Heft 
(1997) 3
Seite
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der Sprachausbildung verknüpft sich der Erwerb von Kenntnissen über Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur Großbritanniens und der USA mit der Vervoll­kommnung sprachpraktischer Kompetenz. Die Kennt­niserlangung ver- bindet sich mit der Förderung einer in­tellektuellen und kulturellen Weite, mit der Aneignung von differenzierten Methoden geistiger Arbeit sowie der Entwicklung interkulturellen Verständnisses.

§ 3

Ausbildungsziele

Die Magisterstudiengänge der Anglistik und Amerika­nistik vermitteln fachliche Qualifikationen, die die Stu­dierenden zu selbständiger geistiger Arbeit befähigen und sie auf vielfältige berufliche Tätigkeiten vorbereiten. Zu den Ausbildungszielen gehören:

Sichere Beherrschung des Englischen in Wort und Schrift,

Kenntnisse über die Grundbeschreibungsebenen der Sprache in ihrer synchronen und diachronen Dimensi­on, den Zweitsprachenerwerb, über sprachwissen­schaftliche Prinzipien, Modelle und Theorien sowie über linguistische Wissenschaftsgeschichte, Wissen über die Literatur Großbritanniens und der USA in Geschichte und Gegenwart, ihrer Gattungen und Formen sowie Beherrschung der literaturwissen­schaftlichen Methoden und literaturtheoretischer An­sätze,

Kenntnisse über die Geschichte und Kulturgeschichte Großbritanniens und der USA sowie über grundle­gende geographische, ökonomische, politische, sozia­le und kulturelle Gegebenheiten dieser Länder.

Ziel der Ausbildung ist es, sowohl einen vielseitigen Kenntnisstand in allen Fachdisziplinen als auch Spezial­kenntnisse in den Schwerpunkten zu erlangen.

§ 4

Berufsfelder

Folgende Berufsfelder sind u. a. denkbar:

Tätigkeit in wissenschaftlichen Einrichtungen, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung, im außerschuli­schen Bereich, in der Fremdsprachenvermittlung, Tätigkeit im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung, Tätigkeit in den Medien( Presse, Verlage, Rundfunk, Fernsehen),

Tätigkeit in der Tourismusbranche und im PR­Bereich,

-

Tätigkeit im Bibliothekswesen,

- Tätigkeit in der Kulturarbeit im In- und Ausland. Es ist ratsam, durch Volontariate, Praktika oder durch Ferienarbeit rechtzeitig Verbindung zur Berufswelt auf­zunehmen.

II. Organisatorisches

§ 5

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung des Instituts berät die Studie­renden zu fachlichen Fragen der Studiengestaltung, zur Vorbereitung der Zwischen- und Magisterprüfung und

der Kombinationswahl. Die zentrale Studienberatung, die Beratung über das Auslandsstudium im Akademischen Auslandsamt und die studentische Studienberatung sind notwendige Ergänzungen der Studienfachberatung. Die schriftlich bestätigte Teilnahme an der Studienfachbera­tung zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist obliga­torisch.

§ 6

Sprachkenntnisse

( 1) Das Studium erfordert Kenntnisse in Englisch ( Abiturniveau) und im Hauptfach zusätzlich Latein. Die Lateinkenntnisse gelten durch die Bestätigung des Lati­nums im Abitur oder ein entsprechendes Zeugnis als nachgewiesen. Für Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden Lateinkurse durch das Sprachen­zentrum der Universität angeboten, deren erfolgreicher Abschluß( Umfang 4 SWS) bei der Anmeldung zur Zwi­schenprüfung nachzuweisen ist.

( 2) Nicht ausreichende englische Sprachkenntnisse müs­sen außerhalb des Stundenvolumens des Magisterstudi­ums spätestens bis zum Ende des Grundstudiums durch Förderkurse ausgeglichen werden. Für Muttersprachler kann bei Nachweis der geforderten Leistungen die Sprachausbildung entfallen.

( 3) Verfügt ein Studierender über Sprachkenntnisse, die deutlich über dem durchschnittlichen Anforderungsni­veau liegen, so ist ein Erlassen einzelner Lehrveranstal­tungen möglich.

§ 7

Gliederung der Studiengänge

Die Studiengänge haben folgende Bestandteile: Sprachausbildung,

-

-

Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft,

Kulturwissenschaft.

Diese Bestandteile werden entsprechend des Studiengan­ges bereits im Grundstudium( 1.+ 2. Studienjahr), vor al­lem aber im Hauptstudium( 3.+ 4. Studienjahr), mit quantitativen Wichtungen studiert.

§ 8

Studienorganisation

Die Studierenden können im Rahmen des in jedem Se­mester veröffentlichten" Kommentierten Lehrveranstal­tungsverzeichnisses" des Instituts, neben den im Ab­schnitt III und IV als obligatorisch ausgewiesenen Be­Das standteilen, Lehrveranstaltungen frei wählen. " Lehrveranstaltungsverzeichnis" informiert auch über Zugangsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen, über deren Charakter und die Art der Leistungskontrolle.

§ 9

Leistungskontrolle

Studienleistungen werden bestätigt durch die Ausstellung

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