Heft 
(1997) 11
Seite
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Studienordnung für das Magisternebenfach Psychologie an der Universität Potsdam

Vom 30. März 1995

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 30. März 1995 die folgende Studienordnung erlassen:

§ 1 Allgemeines

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§ 2

Grundstudium

§ 3

Hauptstudium

§ 4

Übergangsregelungen, Inkrafttreten

§ 1

Allgemeines

( 1) Das Studium der Psychologie als Nebenfach umfaßt mindestens 34 SWS.

( 2) Beim Aufbau und bei der Gestaltung eines ordnungs­gemäßen Studiums werden die Studierenden von der Studienfachberatung unterstützt.

§ 2

Grundstudium

Aus dem Fächerkanon des Grundstudiums sind folgende Veranstaltungen im Umfang von 22 SWS zu besuchen: Bereich A:

-Methodenlehre

- Statistik

- Biopsychologie

Bereich B:

- Allgemeine Psychologie I und II

- Entwicklungspsychologie

- Persönlichkeitspsychologie

- Sozialpsychologie

dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen fortsetzen oder in Verbindung mit den gleichzeitig erlassenen beson­deren Prüfungsbestimmungen für das Magisternebenfach Psychologie gemäß dieser Ordnung abschließen wollen.

( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage

Beispiel eines Studienplans:

Grundstudium

Bereich A

- Statistik( mit Schein)

Vorlesung Methodenlehre

Vorlesung Biopsychologie

Bereich B

- Vorlesung Persönlichkeitspsychologie

2 SWS

2 SWS

2 SWS

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Vorlesg. Allgemeine Psychologie I

2 SWS

- Vorlesg. Allgem. Psychologie II

2 SWS

Seminar( mit Schein) Allgem. Psychologie II 2 SWS

2 SWS

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Seminar( mit Schein) Persönlichkeitspsych.

2 SWS

6 SWS

22 SWS

3 weitere Seminare( ohne Schein)

nach Interessenlage

Zwischenprüfung: Klausur in den Fächern Allgemeine Psychologie II und Persönlichkeitspsychologie

Hauptstudium

Bereich B

- Vorlesung Entwicklungspsychologie

§ 3

Hauptstudium

Im Hauptstudium( 12 SWS) sind Veranstaltungen in folgenden Fächern zu besuchen:

in den zwei verbleibenden Fächern aus Bereich B, die nicht im Grundstudium gewählt wurden, sowie je nach Spezialisierung Vorlesungen aus den Bereichen Pädagogische Psychologie und

Arbeits- und Organisationspsychologie.

§ 4 Übergangsregelungen, Inkrafttreten

( 1) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Magisternebenfach Psy­chologie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten

2 SWS

- Seminar( mit Schein) Entwicklungspsych.

2 SWS

- Vorlesung Sozialpsychologie

2 SWS

- Seminar( mit Schein) Sozialpsychologie sowie

2 SWS

Vorlesung Pädagogische Psychologie

2 SWS

- Vorlesung Arbeits- und Organisationspsych.

2 SWS

12 SWS

Magisterprüfung: z. B.

Klausur in Entwicklungspsychologie, mündliche Prüfung in Pädagogische Psychologie/ Arbeits- und Organisationspsy­chologie;

oder: Klausur in Sozialpsychologie und mündliche Prüfung in Arbeits- und Organisationspsychologie/ Pädagogische Psychologie;

oder: Klausur in Entwicklungspsychologie und mündliche Prüfung in Sozialpsychologie.

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