Heft 
(1997) 4
Seite
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§ 10

Diplomprüfung

( 1) Grundlage der Diplomprüfung ist die Diplomprü­fungsordnung des Studienganges Biochemie. Die Di­plomprüfung umfaßt die mündlichen Fachprüfungen und die Diplomarbeit. Die mündlichen Fachprüfungen er­strecken sich auf folgende Fächer:

Hauptprüfung:

Biochemie, 40 Minuten,

Kollegialprüfung

Prüfung im Spezialisierungsfach:

Fach auf dem Gebiet, dem die Diplomarbeit thematisch zugeordnet ist,

20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung

Wahlpflichtfach Chemie:

ein chemisches Fach( Spezialisierungsfach ausgeschlos­sen) nach Wahl des Kandidaten( Wahlmöglichkeiten sie­he Anlage 3),

20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung

Wahlpflichtfach Biologie:

ein biologisches Fach( Spezialisierungsfach ausgeschlos­sen) nach Wahl des Kandidaten( Wahlmöglichkeiten sie­he Anlage 3),

20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung

( 2) Die Fachprüfungen können studienbegleitend als vor­gezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prü­fungszeiträume eines Semesters nach erfolgreicher Durchführung der entsprechenden Praktika und Übungen erfolgen. Ferner können Fachprüfungen innerhalb von zwei Monaten nach dem 8. Semester abgenommen wer­den. Die für die Zulassung zur Diplomprüfung notwendi­gen Vorleistungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang Biochemie festgelegt.

( 3) Die Diplomarbeit kann von jedem in der Lehre oder Forschung tätigem Professor und- in der Verantwortung des zuständigen Professors- von jedem wissenschaftli­chen Mitarbeiter betreut werden und soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, ein biochemisches Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bear­beiten und die Ergebnisse in Form einer schriftlichen Ar­beit von ca. 100 Seiten DIN A4 sachgerecht darzustellen. Für die Anfertigung der Diplomarbeit wird ein Regelzeit­raum von 6 Monaten gewährt.

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§ 11 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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