-
-
Studienordnung für das Magisternebenfach Psychologie an der Universität Potsdam
Vom 30. März 1995
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 30. März 1995 die folgende Studienordnung erlassen:
§ 1 Allgemeines
1234
§ 2
Grundstudium
§ 3
Hauptstudium
§ 4
Übergangsregelungen, Inkrafttreten
§ 1
Allgemeines
( 1) Das Studium der Psychologie als Nebenfach umfaßt mindestens 34 SWS.
( 2) Beim Aufbau und bei der Gestaltung eines ordnungsgemäßen Studiums werden die Studierenden von der Studienfachberatung unterstützt.
§ 2
Grundstudium
Aus dem Fächerkanon des Grundstudiums sind folgende Veranstaltungen im Umfang von 22 SWS zu besuchen: Bereich A:
-Methodenlehre
- Statistik
- Biopsychologie
Bereich B:
- Allgemeine Psychologie I und II
- Entwicklungspsychologie
- Persönlichkeitspsychologie
- Sozialpsychologie
dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen fortsetzen oder in Verbindung mit den gleichzeitig erlassenen besonderen Prüfungsbestimmungen für das Magisternebenfach Psychologie gemäß dieser Ordnung abschließen wollen.
( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage
Beispiel eines Studienplans:
Grundstudium
Bereich A
- Statistik( mit Schein)
Vorlesung Methodenlehre
Vorlesung Biopsychologie
Bereich B
- Vorlesung Persönlichkeitspsychologie
2 SWS
2 SWS
2 SWS
-
Vorlesg. Allgemeine Psychologie I
2 SWS
- Vorlesg. Allgem. Psychologie II
2 SWS
Seminar( mit Schein) Allgem. Psychologie II 2 SWS
2 SWS
-
Seminar( mit Schein) Persönlichkeitspsych.
2 SWS
6 SWS
22 SWS
3 weitere Seminare( ohne Schein)
nach Interessenlage
Zwischenprüfung: Klausur in den Fächern Allgemeine Psychologie II und Persönlichkeitspsychologie
Hauptstudium
Bereich B
- Vorlesung Entwicklungspsychologie
§ 3
Hauptstudium
Im Hauptstudium( 12 SWS) sind Veranstaltungen in folgenden Fächern zu besuchen:
in den zwei verbleibenden Fächern aus Bereich B, die nicht im Grundstudium gewählt wurden, sowie je nach Spezialisierung Vorlesungen aus den Bereichen Pädagogische Psychologie und
Arbeits- und Organisationspsychologie.
§ 4 Übergangsregelungen, Inkrafttreten
( 1) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Magisternebenfach Psychologie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten
2 SWS
- Seminar( mit Schein) Entwicklungspsych.
2 SWS
- Vorlesung Sozialpsychologie
2 SWS
- Seminar( mit Schein) Sozialpsychologie sowie
2 SWS
Vorlesung Pädagogische Psychologie
2 SWS
- Vorlesung Arbeits- und Organisationspsych.
2 SWS
12 SWS
Magisterprüfung: z. B.
Klausur in Entwicklungspsychologie, mündliche Prüfung in Pädagogische Psychologie/ Arbeits- und Organisationspsychologie;
oder: Klausur in Sozialpsychologie und mündliche Prüfung in Arbeits- und Organisationspsychologie/ Pädagogische Psychologie;
oder: Klausur in Entwicklungspsychologie und mündliche Prüfung in Sozialpsychologie.
219