a)
Leistungsnachweisen( LNW), die für ein Proseminar oder Hauptseminar auf der Grundlage einer benoteten schriftlichen Hausarbeit vergeben werden.
b) Belegen, die für die erfolgreiche Teilnahme an adsid Lehrveranstaltungen( Vorlesungen, Übungen, Kolloquien, Seminare) vergeben werden. Sie sind in der Regel unbenotet, können aber auch benotet und durch Klausuren/ Testate abgeschlossen werden.
c) Im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbrachte Studienleistungen für die hier bebolehandelten Studiengänge werden von Amts we2W2 gen anerkannt. Gleiches gilt, nach Festellung der Äquivalenz, für an ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen.
ed) Leistungsnachweise und Belege aus Nachbaradisziplinen innerhalb der Universität Potsdam, der Berliner Universitäten und anderer Universitäten des In- und Auslandes können, nach FestBarthestellung der Äquivalenz durch den Prüfungsausschuß des Instituts, ebenfalls anerkannt werden.
III. Grundstudium
§ 10 Definition, Umfang, Dauer
§ 12
Veranstaltungen im Grundstudium und Leistungsnachweise
a) Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
Hauptfach
Ü
Sprachausbildung
8 SWS
V
Introduction to Linguistics
1 SWS
V
Introduction to Historical Linguistics
1 SWS
Ü
Phonetics/ Phonology
2 SWS
PS
Linguistic Analysis:
Contemporary English¹
2 SWS
PS
Linguistic Analysis:
History of the Engl. Language¹
2 SWS
PS
English Linguistics1
2 SWS
PS English Linguistics 1
2 SWS
Sozial- und Kulturgeschichte
( Großbritanniens oder Nordamerikas) 2 SWS
GK Kulturwissenschaft
( Einführung in die Kulturwiss.)
2 SWS
PS
Kulturwissenschaft( LNW)
2 SWS
Nordamerikanische Literatur oder
Britische Literatur( unter Einschluß
weiterer Literaturen in engl. Sprache) 2 SWS
GK
Literaturwissenschaft
( Einführung in die Literaturwiss.)
2 SWS
PS
Literaturwissenschaft( LNW)
2 SWS
Ü
Latein( gemäß§ 6)
4 SWS
Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach. Es umfaßt, unabhängig vom Studiengang, die ganze Breite des Faches. Es führt in Methoden und Theorien ein, vermittelt Grund- und Überblickswissen und erhöht die sprachliche Kompetenz der Studierenden. Es dauert vom 1. 4. Semester und hat, als Richtwert, im Hauptfach einen Umfang von 36 SWS, im Nebenfach von 24 SWS. In Inhalt und Anforderungen verläuft es nahezu parallel( abzüglich der Fachdidaktik) zum Grundstudium des Lehramtes. Hauptfachstudenten müssen mindestens drei, Nebenfachstudenten mindestens zwei Leistungsnachweise vorlegen.
1
ein Leistungsnachweis wahlweise
Nebenfach
Ü Sprachausbildung
6 SWS
V
Introduction to Linguistics
1 SWS
V
Ü
Introduction to Historical Linguistics 1 SWS Phonetics/ Phonologie
abo2 SWS
PS
V
English Linguistics( LNW) ulo 2 SWS Sozial- und Kulturgeschichte
dal
§ 11 Strukturierung des Lehrangebots
( Großbritanniens oder Nordamerikas) 2 SWS
GK
Kulturwissenschaft
Im Grundstudium werden vorrangig angeboten:
( Einführung in die Kulturwiss.)
2 SWS
PS
Kulturwissenschaft( LN)
2 SWS
Einführungs- und Überblicks vorlesungen, die einen breiten Überblick über das Wissensgebiet, seine Methoden und Theorien geben;
V
Britische Literatur( unter Einschluß 29 weiterer Literaturen in engl. Sprache) oder Nordamerikanische Literatur
D
2 SWS
GK
Literaturwissenschaft
PS
( Einführung in die Literaturwiss.) Literaturwissenschaft
2 SWS 2 SWS
Proseminare, die der Einführung in das Studium eines Teilgebiets, in seine Methoden und Theorien am Beispiel eines repräsentativen Gegenstandes dienen und mit einem Leistungsnachweis abschließen können; Grundkurse, die einen bibliographischen Überblick über ein Teilgebiet und eine theoretische Einführung in dasselbe bieten sowie Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln;
Übungen in der Sprachausbildung, die vor allem auf die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet sind.
Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Grundstudium belegt werden.
b) Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
-
77
17