§ 10
Diplomprüfung
( 1) Grundlage der Diplomprüfung ist die Diplomprüfungsordnung des Studienganges Biochemie. Die Diplomprüfung umfaßt die mündlichen Fachprüfungen und die Diplomarbeit. Die mündlichen Fachprüfungen erstrecken sich auf folgende Fächer:
Hauptprüfung:
Biochemie, 40 Minuten,
Kollegialprüfung
Prüfung im Spezialisierungsfach:
Fach auf dem Gebiet, dem die Diplomarbeit thematisch zugeordnet ist,
20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung
Wahlpflichtfach Chemie:
ein chemisches Fach( Spezialisierungsfach ausgeschlossen) nach Wahl des Kandidaten( Wahlmöglichkeiten siehe Anlage 3),
20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung
Wahlpflichtfach Biologie:
ein biologisches Fach( Spezialisierungsfach ausgeschlossen) nach Wahl des Kandidaten( Wahlmöglichkeiten siehe Anlage 3),
20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung
( 2) Die Fachprüfungen können studienbegleitend als vorgezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prüfungszeiträume eines Semesters nach erfolgreicher Durchführung der entsprechenden Praktika und Übungen erfolgen. Ferner können Fachprüfungen innerhalb von zwei Monaten nach dem 8. Semester abgenommen werden. Die für die Zulassung zur Diplomprüfung notwendigen Vorleistungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang Biochemie festgelegt.
( 3) Die Diplomarbeit kann von jedem in der Lehre oder Forschung tätigem Professor und- in der Verantwortung des zuständigen Professors- von jedem wissenschaftlichen Mitarbeiter betreut werden und soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, ein biochemisches Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse in Form einer schriftlichen Arbeit von ca. 100 Seiten DIN A4 sachgerecht darzustellen. Für die Anfertigung der Diplomarbeit wird ein Regelzeitraum von 6 Monaten gewährt.
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§ 11 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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