I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Frauenförderrichtlinien an der Universität Potsdam
Vom 17. Oktober 1996
Abschnitt 5
Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen
von Frauen
§ 16 Amtssprache
§ 17 Sexuelle Belästigung
Gemäß§ 84 Abs. 1 Nr. 10 dès Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch gesetz vom 22. Mai 1996, hat der Senat der Universität Potsdam am 17. Oktober 1996 folgende Richtlinien erlassen:
Abschnitt 6
Gleichstellungsbeauftragte, Frauenförderpläne, Umsetzung der Richtlinien
§ 18 Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten
§ 19 Aufgaben, Kompetenzen und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten
§ 20 Frauenförderpläne
§ 21 Berichtspflicht
§ 22 Inkrafttreten
Präambel
Abschnitt 1
Abbau struktureller Benachteiligung bei Personalentscheidungen
§ 1 Stellenausschreibungen
§ 2 Stellenbesetzungen, Berufungen und Beförderungen: Auswahlkriterien, Verfahrensregelungen
§ 3 Vergabe von Gastprofessuren, Stellenverwaltungen und Lehraufträgen
§4 Ausbildungsplätze
Abschnitt 2
Studium, Lehre und Forschung
§ 5 Studium und Lehre
§ 6. Frauen- und Geschlechterforschung
§ 7 Stipendien und wissenschaftliche Nachwuchsförde
rung
§ 8 Forschungsförderung
schungsmitteln
§ 9 Anreizsysteme
Abschnitt 3
Fort- und Weiterbildung
und und Vergabe
Vergabe von For
§ 10 Weiterbildungsangebote für Frauen
§ 11 Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Frauen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Abschnitt 4
Beruf, Studium und Familie
§ 12 Kinderbetreuung
§ 13 Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Elternschaft bzw. anderen Formen familienbezogener Pflegetätigkeiten im Studium und anschließenden Qualifikationsphasen
§ 14 Arbeitszeit und Arbeitsorganisation
§ 15 Freistellung und Beurlaubung
Präambel
Die Universität Potsdam hat sich zum Ziel gesetzt, aktiv zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität beizutragen.
Der Senat erläßt auf der Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes ergänzte und konkretisierte Regelungen zur Frauenförderung an der Universität Potsdam. Mit den Förderrichtlinien der Universität Potsdam sollen strukturelle Benachteiligungen von Frauen beseitigt und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen und Männern sichergestellt werden. Damit verfolgt die Universität vor allem das Ziel, das Begabtenpotential von Frauen deutlich stärker als bisher auszuschöpfen. Das schließt ein, daß Benachteiligungen von Frauen in den Tätigkeitsfeldern entgegengewirkt werden soll, in denen kaum Berufsaufstiegschancen bestehen.
Die Förderrichtlinien enthalten Maßnahmen, um an der Universität in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, langfristig den Anteil von Frauen zu erhöhen und die Studien- und Arbeitssituation von Frauen entscheidend zu verbessern. Unterrepräsentation liegt dann vor, wenn in einer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe innerhalb einer Laufbahn oder Berufsgruppe weniger Frauen als Männer beschäftigt sind. Langfristig strebt die Universität eine an Qualität orientierte, wenn möglich paritätische Stellenbesetzung auf allen Qualifikations- und Beschäftigungsstufen an.
Es ist ein besonderes Anliegen der Universität, daß es in der spezifischen Situation dieser Einrichtung mit den hier erfolgten Veränderungen der Personalstruktur im Gefolge des Einigungsvertrages nicht zur Schaffung zusätzlicher struktureller Benachteiligung von Frauen kommt. Der jetzt erreichte Frauenanteil in den verschiedenen Bereichen soll erhalten bzw. bei Unterrepräsentation erhöht werden.
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