§ 5
Vermittlungsformen, Leistungsnachweise und Prüfungen
( 1) Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Lehrforschungsprojekten und Kolloqui
en statt.
Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Seminare bzw. seminaristische Anteile begleitet werden, die den Studierenden zur selbständigen Verarbeitung des Stoffes und zu seiner Anwendung anregen sollen.
Die Seminare dienen grundsätzlich der diskursiven Erarbeitung bestimmter Themen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, selbständig die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien spezifizieren, systematisch entfalten und methodisch bearbeiten zu können.
Die Lehrforschungsprojekte umfassen zwei Semester. Der Gegenstand von Lehrforschungsprojekten ist die Durchführung empirischer Studien. Dabei werden ausgehend von der Erarbeitung der Fragestellung, über die Erhebung empirischer Daten bzw. empirischen Materials, deren Auswertung bzw. Interpretation, bis hin zur Formulierung von Forschungsergebnissen, alle wichtigen Schritte eines empirischen Forschungsprojektes geübt.
Die Kolloquien sind Lehrveranstaltungen, die ihr Ziel nicht nur in der diskursiven Erschließung wissenschaftlicher Fragestellungen im Seminarverlauf finden, sondern außerdem auf Mitvollziehen von Forschungsprozessen und eigene Forschungsaktivität der Studierenden abzielen. Sie sollten in dem Teilgebiet belegt werden, in dem die Studierenden eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Hinblick auf die Abschlußprüfungen beabsichtigen.
( 2) In begründeten Fällen können Seminare als Blockseminare( auch als Ganztagsseminare oder Wochenendseminare) durchgeführt werden. Diese besondere Durchführungsart von Seminaren ergibt sich, wenn Gäste aus anderen Universitäten damit beauftragt werden oder sich aus dem Inhalt der Seminare eine Blockbildung mit dazwischenliegenden Phasen der Diskussionsvorbereitung und Gruppenarbeit empfiehlt.
( 3) Lehrveranstaltungen werden in der Regel nach bestimmten Zeiträumen in ähnlicher Form erneut angeboten, so daß den Studierenden eine eigenverantwortliche Gestaltung ihres Studiums möglich ist.
( 4) Über dieses Lehrangebot hinaus ist zur Abrundung des Studiums der Besuch von Gastvorträgen unbedingt zu empfehlen.
( 5) Der Erwerb von Teilnahmenachweisen setzt jeweils mindestens eine regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung voraus. Der Erwerb von Leistungsnachweisen
setzt neben einer regelmäßigen Teilnahme mindestens eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können z.B. Klausuren, Hausarbeiten, Protokolle oder ausgearbeitete Referate sein. Im Rahmen dieser Bestimmung werden die genauen Modalitäten für den Erwerb eines Teilnahme- bzw. Leistungsnachweises jeweils zu Beginn von Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
§ 6
Ziele des Studiums
( 1) Das Studium der Soziologie dient dem Verstehen, dem Vergleich und der Anwendung soziologischer Theorien und Methoden auf die Gesellschaften und ihre Teilbereiche und zielt darauf ab, entsprechende Handlungs- und Entscheidungskompetenz auszubilden.for
( 2) Im Studium werden Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens erworben, disziplinäre theoretische Perspektiven und interdisziplinäre Denk- und Lösungsansätze für soziale Problemstellungen vermittelt und Methoden der empirischen Sozialforschung anwendungsorientiert vorgestellt und geübt.
( 3) Die Studierenden sollen durch das Studium der Soziologie befähigt werden, Themen der Sozialforschung im Rahmen eigenständiger Untersuchungen zu bearbeiten und berufsqualifizierende Kompetenzen entsprechend den gewählten Anwendungsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu erwerben.
§ 7 Inhalte des Grundstudiums
( 1) Das Grundstudium dauert in der Regel vier Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Es dient dem Erwerb von Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens im allgemeinen, von breit angelegten Grundlagenkenntnissen in den soziologischen Theorien und in den Methoden der empirischen Sozialforschung sowie von Kenntnissen in den speziellen Soziologien.
( 2) Schwerpunkte des Grundstudiums Soziologie bilden: a) Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ( soziologisches Tutorium),
b) Allgemeine Soziologie
( Grundzüge der Soziologie),
c) Methoden der empirischen Sozialforschung, d) Sozialstrukturanalyse,
e) Soziologie der Geschlechterverhältnisse, f) Organisations- und Verwaltungssoziologie.
zu a) Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Die" Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" sollte im ersten oder spätestens im zweiten Semester besucht werden. Dieses Seminar führt in die elementaren Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens ein, übt den selbständigen Umgang mit Literatursuche und-aufarbeitung und vermittelt die Grundlagen für Referate, Arbeitspapiere und wissenschaftliche Hausarbeiten. Die" Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" hat einen Umfang von zwei Semesterwochenstunden( SWS).
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