Heft 
(1997) 4
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sätzliche Seminare dienen der vertiefenden Wissens­vermittlung. Es werden makro- und mikrosoziologische Konzepte unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wieweit und in welcher Weise sie Geschlechterverhältnisse re­flektieren; und es werden feministische Perspektiven auf Geschlechterverhältnisse in einem Überblick vermittelt und auf ihre mögliche Tragweite innerhalb der Soziolo­gie/ Sozialwissenschaften diskutiert.

Der Erwerb eines Teilnahmenachweises setzt den regel­mäßigen Besuch der Vorlesung" Einführung in die Sozio­logie der Geschlechterverhältnisse"( zwei SWS) und des begleitenden Seminars( zwei SWS) voraus. Für die Ver­gabe eines Leistungsnachweises ist darüber hinaus eine schriftliche Arbeit aus dem Stoff der Vorlesung und eines im Grundstudium angebotenen Seminars erforderlich.

zu f) Organisations- und Verwaltungssoziologie Organisationssoziologie untersucht die Entstehung, die Erhaltung und den Wandel von Organisationen im Kon­text ihrer gesellschaftlichen Umwelt. In ihrer theoreti­schen Perspektive geht es der Organisationssoziologie um Leistungen, Grenzen und Alternativen von Organisa­tionen bei der Bündelung individueller Interessen zu kollektivem Handeln. Dementsprechend steht im Grund­studium das Verhältnis von Gesellschaft, Organisation und Individuum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und wird kursorisch aus unterschiedlichen theoretischen Per­spektiven betrachtet. Das Grundstudium dient der Ein­führung in das Gebiet der Organisationssoziologie allge­mein und wird durch Überblicks vorlesungen und Semi­nare zur Orientierung im Feld jeweils besonderer Organi­sationen( z.B. Betriebe, Verwaltungen) ergänzt. Die im Grundstudium angebotenen Vorlesungen können wahlweise und unabhängig voneinander besucht und je­weils mit einem Teilnahmenachweis nach zwei SWS ab­geschlossen werden. Ein Leistungsnachweis setzt den Besuch einer Vorlesung und des dazugehörigen Seminars voraus. Er kann nach vier SWS durch eine schriftliche Arbeit aus dem Themenkreis von Vorlesung und Seminar erworben werden.

§8 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprü­

fung

( 1) Im Hauptfach Soziologie wird zur Zwischenprüfung zugelassen, wer sechs Nachweise erbracht hat, und zwar jeweils einen Leistungsnachweis in den Teilgebieten 1. Allgemeine Soziologie( Grundzüge der Soziologie), 2. Methoden der empirischen Sozialforschung I( zwei Semester),

3.

Sozialstrukturanalyse,

4. Organisations-/ Verwaltungssoziologie oder Sozio­logie der Geschlechterverhältnisse,

sowie jeweils einen Teilnahmenachweis in den Teilgebie­ten,

5. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ( soziologisches Tutorium),

6.

in dem unter Nr. 4 nicht gewählten Teilgebiet.

( 2) Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung ist der Nachweis über die Teilnahme( in der Regel im 3. Fachsemester) an einer Studienberatung.

§ 9

Art und Umfang der Zwischenprüfung

( 1) In der Zwischenprüfung soll der Kandidat nachwei­sen, daß er sich die inhaltlichen Grundlagen des Faches, die methodischen Instrumentarien und die systematischen theoretischen Orientierungen erworben hat, die erforder­lich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.

( 2) Die Zwischenprüfung soll im Regelfall spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des fünften Seme­sters abgeschlossen werden.

( 3) Die Zwischenprüfung besteht aus

a)

einer vierstündigen Klausur im Teilgebiet Metho­den der empirischen Sozialforschung II;

b) einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer im Teilgebiet" Grundzüge der Soziologie".

( 4) Die genauen Prüfungsbestimmungen für die Zwi­schenprüfung sind in den" besonderen Prüfungsbestim­mungen für den Magisterstudiengang Soziologie" festge­legt.

§ 10

Inhalte des Hauptstudiums

( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung disziplinärer theoretischer Kenntnisse, Forschungsansätze und For­schungsmethoden. Es soll Möglichkeiten einer praxisori­entierten Profilierung eröffnen, wozu insbesondere der Besuch von Lehrveranstaltungen der speziellen Soziolo­gien und des Lehrforschungsprojektes dienen. Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Stu­dierende im ersten Hauptfach sollten Teile des achten und das neunte Semester in erster Linie der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen widmen. Studierende im zweiten Hauptfach sollten ihre Fachprüfungen im neunten Semester absolvieren.

( 2) Eine individuelle Gestaltung des Hauptstudium er­folgt durch die Auswahl von Lehrveranstaltungen inner­halb folgender Studienschwerpunkte:

Die Vertiefung theoretischer und theoriengeschichtli­cher Kenntnisse im Rahmen der Allgemeinen Sozio­logie a).

Die Profilierung in mindestens einer speziellen So­ziologie oder in den Methoden der empirischen So­Anazialforschung. Regelmäßige Angebote dazu gibt es in -vlan den Teilgebieten Methoden der empirischen Sozial­nerforschung b) und in den speziellen Soziologien Sozi­

alstrukturanalyse, Soziologie der Geschlechterver­adhältnisse und Organisationssoziologie c). Weitere no spezielle Soziologien, wie Kultursoziologie, Famili­lensoziologie, Migrationssoziologie usw. können hin­

zutreten.

Ein weiterer Schwerpunkt im Hauptstudium ist die Teilnahme an einem Lehrforschungsprojekt d). Im folgenden werden die oben aufgeführten Studien­schwerpunkte genauer beschrieben:

zu a) Allgemeine Soziologie

Das Hauptstudium umfaßt in" soziologischer Theorie" wenigstens zehn SWS. Mindestens in jedem zweiten Jahr wird eine Vorlesung zu zentralen Themen soziologischen

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