der Sprachausbildung verknüpft sich der Erwerb von Kenntnissen über Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur Großbritanniens und der USA mit der Vervollkommnung sprachpraktischer Kompetenz. Die Kenntniserlangung ver- bindet sich mit der Förderung einer intellektuellen und kulturellen Weite, mit der Aneignung von differenzierten Methoden geistiger Arbeit sowie der Entwicklung interkulturellen Verständnisses.
§ 3
Ausbildungsziele
Die Magisterstudiengänge der Anglistik und Amerikanistik vermitteln fachliche Qualifikationen, die die Studierenden zu selbständiger geistiger Arbeit befähigen und sie auf vielfältige berufliche Tätigkeiten vorbereiten. Zu den Ausbildungszielen gehören:
Sichere Beherrschung des Englischen in Wort und Schrift,
Kenntnisse über die Grundbeschreibungsebenen der Sprache in ihrer synchronen und diachronen Dimension, den Zweitsprachenerwerb, über sprachwissenschaftliche Prinzipien, Modelle und Theorien sowie über linguistische Wissenschaftsgeschichte, Wissen über die Literatur Großbritanniens und der USA in Geschichte und Gegenwart, ihrer Gattungen und Formen sowie Beherrschung der literaturwissenschaftlichen Methoden und literaturtheoretischer Ansätze,
Kenntnisse über die Geschichte und Kulturgeschichte Großbritanniens und der USA sowie über grundlegende geographische, ökonomische, politische, soziale und kulturelle Gegebenheiten dieser Länder.
Ziel der Ausbildung ist es, sowohl einen vielseitigen Kenntnisstand in allen Fachdisziplinen als auch Spezialkenntnisse in den Schwerpunkten zu erlangen.
§ 4
Berufsfelder
Folgende Berufsfelder sind u. a. denkbar:
Tätigkeit in wissenschaftlichen Einrichtungen, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung, im außerschulischen Bereich, in der Fremdsprachenvermittlung, Tätigkeit im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung, Tätigkeit in den Medien( Presse, Verlage, Rundfunk, Fernsehen),
Tätigkeit in der Tourismusbranche und im PRBereich,
-
Tätigkeit im Bibliothekswesen,
- Tätigkeit in der Kulturarbeit im In- und Ausland. Es ist ratsam, durch Volontariate, Praktika oder durch Ferienarbeit rechtzeitig Verbindung zur Berufswelt aufzunehmen.
II. Organisatorisches
§ 5
Studienfachberatung
Die Studienfachberatung des Instituts berät die Studierenden zu fachlichen Fragen der Studiengestaltung, zur Vorbereitung der Zwischen- und Magisterprüfung und
der Kombinationswahl. Die zentrale Studienberatung, die Beratung über das Auslandsstudium im Akademischen Auslandsamt und die studentische Studienberatung sind notwendige Ergänzungen der Studienfachberatung. Die schriftlich bestätigte Teilnahme an der Studienfachberatung zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist obligatorisch.
§ 6
Sprachkenntnisse
( 1) Das Studium erfordert Kenntnisse in Englisch ( Abiturniveau) und im Hauptfach zusätzlich Latein. Die Lateinkenntnisse gelten durch die Bestätigung des Latinums im Abitur oder ein entsprechendes Zeugnis als nachgewiesen. Für Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden Lateinkurse durch das Sprachenzentrum der Universität angeboten, deren erfolgreicher Abschluß( Umfang 4 SWS) bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen ist.
( 2) Nicht ausreichende englische Sprachkenntnisse müssen außerhalb des Stundenvolumens des Magisterstudiums spätestens bis zum Ende des Grundstudiums durch Förderkurse ausgeglichen werden. Für Muttersprachler kann bei Nachweis der geforderten Leistungen die Sprachausbildung entfallen.
( 3) Verfügt ein Studierender über Sprachkenntnisse, die deutlich über dem durchschnittlichen Anforderungsniveau liegen, so ist ein Erlassen einzelner Lehrveranstaltungen möglich.
§ 7
Gliederung der Studiengänge
Die Studiengänge haben folgende Bestandteile: Sprachausbildung,
-
-
Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft,
Kulturwissenschaft.
Diese Bestandteile werden entsprechend des Studienganges bereits im Grundstudium( 1.+ 2. Studienjahr), vor allem aber im Hauptstudium( 3.+ 4. Studienjahr), mit quantitativen Wichtungen studiert.
§ 8
Studienorganisation
Die Studierenden können im Rahmen des in jedem Semester veröffentlichten" Kommentierten Lehrveranstaltungsverzeichnisses" des Instituts, neben den im Abschnitt III und IV als obligatorisch ausgewiesenen BeDas standteilen, Lehrveranstaltungen frei wählen. " Lehrveranstaltungsverzeichnis" informiert auch über Zugangsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen, über deren Charakter und die Art der Leistungskontrolle.
§ 9
Leistungskontrolle
Studienleistungen werden bestätigt durch die Ausstellung
von
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