§ 12 Art und Umfang der Magisterprüfung sob ( 1) Das Hauptstudium endet mit einer Magisterprüfung. olgado
( 2) Durch die Magisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat.
( 3) Die Magisterprüfung besteht im ersten Hauptfach Soziologie aus der wissenschaftlichen Hausarbeit( Magisterarbeit), einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer. Die Zulassung zur Klausur und zur mündlichen Prüfung in Soziologie kann erst erfolgen, wenn die Magisterarbeit fristgemäß abgegeben wurde. Das Thema für die wissenschaftliche Hausarbeit kann aus jedem Teilgebiet des Faches Soziologie( soziologische Theorie, spezielle Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung) gewählt werden. Die Klausur ist im Teilgebiet soziologische Theorie zu erbringen. In der mündlichen Prüfung werden die Teilgebiete soziologische Theorie und eine der speziellen Soziologien geprüft. Wenn das Thema der Magisterarbeit aus dem Teilgebiet soziologische Theorie gewählt wurde, darf die Klausur nicht aus demselben Themengebiet wie die wissenschaftliche Hausarbeit geschrieben werden.
( 4) Die Magisterprüfung besteht im zweiten Hauptfach Soziologie aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer. Die Klausur ist im Teilgebiet soziologische Theorie zu erbringen. In der mündlichen Prüfung werden die Teilgebiete soziologische Theorie und eine der speziellen Soziologien geprüft.
( 5) Die genauen Prüfungsbestimmungen für die Magisterprüfung sind in den" besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Soziologie" festgelegt.
treten dieser Studienordnung in den durch sie geregelten Fächern aufnehmen.
( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Magisterstudium an der Universität Potsdam
Vom 11. Juli 1996
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 11. Juli 1996 die folgende Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Magisterstudium erlassen: 1
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Studienzeit
§ 5
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich
Zulassungsvoraussetzungen
Studienbeginn
Vermittlungsformen und Leistungsnachweise
§ 6 Ziele des Studiums
Inhalte des Grundstudiums
တ တ တ တ
84
§ 7
§ 8
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung
§ 9
Art und Umfang der Zwischenprüfung
§ 10
Inhalte des Hauptstudiums
§ 11
Fachliche Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung
§ 12
Art und Umfang der Magisterprüfung
§ 13 § 14
Studienfachberatung
Inkrafttreten
§ 13 Studienfachberatung
( 1) Studierende sollten zu Beginn ihres Studiums eine Studienfachberatung aufsuchen, die in Fragen der Fächerkombination hilft. Der Besuch einer Studienfachberatung im dritten Fachsemester ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung. In dieser Beratung soll u.a. die künftige Schwerpunktsetzung im Hauptstudium erörtert werden.
( 2) Ergänzend zur Studienfachberatung steht ein tabellarischer Studienplan zur Verfügung, der Orientierungsmuster und Empfehlungen zur selbständigen Gestaltung des Studiums bereithält.
§ 14 Inkrafttreten
( 1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium im Semester nach Inkraft
§ 1 Geltungsbereich
( 1) Auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung ( MPO) der Universität Potsdam vom 10. Juni 1993 regelt diese Studienordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums der Soziologie als Nebenfach im Studiengang Magister Artium an der Universität Potsdam.
( 2) Im Rahmen des Magisterstudiengangs kann das Fach Soziologie als Hauptfach und als Nebenfach studiert werden. Die Kombination zweier Hauptfächer ist möglich. Wird Soziologie als Hauptfach gewählt, ist Politik
1
Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
91