§ 10
Lehrverpflichtung bei geringem Lehrbedarf
Kann eine Lehrperson in ihrem Fachgebiet trotz einer Einschränkung entsprechender Lehraufträge wegen der Besonderheiten des Fachgebietes oder eines Überangebotes in der Lehre ihre Lehrverpflichtung nach dieser Verordnung nicht ausschöpfen, und kann die Lehrtätigkeit auch nicht in verwandten Fachgebieten oder im Durchschnitt zweier aufeinanderfolgender akademischer Jahre erbracht werden, so vermindert sie sich insoweit nach Feststellung durch die Fakultät, Fachbereich oder Abteilung. Die Verringerung der Lehrtätigkeit ist auf Ermäßigungen nach den§§ 7 bis 9 anzurechnen. Die Lehrperson hat die Verringerung ihrer Lehrverpflichtung der Leitung der Hochschule anzuzeigen.
§ 11 Einhaltung der Lehrverpflichtung
( 1) Die Lehrpersonen teilen dem Dekan jeweils am Ende eines Semesters unter thematischer Bezeichnung der einzeln Lehrveranstaltungen die Art und den Umfang ihrer Lehrtätigkeit und die Zahl der mitwirkenden Lehrpersonen, bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl auch die Zahl der teilnehmenden Studenten schriftlich mit. Hierbei haben sie auch wesentliche Unterbrechungen anzugeben, die nicht ausgeglichen worden
sind.
( 2) Bei Nichterfüllung der Lehrverpflichtung sowie in Fällen des§ 2 Abs. 4 und 5 unterrichtet der Dekan die Leitung der Hochschule und diese den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam für das SS 97
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner 38. Sitzung am 12.12.96 folgende Sitzungstermine beschlossen:
14.04.1997
15.05.1997
12.06.1997
10.07.1997
04.09.1997
Rahmentermine des Studienkollegs für das SS 97
Der Senat hat auf seiner 37. Sitzung am 17.10.1996 folgende Rahmentermine des Studienkollegs für das Sommersemester 1997 beschlossen:
23.01.97
Aufnahmetest Deutsch/
Eignungstest Englisch
27.01.97
Nachtests Deutsch und Englisch
07.02.97
Einführungsveranstaltung für Kollegiaten des 1. Kollegsemesters
10.02.97- 30.05.97
§ 12
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 22. November 1996
Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Steffen Reiche
Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 13/1996
Die auf S. 226 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 13/1996 veröffentlichten Frauenförderrichtlinien an der Universität Potsdam vom 17. Oktober 1996 wurden vom Senat auf seiner 36. Sitzung am 05.09.1996 für zwei Jahre auf Probe verabschiedet, um danach erneut über die Praktikabilität der Richtlinien zu befinden.
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Lehrveranstaltungen
02.06.97
Feststellungsprüfungen/
18.06.97
Semesterabschlußklausuren
27.06.97
Abschlußveranstaltung
( FSP- Zeugnisausgabe)
Aushändigung der Leistungsbescheinigungen an Kollegiaten des 1. Kollegsemesters
Lehrveranstaltungsfreie Tage
28.03.- 31.03.97
01.05.97
08.05.97
19.05.97
Ostern
Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag