wissenschaft als zweites Hauptfach, nicht jedoch als Nebenfach ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen über die Kombinierbarkeit sollen durch diese Studienordnung nicht vorgenommen werden, sie können sich jedoch aus den Studien- und Prüfungsordnungen der beabsichtigten Kopplungsfächer ergeben, so daß in jedem Fall eine Studienberatung erforderlich ist.
( 3) Die Studienordnung geht von der Eigenverantwortung der Studierenden bei der Gestaltung ihres Studiums aus und hält daher die obligatorischen Anforderungen so gering, wie es im Rahmen bestehender Prüfungsordnungen möglich ist. Sie spricht Empfehlungen für den sachgerechten Verlauf des Studiums aus.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Es gelten die für die Einschreibung an einer Universität( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) üblichen Voraussetzungen.
( 2) Ab der Zwischenprüfung werden gute englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Studierende mit geringen oder fehlenden Kenntnissen in der englischen Sprache sollten sich diese Kenntnisse spätestens im Verlauf des Grundstudiums aneignen. Dafür erforderliche Lehrveranstaltungen sind jedoch nicht als Leistungen im Sinne dieser Ordnung anrechenbar.
§ 3
Studienbeginn
Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
§ 4 Studienzeit
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterarbeit und aller übrigen schriftlichen oder mündlichen Prüfungsleistungen neun Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Absolvierung der Magisterprüfung mit einschließt.
( 3) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt für das Nebenfach 36 Semesterwochenstunden( SWS), von denen 18 SWS im Grund- und 18 SWS im Hauptstudium vorgesehen sind.
§ 5
Vermittlungsformen, Leistungsnachweise und
Prüfungen
( 1) Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen und Seminaren statt.
Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand
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der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Seminare bzw. seminaristische Anteile begleitet werden, die den Studierenden zur selbständigen Verarbeitung des Stoffes und zu seiner Anwendung anregen sollen.
Die Seminare dienen grundsätzlich der diskursiven Erarbeitung bestimmter Themen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, selbständig die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien spezifizieren, systematisch entfalten und methodisch bearbeiten zu können.
( 2) In begründeten Fällen können Seminare als Blockseminare( auch als Ganztagsseminare oder Wochenendseminare) durchgeführt werden. Diese besondere Durchführungsart von Seminaren ergibt sich, wenn Gäste aus anderen Universitäten damit beauftragt werden oder sich aus dem Inhalt der Seminare eine Blockbildung mit dazwischenliegenden Phasen der Diskussionsvorbereitung und Gruppenarbeit empfiehlt.
( 3) Lehrveranstaltungen werden in der Regel nach bestimmten Zeiträumen in ähnlicher Form erneut angeboten, so daß den Studierenden eine eigenverantwortliche Gestaltung ihres Studiums möglich ist.
( 4) Der Erwerb von Teilnahmenachweisen setzt jeweils mindestens eine regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung voraus. Der Erwerb von Leistungsnachweisen setzt neben einer regelmäßigen Teilnahme mindestens eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können z.B. Klausuren, Hausarbeiten, Protokolle oder ausgearbeitete Referate sein. Im Rahmen dieser Bestimmung werden die genauen Modalitäten für den Erwerb eines Teilnahme- bzw. Leistungsnachweises jeweils zu Beginn von Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
§ 6
Ziele des Studiums
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( 1) Das Studium der Soziologie dient dem Verstehen, dem Vergleich und der Anwendung soziologischer Theorien und Methoden auf die Gesellschaften und ihre Teilbereiche und zielt darauf ab, entsprechende Handlungs- und Entscheidungskompetenz auszubilden.gi
( 2) Im Studium werden Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens erworben, disziplinäre theoretische Perspektiven und interdisziplinäre Denk- und Lösungsansätze für soziale Problemstellungen vermittelt und Methoden der empirischen Sozialforschung anwendungsorientiert vorgestellt und geübt.
( 3) Die Studierenden sollen durch das Studium der Soziologie befähigt werden, Themen der Sozialforschung zu bearbeiten und berufsqualifizierende Kompetenzen entsprechend den gewählten Anwendungsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu erwerben.