Heft 
(1997) 4
Seite
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Zur Untergliederung der Semesterwochenstunden( SWS) sowie zu den Arten der Leistungsnachweise in den ein­zelnen Fächern siehe Anlage 1.

In den Fächern Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Histologische Techniken, Bioche­mie I und Genetik finden außerdem in den Zwischense­mestern Komplexpraktika statt( siehe Anlage 1).

§ 8

Diplom- Vorprüfung

( 1) Das Grundstudium wird in der Regel nach vier Se­mestern mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Nach der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Biochemie sind mündliche Fachprüfungen in den folgen­den Fächern abzulegen:

1.

2.

3.

4.

Biochemie

Organische Chemie

Allgemeine/ Anorganische Chemie oder Physik oder Physikalische Chemie zw25)

Tierphysiologie oder Pflanzenphysiologie oder Genetik oder Zellbiologie

5. Mikrobiologie oder Allgemeine Zoologie oder Allgemeine Botanik

( 2) In den Fächern 3, 4 und 5 wählt der Student ein Fach seiner Wahl aus.

( 3) Die Prüfungsdauer beträgt für die Fächer 1 und 2 je 30 Minuten und für die Fächer 3, 4 und 5 je 20 Minuten.

( 4) Die Fachprüfungen können in den dafür vorgesehe­nen Prüfungszeiträumen nach dem 3. und 4. Semester oder studienbegleitend abgelegt werden, wenn die ent­We sprechenden Vorleistungen erbracht worden sind. Neben

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den entsprechenden Leistungsnachweisen und Belegen der Lehrveranstaltungen( siehe Anlage 1) sind eine Reihe weiterer Nachweise und Erklärungen notwendig, die in der Diplomprüfungsordnung festgelegt sind.

( 5) Über das Vordiplom wird vom Prüfungsamt ein Zeugnis ausgestellt.

§ 9

Hauptstudium

( 1) An das Grundstudium schließt das viersemestrige Hauptstudium an. Im Hauptstudium wird die Vorlesungs­zeit pro Semester um zwei Wochen reduziert; diese Zeit ist vorgesehen für Komplexpraktika und integrierte Blockveranstaltungen. Das Hauptstudium dient der Ver­tiefung und soll den Studenten in die Lage versetzen, biochemische Probleme theoretischer und praktischer Art selbständig zu bearbeiten. In der Regel ist die bestandene Vordiplomprüfung Voraussetzung für die Fortsetzung des Hauptstudiums. Fehlt eine der Teilleistungen zum Vordiplom, kann in Ausnahmefällen auf Antrag beim Prüfungsausschuß die Fortsetzung des Studiums mit der Auflage gestattet werden, die fehlende Leistung innerhalb eines Jahres zu erbringen.

( 2) Im Gegensatz zum Grundstudium, das durch einen

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hohen Anteil an obligatorischen Lehrveranstaltungen ge­prägt ist, zeichnet sich das Hauptstudium durch einen ho­hen Anteil an wahlobligatorischen Lehrveranstaltungen aus. Somit hat der Student die Möglichkeit, das Haupt­studium individuell zu gestalten.

( 3) Dabei ist zu beachten, daß für die meisten Praktika spezifische Vorleistungen( z.B. Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Grundpraktika) als Zulassungsvoraussetzung erbracht sein müssen. Mit dem weiteren Aufbau der Uni­versität Potsdam wird das Angebot an wahlobligatori­schen Lehrveranstaltungen ständig erweitert.

( 4) Das Hauptstudium mit einem Umfang von 61 Seme­sterwochenstunden gliedert sich wie folgt:

45 SWS Biochemische Fächer 29 SWS obligatorisch,

davon 12 SWS laborprakt. Übungen

16 SWS wahlobligat. Lehrveranstaltungen, davon mindestens 6 SWS laborpraktische Übungen

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8 SWS wahlobligatorische chemische Fächer, davon mindestens 4 SWS laborpraktische Übungen

8 SWS wahlobligatorische biologische Fächer, simodo davon mindestens 4 SWS laborpraktische Übungen blid

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( 5) Hinzu kommen 10 Wochen Projektarbeit in den un­terschiedlichen Forschungsgruppen bei flexibler Zeitge­staltung und unter Einbeziehung der vorlesungsfreien Zeit.

( 6) In den 10 Wochen Projektstudium/ Projektarbeit im 7. und 8. Semester soll sich der Student an der Bearbeitung eines aktuellen Forschungsprojektes beteiligen. Darin integriert ist ein Literaturseminar, wozu zur Forschungs­problematik gehörige aktuelle Orginalliteratur vorgetra­gen und diskutiert wird. Die Projektarbeit kann in einer nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuß selbst ge­wählten biochemisch ausgerichteten Forschungseinrich­tung erfolgen.

Obligatorische Lehrveranstaltungen

Enzymologie Enzymkinetik Biochemie II

Molekularbiologie II

Analytische Biochemie

SWS

32727

3

2

W2

Funktionelle Biochemie Biochemie der Pflanzen u. Mikroorganismen Umgang m. Gefahrstoffen Literatur/ Diskussionsseminar

Summe

12

29

Zur Untergliederung der SWS sowie zu den Arten der Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern siehe An­lage 2. Ebenso wird das Angebot wahlobligatorischer Veranstaltungen( siehe Anlage 2) ständig aktualisiert.