Heft 
(1997) 13
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§ 4) nach Absprache mit den Prüfenden, im Neben­fach dauert er 15 Minuten und erstreckt sich auf 2 Themengebiete nach Absprache mit den Prü­fenden. Die Anmeldung zum Test kann erfolgen, wenn 2 der 3 geforderten Grundkursscheine( im Hauptfach) bzw. einer der 2 Grundkursscheine( im Nebenfach) erworben sind. Werden zwei germani­stische Magisterstudiengänge in Hauptfach-/ Ne­benfach- Kombination studiert, entfällt der studien­begleitende Test.

( 2) Das Nähere regelt die MPO.

§ 6 Ablauf der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung im gewählten Fach Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft. Im Hauptfach dauert sie 30 Mi­nuten und erstreckt sich auf 3 Themengebiete nach Absprache mit den Prüfenden, im Nebenfach dauert sie 15 Min. und erstreckt sich auf 2 Themengebiete nach Absprache mit den Prüfenden. Die Themengebiete ergeben sich aus den Lehrveranstaltungen des Grunds­studiums gemäß Teil A. III und IV StO( s.o.§ 4).

§7 Voraussetzungen für die Zulassung zur Magi­sterprüfung

( 1) Für die Zulassung zur Hauptprüfung sind die in MPO festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen.

( 2) Im einzelnen sind folgende fachspezifische Nach­weise zu erbringen:

1. Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwi­schenprüfung bzw. Bescheinigung einer Äquiva­lenzlösung,

2. Leistungsnachweise gemäß§ 21 Abs. 1-3 StO, 3. Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Prakti­kum( gem.§ 23 StO).

( 3) Vor Meldung zur Abschlußprüfung muß minde­stens ein Semester des Hauptstudiums an der Univer­sität Potsdam studiert worden sein. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuẞ.

§ 8 Ablauf der Magisterprüfung

( 1) Der Magisterstudiengang wird durch die Magister­prüfung abgeschlossen. Die Magisterprüfung umfaßt eine Klausur sowie eine mündliche Prüfung und gege­benenfalls eine schriftliche Hausarbeit( Magisterar­beit). Im einzelnen gilt folgendes:

( 2) Bei einem Studium mit zwei Hauptfächern wird Hauptfach I mit Magisterarbeit, Klausur und mündli­cher Prüfung abgeschlossen, Hauptfach II mit Klausur und mündlicher Prüfung.

( 3) Bei einem Studium mit Hauptfach und zwei Neben­fächern wird das Hauptfach mit Magisterarbeit, Klau­sur und mündlicher Prüfung abgeschlossen, Nebenfä­cher mit Klausur und mündlicher Prüfung.

( 4) Das Thema der Magisterarbeit wird von dem oder der Prüfenden des entsprechenden Faches aus einem mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vereinbarten Teilgebiet gestellt. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Kandidatin­nen und Kandidaten selbst Vorschläge für das Thema machen. Für die Arbeit stehen 4 Monate zur Verfügung.

( 5) Die Klausur hat Themen oder Aufgaben aus den zwi­schen Prüfenden und Kandidaten vereinbarten Teilgebieten gemäß Teil A.III StO zum Inhalt( s.o.§ 4). Sie dauert vier Stunden. Eine Liste der zugelassenen Hilfsmittel wird bei der Ankündigung des Prüfungstermins bekanntgegeben.

( 6) Die mündliche Prüfung erstreckt sich im Hauptfach auf 4, im Nebenfach auf 3 Themengebiete aus verschiedenen Teilgebieten gemäß Teil A.III StO( s.o.§ 4), die zwischen Prüfenden und Kandidaten vereinbart werden. Sie dauert im Hauptfach 60, im Nebenfach 30 Minuten.

( 7) Im übrigen gelten die Regelungen der MPO.

§ 9 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

( 1) Diese Ordnung findet auf alle Studierenden Anwen­dung, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttreten auf­nehmen. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Prüfung nach den bisherigen Prüfungsbestimmungen fort­setzen oder gemäß dieser Ordnung abschließen wollen.

( 2) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Be­kanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Studien- und Prüfungsordnung für das Zusatzstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Potsdam

Vom 1. Juni 1995

Gemäß§ 91 Abs. 1. Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156)), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBI. I, S. 422), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 1. Juni 1995 die folgende Studien- und Prüfungsordnung erlassen.

Übersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studieninhalte

§ 3 Studiendauer und-umfang

§ 4 Leistungsnachweise

§ 5 Studienabschluß

§ 6 Inkrafttreten

' Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 11. November 1997

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