Heft 
(1997) 4
Seite
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wissenschaft als zweites Hauptfach, nicht jedoch als Ne­benfach ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen über die Kombinierbarkeit sollen durch diese Studienordnung nicht vorgenommen werden, sie können sich jedoch aus den Studien- und Prüfungsordnungen der beabsichtigten Kopplungsfächer ergeben, so daß in jedem Fall eine Studienberatung erforderlich ist.

( 3) Die Studienordnung geht von der Eigenverantwortung der Studierenden bei der Gestaltung ihres Studiums aus und hält daher die obligatorischen Anforderungen so ge­ring, wie es im Rahmen bestehender Prüfungsordnungen möglich ist. Sie spricht Empfehlungen für den sachge­rechten Verlauf des Studiums aus.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Es gelten die für die Einschreibung an einer Universi­tät( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbil­dung) üblichen Voraussetzungen.

( 2) Ab der Zwischenprüfung werden gute englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Studierende mit gerin­gen oder fehlenden Kenntnissen in der englischen Spra­che sollten sich diese Kenntnisse spätestens im Verlauf des Grundstudiums aneignen. Dafür erforderliche Lehr­veranstaltungen sind jedoch nicht als Leistungen im Sin­ne dieser Ordnung anrechenbar.

§ 3

Studienbeginn

Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

§ 4 Studienzeit

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Ma­gisterarbeit und aller übrigen schriftlichen oder mündli­chen Prüfungsleistungen neun Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Absolvierung der Magisterprüfung mit ein­schließt.

( 3) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgrei­chen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveran­staltungen beträgt für das Nebenfach 36 Semesterwo­chenstunden( SWS), von denen 18 SWS im Grund- und 18 SWS im Hauptstudium vorgesehen sind.

§ 5

Vermittlungsformen, Leistungsnachweise und

Prüfungen

( 1) Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen und Seminaren statt.

Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand

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der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Se­minare bzw. seminaristische Anteile begleitet werden, die den Studierenden zur selbständigen Verarbeitung des Stoffes und zu seiner Anwendung anregen sollen.

Die Seminare dienen grundsätzlich der diskursiven Erarbeitung bestimmter Themen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, selbständig die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rah­men einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevan­ten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien spezifi­zieren, systematisch entfalten und methodisch bearbeiten zu können.

( 2) In begründeten Fällen können Seminare als Block­seminare( auch als Ganztagsseminare oder Wochenend­seminare) durchgeführt werden. Diese besondere Durch­führungsart von Seminaren ergibt sich, wenn Gäste aus anderen Universitäten damit beauftragt werden oder sich aus dem Inhalt der Seminare eine Blockbildung mit da­zwischenliegenden Phasen der Diskussionsvorbereitung und Gruppenarbeit empfiehlt.

( 3) Lehrveranstaltungen werden in der Regel nach be­stimmten Zeiträumen in ähnlicher Form erneut angebo­ten, so daß den Studierenden eine eigenverantwortliche Gestaltung ihres Studiums möglich ist.

( 4) Der Erwerb von Teilnahmenachweisen setzt jeweils mindestens eine regelmäßige Teilnahme an der Lehrver­anstaltung voraus. Der Erwerb von Leistungsnachweisen setzt neben einer regelmäßigen Teilnahme mindestens eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit aus­reichend bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können z.B. Klausuren, Hausarbeiten, Protokolle oder ausgear­beitete Referate sein. Im Rahmen dieser Bestimmung werden die genauen Modalitäten für den Erwerb eines Teilnahme- bzw. Leistungsnachweises jeweils zu Beginn von Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.

§ 6

Ziele des Studiums

EI

( 1) Das Studium der Soziologie dient dem Verstehen, dem Vergleich und der Anwendung soziologischer Theorien und Methoden auf die Gesellschaften und ihre Teilbereiche und zielt darauf ab, entsprechende Hand­lungs- und Entscheidungskompetenz auszubilden.gi

( 2) Im Studium werden Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens erworben, disziplinäre theoretische Perspekti­ven und interdisziplinäre Denk- und Lösungsansätze für soziale Problemstellungen vermittelt und Methoden der empirischen Sozialforschung anwendungsorientiert vor­gestellt und geübt.

( 3) Die Studierenden sollen durch das Studium der So­ziologie befähigt werden, Themen der Sozialforschung zu bearbeiten und berufsqualifizierende Kompetenzen entsprechend den gewählten Anwendungsfeldern in Wis­senschaft und Praxis zu erwerben.