Heft 
(1997) 11
Seite
228
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( 11) Internationale Politikfeldforschung( Policy- Analyse) Dieser Schwerpunkt trägt der Tatsache Rechnung, daß immer weniger politische Inhalte allein im nationalen Rahmen entschieden werden können. Daher stehen Pro­blemverarbeitungsprozesse in ausgewählten Politiksektoren im Vordergrund, die auf internationaler Ebene zwischen Regierungen, internationalen Organisationen und nicht­staatlichen Organisationen ausgehandelt und umgesetzt werden. Die internationale Politikfeldforschung bedient sich derselben Konzepte und Frageperspektiven wie die allgemeine Policy- Analyse( vgl. 9).

( 12) Volkswirtschaftslehre

Das Lehrangebot im Hauptstudium im Bereich der Volks­wirtschaftslehre ist differenziert in die Spezialbereiche

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Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik,

Wirtschaftspolitik mit Wirtschaftsordnung,

Wirtschaftspolitik mit Internationalen Wirtschaftsbezie­hungen,

Wirtschaftspolitik mit Regionaler Wirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft,

Finanzwissenschaft mit Umweltökonomie,

Internationale Wirtschaftsbeziehungen.

Die Bereiche können alternativ gewählt werden. Für jeden Bereich wird ein spezieller Studienplan erstellt, der im Prüfungsamt ausliegt. Voraussetzung für einen Leistungs­schein, der in einem Hauptseminar durch Hausarbeit und Referat erworben wird, ist die Teilnahme an Klausuren, die ein Stoffgebiet von mindestens 4 SWS umfassen.

( 13) Betriebswirtschaftslehre

Das Lehrangebot im Hauptstudium im Bereich der Betriebs­wirtschaftslehre ist differenziert in die Spezialbereiche Management, Personal und Organisation,

Management und Marketing,

.Rechnungswesen,

Finanzierung,

Public Management.

Die Spezialisierungen können alternativ gewählt werden. Für jeden Bereich wird ein spezieller Studienplan erstellt, der im Prüfungsamt ausliegt. Voraussetzung für einen Leistungs­schein, der in einem Hauptseminar durch Hausarbeit und Referat erworben wird, ist die Teilnahme an Klausuren, die ein Stoffgebiet von mindestens 4 SWS umfassen.

Übersicht über die Stundenverteilung

( 14) Recht

Im Hauptstudium ist der Besuch der Vorlesung" Allgemeines Verwaltungsrecht I" obligatorisch. Zusätzlich müssen mindestens 4 SWS belegt werden, und zwar je nach Schwer­punkt der Studierenden in alternativen Spezialisierungen. Angeboten werden in einem speziellen Studienplan für Studierende der Verwaltungswissenschaft im Rahmen des Lehrangebotes der Juristischen Fakultät u.a. Lehrveranstal­tungen in den Bereichen

Internationales Recht( Völkerrecht, Europarecht Interna­tionales Privatrecht oder allgemeines Verwaltungsrecht) Öffentliches Recht( Kommunalrecht, Dienstrecht oder allgemeines Verwaltungsrecht)

Privatrecht.

Für jeden Bereich wird ein Studienplan erstellt.

Diese Veranstaltungen werden regelmäßig, wenn auch nicht unbedingt jedes Semester angeboten. In einem dieser Berei­che oder im allgemeinen Verwaltungsrecht I muß ein Lei­stungsschein erworben werden. Dieser Leistungsnachweis kann nach Vorgabe des jeweiligen Dozenten für eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Referat oder eine mündliche Leistung vergeben werden. Alternativ kann von Studenten auch der" Schein im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene" erworben werden.

§ 12

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Diplomarbeit

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Die Diplomarbeit kann von jedem im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie von den in den Ergän­zungsbereichen tätigen Professoren und anderen nach dem brandenburgischen Hochschulgesetz prüfungsberechtigten Personen betreut werden. Näheres regelt die§ 24 DPOVw.

§ 13

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Kernbereich

Grundstudium 30-40 SWS

( je 6-8 pro Teilgebiet)

12 SWS

Methoden

Vertiefungsbereich Ergänzungsbereich:

VWL

BWL

Recht

Sprachen

freie Stunden

21 SWS:

6 SWS

8 SWS

7 SWS

4-8 SWS

13 SWS

228

Hauptstudium 22-24 SWS

22-24 SWS

22-24 SWS

( VWL oder BWL und Recht)

14 SWS