Heft 
(1997) 1
Seite
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§ 10

Lehrverpflichtung bei geringem Lehrbedarf

Kann eine Lehrperson in ihrem Fachgebiet trotz einer Einschränkung entsprechender Lehraufträge wegen der Besonderheiten des Fachgebietes oder eines Überangebo­tes in der Lehre ihre Lehrverpflichtung nach dieser Ver­ordnung nicht ausschöpfen, und kann die Lehrtätigkeit auch nicht in verwandten Fachgebieten oder im Durch­schnitt zweier aufeinanderfolgender akademischer Jahre erbracht werden, so vermindert sie sich insoweit nach Feststellung durch die Fakultät, Fachbereich oder Abtei­lung. Die Verringerung der Lehrtätigkeit ist auf Ermäßi­gungen nach den§§ 7 bis 9 anzurechnen. Die Lehrperson hat die Verringerung ihrer Lehrverpflichtung der Leitung der Hochschule anzuzeigen.

§ 11 Einhaltung der Lehrverpflichtung

( 1) Die Lehrpersonen teilen dem Dekan jeweils am Ende eines Semesters unter thematischer Bezeichnung der einzeln Lehrveranstaltungen die Art und den Umfang ihrer Lehrtätigkeit und die Zahl der mitwirkenden Lehr­personen, bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil­nehmerzahl auch die Zahl der teilnehmenden Studenten schriftlich mit. Hierbei haben sie auch wesentliche Un­terbrechungen anzugeben, die nicht ausgeglichen worden

sind.

( 2) Bei Nichterfüllung der Lehrverpflichtung sowie in Fällen des§ 2 Abs. 4 und 5 unterrichtet der Dekan die Leitung der Hochschule und diese den Minister für Wis­senschaft, Forschung und Kultur.

Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam für das SS 97

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner 38. Sitzung am 12.12.96 folgende Sitzungstermine be­schlossen:

14.04.1997

15.05.1997

12.06.1997

10.07.1997

04.09.1997

Rahmentermine des Studienkollegs für das SS 97

Der Senat hat auf seiner 37. Sitzung am 17.10.1996 fol­gende Rahmentermine des Studienkollegs für das Som­mersemester 1997 beschlossen:

23.01.97

Aufnahmetest Deutsch/

Eignungstest Englisch

27.01.97

Nachtests Deutsch und Englisch

07.02.97

Einführungsveranstaltung für Kollegiaten des 1. Kollegsemesters

10.02.97- 30.05.97

§ 12

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 22. November 1996

Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Steffen Reiche

Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam Nr. 13/1996

Die auf S. 226 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 13/1996 veröffentlichten Frauenförderrichtlinien an der Universität Potsdam vom 17. Oktober 1996 wurden vom Senat auf seiner 36. Sitzung am 05.09.1996 für zwei Jahre auf Probe verabschiedet, um danach erneut über die Praktikabilität der Richtlinien zu befinden.

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Lehrveranstaltungen

02.06.97

Feststellungsprüfungen/

18.06.97

Semesterabschlußklausuren

27.06.97

Abschlußveranstaltung

( FSP- Zeugnisausgabe)

Aushändigung der Leistungsbescheinigun­gen an Kollegiaten des 1. Kollegsemesters

Lehrveranstaltungsfreie Tage

28.03.- 31.03.97

01.05.97

08.05.97

19.05.97

Ostern

Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt

Pfingstmontag