Heft 
(1997) 3
Seite
77
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a)

Leistungsnachweisen( LNW), die für ein Pro­seminar oder Hauptseminar auf der Grundlage einer benoteten schriftlichen Hausarbeit verge­ben werden.

b) Belegen, die für die erfolgreiche Teilnahme an adsid Lehrveranstaltungen( Vorlesungen, Übungen, Kolloquien, Seminare) vergeben werden. Sie sind in der Regel unbenotet, können aber auch benotet und durch Klausuren/ Testate abge­schlossen werden.

c) Im Geltungsbereich des Hochschulrahmengeset­zes erbrachte Studienleistungen für die hier be­bolehandelten Studiengänge werden von Amts we­2W2 gen anerkannt. Gleiches gilt, nach Festellung der Äquivalenz, für an ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen.

ed) Leistungsnachweise und Belege aus Nachbar­adisziplinen innerhalb der Universität Potsdam, der Berliner Universitäten und anderer Universi­täten des In- und Auslandes können, nach Fest­Barthestellung der Äquivalenz durch den Prüfungsaus­schuß des Instituts, ebenfalls anerkannt werden.

III. Grundstudium

§ 10 Definition, Umfang, Dauer

§ 12

Veranstaltungen im Grundstudium und Lei­stungsnachweise

a) Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

Hauptfach

Ü

Sprachausbildung

8 SWS

V

Introduction to Linguistics

1 SWS

V

Introduction to Historical Linguistics

1 SWS

Ü

Phonetics/ Phonology

2 SWS

PS

Linguistic Analysis:

Contemporary English¹

2 SWS

PS

Linguistic Analysis:

History of the Engl. Language¹

2 SWS

PS

English Linguistics1

2 SWS

PS English Linguistics 1

2 SWS

Sozial- und Kulturgeschichte

( Großbritanniens oder Nordamerikas) 2 SWS

GK Kulturwissenschaft

( Einführung in die Kulturwiss.)

2 SWS

PS

Kulturwissenschaft( LNW)

2 SWS

Nordamerikanische Literatur oder

Britische Literatur( unter Einschluß

weiterer Literaturen in engl. Sprache) 2 SWS

GK

Literaturwissenschaft

( Einführung in die Literaturwiss.)

2 SWS

PS

Literaturwissenschaft( LNW)

2 SWS

Ü

Latein( gemäß§ 6)

4 SWS

Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach. Es umfaßt, unabhängig vom Studiengang, die ganze Breite des Faches. Es führt in Methoden und Theorien ein, vermittelt Grund- und Überblickswissen und erhöht die sprachliche Kompetenz der Studierenden. Es dauert vom 1. 4. Semester und hat, als Richtwert, im Hauptfach einen Umfang von 36 SWS, im Nebenfach von 24 SWS. In Inhalt und Anforderungen verläuft es nahezu parallel( abzüglich der Fachdidaktik) zum Grundstudium des Lehramtes. Hauptfachstudenten müs­sen mindestens drei, Nebenfachstudenten mindestens zwei Leistungsnachweise vorlegen.

1

ein Leistungsnachweis wahlweise

Nebenfach

Ü Sprachausbildung

6 SWS

V

Introduction to Linguistics

1 SWS

V

Ü

Introduction to Historical Linguistics 1 SWS Phonetics/ Phonologie

abo2 SWS

PS

V

English Linguistics( LNW) ulo 2 SWS Sozial- und Kulturgeschichte

dal

§ 11 Strukturierung des Lehrangebots

( Großbritanniens oder Nordamerikas) 2 SWS

GK

Kulturwissenschaft

Im Grundstudium werden vorrangig angeboten:

( Einführung in die Kulturwiss.)

2 SWS

PS

Kulturwissenschaft( LN)

2 SWS

Einführungs- und Überblicks vorlesungen, die einen breiten Überblick über das Wissensgebiet, seine Me­thoden und Theorien geben;

V

Britische Literatur( unter Einschluß 29 weiterer Literaturen in engl. Sprache) oder Nordamerikanische Literatur

D

2 SWS

GK

Literaturwissenschaft

PS

( Einführung in die Literaturwiss.) Literaturwissenschaft

2 SWS 2 SWS

Proseminare, die der Einführung in das Studium eines Teilgebiets, in seine Methoden und Theorien am Bei­spiel eines repräsentativen Gegenstandes dienen und mit einem Leistungsnachweis abschließen können; Grundkurse, die einen bibliographischen Überblick über ein Teilgebiet und eine theoretische Einführung in dasselbe bieten sowie Techniken des wissenschaft­lichen Arbeitens vermitteln;

Übungen in der Sprachausbildung, die vor allem auf die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkei­ten gerichtet sind.

Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Grundstudium belegt werden.

b) Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kul­tur

Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

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