Themen zur Auswahl gestellt.
( 3) Die mündliche Prüfung erstreckt sich über die beiden weiteren( im Nebenfach das weitere) nach§ 9 Abs. 3 angegebene( n) Teilgebiet( e).
§ 11 Bewertung der Magisterprüfung
Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens ,, ausreichend"( 4,0) bewertet wurde. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Note der Klausur und der Note der mündlichen Prüfung.
Philosophische Fakultät I
Dekan:
Prof. Dr. Hans- Jürgen Bachorski Professur für Germanistische Mediävistik/ Ältere deutsche Literatur
Prodekan:
Prof. Dr. Walter Witt
Professur für Ostslavische Sprachwissenschaft
Philosophische Fakultät II
Dekan:
Prodekan:
Prof. Dr. Jürgen Rode
Professur für Sportpädagogik
Prof. Dr. Gisbert Fanselow Professur für Grammatiktheorie:
Syntax/ Morphologie
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dekan:
Prof. Dr. Werner Jann
Professur für Verwaltung Organisation
und
Prodekan:
Prof. Dr. Hans- Georg Petersen Professur für Finanzwirtschaft
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§ 12
Inkrafttreten
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( 1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden der Griechischen Philologie, die sich nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung zu einer Prüfung an der Universität Potsdam anmelden.
( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät
Dekan:
Prof. Dr. Jürgen Kurths
Professur für Nichtlineare Dynamik
Prodekan:
Prof. Dr. Lutz Zülicke
Professur für Theoretische Chemie
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