( 11) Internationale Politikfeldforschung( Policy- Analyse) Dieser Schwerpunkt trägt der Tatsache Rechnung, daß immer weniger politische Inhalte allein im nationalen Rahmen entschieden werden können. Daher stehen Problemverarbeitungsprozesse in ausgewählten Politiksektoren im Vordergrund, die auf internationaler Ebene zwischen Regierungen, internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen ausgehandelt und umgesetzt werden. Die internationale Politikfeldforschung bedient sich derselben Konzepte und Frageperspektiven wie die allgemeine Policy- Analyse( vgl. 9).
( 12) Volkswirtschaftslehre
Das Lehrangebot im Hauptstudium im Bereich der Volkswirtschaftslehre ist differenziert in die Spezialbereiche
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Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik,
Wirtschaftspolitik mit Wirtschaftsordnung,
Wirtschaftspolitik mit Internationalen Wirtschaftsbeziehungen,
Wirtschaftspolitik mit Regionaler Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft,
Finanzwissenschaft mit Umweltökonomie,
Internationale Wirtschaftsbeziehungen.
Die Bereiche können alternativ gewählt werden. Für jeden Bereich wird ein spezieller Studienplan erstellt, der im Prüfungsamt ausliegt. Voraussetzung für einen Leistungsschein, der in einem Hauptseminar durch Hausarbeit und Referat erworben wird, ist die Teilnahme an Klausuren, die ein Stoffgebiet von mindestens 4 SWS umfassen.
( 13) Betriebswirtschaftslehre
Das Lehrangebot im Hauptstudium im Bereich der Betriebswirtschaftslehre ist differenziert in die Spezialbereiche • Management, Personal und Organisation,
• Management und Marketing,
.Rechnungswesen,
•
Finanzierung,
Public Management.
Die Spezialisierungen können alternativ gewählt werden. Für jeden Bereich wird ein spezieller Studienplan erstellt, der im Prüfungsamt ausliegt. Voraussetzung für einen Leistungsschein, der in einem Hauptseminar durch Hausarbeit und Referat erworben wird, ist die Teilnahme an Klausuren, die ein Stoffgebiet von mindestens 4 SWS umfassen.
Übersicht über die Stundenverteilung
( 14) Recht
Im Hauptstudium ist der Besuch der Vorlesung" Allgemeines Verwaltungsrecht I" obligatorisch. Zusätzlich müssen mindestens 4 SWS belegt werden, und zwar je nach Schwerpunkt der Studierenden in alternativen Spezialisierungen. Angeboten werden in einem speziellen Studienplan für Studierende der Verwaltungswissenschaft im Rahmen des Lehrangebotes der Juristischen Fakultät u.a. Lehrveranstaltungen in den Bereichen
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Internationales Recht( Völkerrecht, Europarecht Internationales Privatrecht oder allgemeines Verwaltungsrecht) Öffentliches Recht( Kommunalrecht, Dienstrecht oder allgemeines Verwaltungsrecht)
• Privatrecht.
Für jeden Bereich wird ein Studienplan erstellt.
Diese Veranstaltungen werden regelmäßig, wenn auch nicht unbedingt jedes Semester angeboten. In einem dieser Bereiche oder im allgemeinen Verwaltungsrecht I muß ein Leistungsschein erworben werden. Dieser Leistungsnachweis kann nach Vorgabe des jeweiligen Dozenten für eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Referat oder eine mündliche Leistung vergeben werden. Alternativ kann von Studenten auch der" Schein im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene" erworben werden.
§ 12
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Diplomarbeit
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Die Diplomarbeit kann von jedem im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie von den in den Ergänzungsbereichen tätigen Professoren und anderen nach dem brandenburgischen Hochschulgesetz prüfungsberechtigten Personen betreut werden. Näheres regelt die§ 24 DPOVw.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Kernbereich
Grundstudium 30-40 SWS
( je 6-8 pro Teilgebiet)
12 SWS
Methoden
Vertiefungsbereich Ergänzungsbereich:
VWL
BWL
Recht
Sprachen
freie Stunden
21 SWS:
6 SWS
8 SWS
7 SWS
4-8 SWS
13 SWS
228
Hauptstudium 22-24 SWS
22-24 SWS
22-24 SWS
( VWL oder BWL und Recht)
14 SWS