§ 1 Geltungsbereich
( 1) Das Institut für Germanistik der Universität Potsdam bietet für Magister- und Lehramtsstudierende sowie Lehrer und Lehrerinnen aller Schulstufen, die mindestens ein philologisches Fach bzw. das Schwerpunktfach Deutsch belegt bzw. abgeschlossen haben, ein Zusatzstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache( DaF/ DaZ) an.
( 2) Mit dieser Ausbildung wird interessierten Studierenden und Lehrkräften, die nicht den Magisterstudiengang germanistische Linguistik mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache studieren bzw. studiert haben, die Möglichkeit geboten, sich auf den Deutschunterricht für Ausländer im In- und Ausland vorzubereiten.
§ 2 Studieninhalte
Das Studium im Bereich DaF/ DaZ umfaßt folgende Teilgebiete:
1. Linguistische Grundlagen des DaF/ DaZUnterrichts, Kontrastive Linguistik,
2. Psycholinguistik, Sprachlehr- und-erwerbsforschung,
3. Soziolinguistische Aspekte der Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Kommunikation, Landes- und Kulturkunde,
4. Didaktik und Methodik DaF/ DaZ, 5. Literaturwissenschaft
§ 3 Studiendauer und-umfang
Das Zusatzstudium DaF/ DaZ kann parallel zum philologischen Fachstudium oder nach Abschluß des Fachstudiums( Dauer etwa 2-3 Semester) absolviert werden. Das Studium umfaßt für Germanisten 18-20 SWS, für Nicht- Germanisten 28 SWS.
§ 4 Leistungsnachweise
( 1) Für das Zusatzstudium DaF/ DaZ muß von allen Studierenden in insgesamt vier Lehrveranstaltungen aus 3-4 Teilgebieten des Bereichs DaF/ DaZ je ein Leistungsnachweis erworben werden, davon ein Hauptseminarschein. Mindestens einer der Leistungsnachweise muß aus§ 2 Teilgebiet 1 oder 2 gewählt werden. Für das Teilgebiet 2( Psycholinguistik und Spracherwerbsforschung) können einschlägige Leistungsnachweise aus der Allgemeinen Sprachwissenschaft, für das Teilgebiet 3( Soziolinguistik und Landeskunde) solche aus der Soziologie, Politologie oder Neueren Geschichte anerkannt werden. Grundsätzlich kann der Besuch von Lehrveranstaltungen nicht doppelt angerechnet werden.
( 2) Für Studierende der Primarstufe mit Schwerpunkt Deutsch gelten die gleichen Anforderungen wie für Studierende der Sekundarstufe I mit Deutsch als zweitem Fach.
( 3) Studierende nichtgermanistischer Philologien müssen darüber hinaus einen Leistungsnachweis in germanistischer Literaturwissenschaft( Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts bzw. vergl. Literaturwissenschaft) und einen Leistungsnachweis in germanistischer Sprach268
wissenschaft( Deutsche Sprache der Gegenwart) erwerben.
( 4) In jedem Fall umfaßt das Studium ein Praktikum und das Erlernen einer Kontrastsprache. Die Kontrastsprache ( eine lebende Sprache, die nicht als Schulsprache gelernt wurde) soll so weit beherrscht werden, daß in einer mündlichen Prüfung von 20 Minuten, die von Mitarbeitern anderer Institute oder des Sprachenzentrums abgenommen wird,
a) einfache Gespräche über Alltagsthemen geführt, b) die elementaren Strukturen beschrieben werden kön
nen.
Wer nicht schon, etwa durch einen Auslandsaufenthalt, eine Kontrastsprache beherrscht, sollte dafür vier Semester à 2-4 SWS für Kurse veranschlagen. Für ausländische Studierende, die Deutsch als Fremd- und nicht als Zweitsprache gelernt haben, ist eine Ausnahme möglich. Über die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuẞ.
( 5) Das Praktikum sollte etwa 12 Unterrichtsstunden ( kompakt ca. 2 bis 3 Wochen oder über ein Semester verteilt) umfassen und Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche beinhalten. Es kann an DaF/ DaZ- Kursen von Universitäten, Schulen und privaten Institutionen im Inland und mit Vorzug im Ausland( Goethe- Institute, ausländische Schulen etc.) abgeleistet werden. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Prüfungsausschuẞ.
§ 5 Studienabschluß
( 1) Das Zusatzstudium DaF schließt mit einer Hochschulprüfung ab, die zusätzlich zum Magister- oder Lehramtsabschluß zu einem Zertifikat in Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache führt.
( 2) Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung sind: a) der Magister- oder Lehramtsabschluß in Germanistik, in einer anderen Philologie oder in der Primarstufe im Schwerpunktfach Deutsch. Die Meldung zur Prüfung im Zusatzstudium kann vor Abschluß der Magisteroder Lehramtsprüfung erfolgen, die Zusatzprüfung wird nach der Magister- oder Lehramtsprüfung abgelegt;
b) die mündliche Prüfung in und über die Kontrastsprache( für ausländische Studierende, die Deutsch als Fremd- und nicht als Zweitsprache gelernt haben, kann dieser Teil entfallen);
c)
die vier bzw. sechs Leistungsnachweise;
d)
der Praktikumsbericht.
( 3) Die Prüfung besteht aus
a)
einer 4stündigen Klausur zu einem der Teilgebiete des Bereichs DaF/ DaZ,
b) einer mündlichen Prüfung( 30 Minuten) zu mehreren der Teilgebiete DaF/ DaZ, die sich vom Teilgebiet der Klausur unterscheiden müssen.
Die Prüfungsteile sind gleichwertig.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.