Heft 
(1997) 13
Seite
268
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§ 1 Geltungsbereich

( 1) Das Institut für Germanistik der Universität Pots­dam bietet für Magister- und Lehramtsstudierende sowie Lehrer und Lehrerinnen aller Schulstufen, die mindestens ein philologisches Fach bzw. das Schwer­punktfach Deutsch belegt bzw. abgeschlossen haben, ein Zusatzstudium Deutsch als Fremd- und Zweitspra­che( DaF/ DaZ) an.

( 2) Mit dieser Ausbildung wird interessierten Studie­renden und Lehrkräften, die nicht den Magisterstudien­gang germanistische Linguistik mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache studieren bzw. studiert ha­ben, die Möglichkeit geboten, sich auf den Deutschun­terricht für Ausländer im In- und Ausland vorzuberei­ten.

§ 2 Studieninhalte

Das Studium im Bereich DaF/ DaZ umfaßt folgende Teilgebiete:

1. Linguistische Grundlagen des DaF/ DaZ­Unterrichts, Kontrastive Linguistik,

2. Psycholinguistik, Sprachlehr- und-erwerbsfor­schung,

3. Soziolinguistische Aspekte der Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Kommunikation, Landes- und Kul­turkunde,

4. Didaktik und Methodik DaF/ DaZ, 5. Literaturwissenschaft

§ 3 Studiendauer und-umfang

Das Zusatzstudium DaF/ DaZ kann parallel zum philo­logischen Fachstudium oder nach Abschluß des Fach­studiums( Dauer etwa 2-3 Semester) absolviert werden. Das Studium umfaßt für Germanisten 18-20 SWS, für Nicht- Germanisten 28 SWS.

§ 4 Leistungsnachweise

( 1) Für das Zusatzstudium DaF/ DaZ muß von allen Studierenden in insgesamt vier Lehrveranstaltungen aus 3-4 Teilgebieten des Bereichs DaF/ DaZ je ein Lei­stungsnachweis erworben werden, davon ein Hauptse­minarschein. Mindestens einer der Leistungsnachweise muß aus§ 2 Teilgebiet 1 oder 2 gewählt werden. Für das Teilgebiet 2( Psycholinguistik und Spracherwerbs­forschung) können einschlägige Leistungsnachweise aus der Allgemeinen Sprachwissenschaft, für das Teil­gebiet 3( Soziolinguistik und Landeskunde) solche aus der Soziologie, Politologie oder Neueren Geschichte anerkannt werden. Grundsätzlich kann der Besuch von Lehrveranstaltungen nicht doppelt angerechnet werden.

( 2) Für Studierende der Primarstufe mit Schwerpunkt Deutsch gelten die gleichen Anforderungen wie für Studierende der Sekundarstufe I mit Deutsch als zwei­tem Fach.

( 3) Studierende nichtgermanistischer Philologien müs­sen darüber hinaus einen Leistungsnachweis in germa­nistischer Literaturwissenschaft( Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts bzw. vergl. Literaturwissenschaft) und einen Leistungsnachweis in germanistischer Sprach­268

wissenschaft( Deutsche Sprache der Gegenwart) erwerben.

( 4) In jedem Fall umfaßt das Studium ein Praktikum und das Erlernen einer Kontrastsprache. Die Kontrastsprache ( eine lebende Sprache, die nicht als Schulsprache gelernt wurde) soll so weit beherrscht werden, daß in einer münd­lichen Prüfung von 20 Minuten, die von Mitarbeitern ande­rer Institute oder des Sprachenzentrums abgenommen wird,

a) einfache Gespräche über Alltagsthemen geführt, b) die elementaren Strukturen beschrieben werden kön­

nen.

Wer nicht schon, etwa durch einen Auslandsaufenthalt, eine Kontrastsprache beherrscht, sollte dafür vier Semester à 2-4 SWS für Kurse veranschlagen. Für ausländische Studierende, die Deutsch als Fremd- und nicht als Zweit­sprache gelernt haben, ist eine Ausnahme möglich. Über die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuẞ.

( 5) Das Praktikum sollte etwa 12 Unterrichtsstunden ( kompakt ca. 2 bis 3 Wochen oder über ein Semester ver­teilt) umfassen und Hospitationen und eigene Unterrichts­versuche beinhalten. Es kann an DaF/ DaZ- Kursen von Universitäten, Schulen und privaten Institutionen im In­land und mit Vorzug im Ausland( Goethe- Institute, aus­ländische Schulen etc.) abgeleistet werden. Über das Prak­tikum ist ein Bericht anzufertigen. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Prüfungsausschuẞ.

§ 5 Studienabschluß

( 1) Das Zusatzstudium DaF schließt mit einer Hochschul­prüfung ab, die zusätzlich zum Magister- oder Lehramts­abschluß zu einem Zertifikat in Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache führt.

( 2) Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung sind: a) der Magister- oder Lehramtsabschluß in Germanistik, in einer anderen Philologie oder in der Primarstufe im Schwerpunktfach Deutsch. Die Meldung zur Prüfung im Zusatzstudium kann vor Abschluß der Magister­oder Lehramtsprüfung erfolgen, die Zusatzprüfung wird nach der Magister- oder Lehramtsprüfung abge­legt;

b) die mündliche Prüfung in und über die Kontrastspra­che( für ausländische Studierende, die Deutsch als Fremd- und nicht als Zweitsprache gelernt haben, kann dieser Teil entfallen);

c)

die vier bzw. sechs Leistungsnachweise;

d)

der Praktikumsbericht.

( 3) Die Prüfung besteht aus

a)

einer 4stündigen Klausur zu einem der Teilgebiete des Bereichs DaF/ DaZ,

b) einer mündlichen Prüfung( 30 Minuten) zu mehreren der Teilgebiete DaF/ DaZ, die sich vom Teilgebiet der Klausur unterscheiden müssen.

Die Prüfungsteile sind gleichwertig.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachun­gen der Universität Potsdam in Kraft.