sätzliche Seminare dienen der vertiefenden Wissensvermittlung. Es werden makro- und mikrosoziologische Konzepte unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wieweit und in welcher Weise sie Geschlechterverhältnisse reflektieren; und es werden feministische Perspektiven auf Geschlechterverhältnisse in einem Überblick vermittelt und auf ihre mögliche Tragweite innerhalb der Soziologie/ Sozialwissenschaften diskutiert.
Der Erwerb eines Teilnahmenachweises setzt den regelmäßigen Besuch der Vorlesung" Einführung in die Soziologie der Geschlechterverhältnisse"( zwei SWS) und des begleitenden Seminars( zwei SWS) voraus. Für die Vergabe eines Leistungsnachweises ist darüber hinaus eine schriftliche Arbeit aus dem Stoff der Vorlesung und eines im Grundstudium angebotenen Seminars erforderlich.
zu f) Organisations- und Verwaltungssoziologie Organisationssoziologie untersucht die Entstehung, die Erhaltung und den Wandel von Organisationen im Kontext ihrer gesellschaftlichen Umwelt. In ihrer theoretischen Perspektive geht es der Organisationssoziologie um Leistungen, Grenzen und Alternativen von Organisationen bei der Bündelung individueller Interessen zu kollektivem Handeln. Dementsprechend steht im Grundstudium das Verhältnis von Gesellschaft, Organisation und Individuum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und wird kursorisch aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven betrachtet. Das Grundstudium dient der Einführung in das Gebiet der Organisationssoziologie allgemein und wird durch Überblicks vorlesungen und Seminare zur Orientierung im Feld jeweils besonderer Organisationen( z.B. Betriebe, Verwaltungen) ergänzt. Die im Grundstudium angebotenen Vorlesungen können wahlweise und unabhängig voneinander besucht und jeweils mit einem Teilnahmenachweis nach zwei SWS abgeschlossen werden. Ein Leistungsnachweis setzt den Besuch einer Vorlesung und des dazugehörigen Seminars voraus. Er kann nach vier SWS durch eine schriftliche Arbeit aus dem Themenkreis von Vorlesung und Seminar erworben werden.
§8 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprü
fung
( 1) Im Hauptfach Soziologie wird zur Zwischenprüfung zugelassen, wer sechs Nachweise erbracht hat, und zwar jeweils einen Leistungsnachweis in den Teilgebieten 1. Allgemeine Soziologie( Grundzüge der Soziologie), 2. Methoden der empirischen Sozialforschung I( zwei Semester),
3.
Sozialstrukturanalyse,
4. Organisations-/ Verwaltungssoziologie oder Soziologie der Geschlechterverhältnisse,
sowie jeweils einen Teilnahmenachweis in den Teilgebieten,
5. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ( soziologisches Tutorium),
6.
in dem unter Nr. 4 nicht gewählten Teilgebiet.
( 2) Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung ist der Nachweis über die Teilnahme( in der Regel im 3. Fachsemester) an einer Studienberatung.
§ 9
Art und Umfang der Zwischenprüfung
( 1) In der Zwischenprüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er sich die inhaltlichen Grundlagen des Faches, die methodischen Instrumentarien und die systematischen theoretischen Orientierungen erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
( 2) Die Zwischenprüfung soll im Regelfall spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des fünften Semesters abgeschlossen werden.
( 3) Die Zwischenprüfung besteht aus
a)
einer vierstündigen Klausur im Teilgebiet Methoden der empirischen Sozialforschung II;
b) einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer im Teilgebiet" Grundzüge der Soziologie".
( 4) Die genauen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung sind in den" besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Soziologie" festgelegt.
§ 10
Inhalte des Hauptstudiums
( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung disziplinärer theoretischer Kenntnisse, Forschungsansätze und Forschungsmethoden. Es soll Möglichkeiten einer praxisorientierten Profilierung eröffnen, wozu insbesondere der Besuch von Lehrveranstaltungen der speziellen Soziologien und des Lehrforschungsprojektes dienen. Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Studierende im ersten Hauptfach sollten Teile des achten und das neunte Semester in erster Linie der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen widmen. Studierende im zweiten Hauptfach sollten ihre Fachprüfungen im neunten Semester absolvieren.
( 2) Eine individuelle Gestaltung des Hauptstudium erfolgt durch die Auswahl von Lehrveranstaltungen innerhalb folgender Studienschwerpunkte:
Die Vertiefung theoretischer und theoriengeschichtlicher Kenntnisse im Rahmen der Allgemeinen Soziologie a).
Die Profilierung in mindestens einer speziellen Soziologie oder in den Methoden der empirischen SoAnazialforschung. Regelmäßige Angebote dazu gibt es in -vlan den Teilgebieten Methoden der empirischen Sozialnerforschung b) und in den speziellen Soziologien Sozi
alstrukturanalyse, Soziologie der Geschlechterveradhältnisse und Organisationssoziologie c). Weitere no spezielle Soziologien, wie Kultursoziologie, Famililensoziologie, Migrationssoziologie usw. können hin
zutreten.
Ein weiterer Schwerpunkt im Hauptstudium ist die Teilnahme an einem Lehrforschungsprojekt d). Im folgenden werden die oben aufgeführten Studienschwerpunkte genauer beschrieben:
zu a) Allgemeine Soziologie
Das Hauptstudium umfaßt in" soziologischer Theorie" wenigstens zehn SWS. Mindestens in jedem zweiten Jahr wird eine Vorlesung zu zentralen Themen soziologischen
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