Heft 
(1997) 4
Seite
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( 2) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Ver­öffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

gen. Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Intel­ligenz und der Fähigkeit zum logischen Denken, Fleiß, Befähigung zum selbständigen Arbeiten sind vor allem Interesse an den oben genannten Fächern und Fremd­sprachenkenntnisse, insbesondere in der englischen Spra­che erforderlich.

( S)

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Universität Potsdam

Vom 17. August 1995

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156), geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 ( GVBl. I S. 422), am 17. August 1995 folgende Studien­ordnung für den Diplomstudiengang Biochemie erlassen:

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Studienvoraussetzungen

Studienbeginn, Studiendauer und akademischer

Übersicht

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

§ 3

Grad

§ 4

Tätigkeitsfelder

§ 5

Ziel des Studiums

§ 6

Gliederung des Studiums

§ 7

Grundstudium

§ 8

Diplom- Vorprüfung

§ 9

Hauptstudium

§ 10

Diplomprüfung

§ 11

Inkrafttreten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Bioche­mie an der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakul­tät der Universität Potsdam. Sie basiert auf der gültigen Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Biochemie und beschreibt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studien­ganges Biochemie.

§ 2

Studienvoraussetzungen

Studien voraussetzung ist die Hochschulreife. Die Bio­chemie ist eine faszinierende Wissenschaft für jeden, der biologische Vorgänge in ihren molekularen Vorgängen verstehen will. Da das Fach durch seine enge Beziehung zur Biologie, Chemie, Medizin und Physik interdiszipli­nären Charakter trägt, sollte der Studienbewerber Ver­ständnis für die übergreifenden Zusammenhänge aufbrin­

1 Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weib­liche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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§ 3

Studienbeginn, Studiendauer und akademi­scher Grad

( 1) Die Zahl der Studienplätze pro Jahr wird vom Senat entsprechend dem Stand des Ausbaus der Universität festgelegt. Mit dem Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden.

( 2) Der Studiengang Biochemie gliedert sich in ein vier­semestriges Grundstudium, das mit der Diplom- Vorprü­fung abschließt und ein viersemestriges Hauptstudium, an das sich die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit anschließt und mit der Diplomprüfung abgeschlossen wird. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

( 3) Mit Abschluß des Studienganges wird der akademi­sche Grad" Diplom- Biochemiker" bzw." Diplom- Bioche­mikerin" vergeben.

§ 4

Tätigkeitsfelder

( 1) Die Tätigkeitsfelder des Diplom- Biochemikers liegen vor allem in der Forschung und Lehre, Entwicklung, Pro­duktion, im Verkauf und in der Verwaltung. Die Bio­chemie ist sicherlich zur Zeit einer der forschungsinten­sivsten Zweige der Naturwissenschaften. Dementspre­chend ist der größte Teil der Biochemiker in der experi­mentellen Grundlagenforschung der einzelnen Spezial­gebiete tätig. Besonders in den ersten Berufsjahren steht die Arbeit im Labor im Vordergrund. Teamarbeit mit Kollegen aus verwandten naturwissenschaftlichen und medizinischen Disziplinen ist dabei häufig gefordert. Mit der wachsenden Bedeutung der Biotechnologie werden jedoch auch zunehmend die industrielle Produktion, das Marketing und der Vertrieb biotechnologischer Produkte zu den Tätigkeitsmerkmalen des Biochemikers gehören.

( 2) Die Absolventen der Universität Potsdam werden in besonderer Weise für die Bearbeitung von analytischen Problemen vor allem im Umweltschutz und in der Nah­rungsgüterwirtschaft vorbereitet. Dagegen bedingt das Fehlen der Fachrichtungen Medizin und Pharmazie, daß Fragestellungen dieser Gebiete nicht im Mittelpunkt ste­

hen.

( 3) Nach erfolgreichem Abschluß des Biochemiestudi­ums erfolgt meist eine Weiterqualifizierung in Form einer Promotion. Die Promotion kann an einer universitären Einrichtung durchgeführt werden und nimmt in der Regel einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren in Anspruch.

( 4) Diplom- Biochemiker üben ihren Beruf überwiegend in Hochschulen, in der Industrie, in Max- Planck- Insti­tuten, Forschungsanstalten des Bundes und der Länder, öffentlich- rechtlichen Forschungseinrichtungen, Kliniken