Heft 
(1997) 13
Seite
250
Einzelbild herunterladen

I. Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvorausetzung ist der Nachweis der allge­meinen Hochschulreife oder eines vergleichbaren Ab­

ie TÄT129 schlusses.

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge im Fach

Mathematik an der Universität Potsdamlim A

Vom 4. Juli 1996

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr.1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Mathe­matisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Univer­sität Potsdam am 4. Juli 1996 die folgende Studienord­nung erlassen:

Übersicht

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Aufbau des Studiums

§ 4 Studien- und Lehrformen

§ 5 Zeitlicher Ablauf des Studiums

§ 6 Nachweise für das ordnungsgemäße Studium

§ 7 Qualitative Prüfungsanforderungen

§ 8 Studienfachberatung

§ 9 Inkrafttreten, Geltungsbereich

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

§ 3 Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich für alle Studiengänge in das Grundstudium und in das Hauptstudium. Der zeit­liche Umfang des Grundstudiums beträgt in der Regel 4 Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium beträgt je nach Lehramtsstudien­gang 3 oder 4 Semester und führt zur Ersten Staatsprü­fung. Näheres ist der Anlage 1 zu entnehmen.

( 2) Im Grundstudium werden Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik sowie Wissen zu folgenden grundle­genden mathematischen Gebieten vermittelt: Analysis, lineare Algebra und analytische Geometrie, numerische Mathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Stati­stik, Elementargeometrie und Arithmetik. Umfang und Tiefe richten sich dabei nach den einzelnen Lehr­amtsstudiengängen und sind in den angefügten Regel­studienplänen ausgewiesen. Darüber hinaus können im Grundstudium bereits Lehrveranstaltungen zur Didak­tik der Mathematik belegt werden.

MI

( 3) Das Hauptstudium umfaßt die obligatorische und wahlobligatorische Ausbildung in der Didaktik des Mathematikunterrichts sowie das Studium weiterer ma­thematischer Teilgebiete aus den Bereichen Algebra/ Zahlentheorie/ mathematische Logik, Analysis, Geome­trie/ Topologie oder Numerik/ Stochastik( vergleiche " Fächerspezifische Vorschriften" in der LPO), das der Erweiterung des mathematischen Wissens und Kön­

auch durch entsprechende Wahl der Lehrveranstaltun­gen im Rahmen der Wahlpflicht die für die Erste Staatsprüfung erforderlichen Voraussetzungen erwer­beer Hut mov

ben.

( 1) Das Studium dient auf der Grundlage der Lehr- unens dient. Das Angebot sichert, daß die Studierenden amtsprüfungsordnung( LPO) des Landes Brandenburg vom 14. Juni 1994 sowie der Zwischenprüfungsord­nung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZPO) vom 5. Mai 1994 dem Ziel, die Studie­renden zur selbständigen Gestaltung eines wissen­schaftlich fundierten und lebensnahen Mathematikun­terrichts in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes zu befähigen. Sie ist gültig für die Lehräm­ter Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe mit Mathematik als Fach I, stufenübergreifend Sekun­darstufe I/ Primarstufe sowie stufenübergreifend Se­kundarstufe II/ Sekundarstufe I.

( 4) Die fachliche Ausbildung erfolgt schulorientiert und berücksichtigt insbesondere das angestrebte Lehr­amt durch ein eigenständiges Lehrangebot; teilweise gibt es zu den Vorlesungen ein lehramtsspezifisches Übungs- bzw. Seminarangebot. Mit der Fachdidaktik ⚫erwerben die Studierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und erste Fertigkeiten für ihre künftige Lehrtätigkeit.

( 5) Um Übergangsschwierigkeiten am Studienanfang zu mildern, werden Hilfen angeboten, so insbesondere ein Brückenkurs, der mathematisches Schulwissen in Hinblick auf das Fachstudium reaktiviert, und Veran­

( 2) Zum Studium gehört die Aneignung von mathema­tischem Fachwissen und der typischen Denk- und Ar­beitsweisen der Mathematik sowie die Aneignung von Methoden zur Vermittlung mathematischen Wissens an Schüler der entsprechenden Klassenstufen, einschließ- ibutas staltungen im Computerkabinett, die einen elementaren lich der Nutzung moderner Informationstechniken im Unterricht. Dazu gehört auch, daß die Studierenden bag Umgang mit Informationstechniken sichern helfen.

einen Einblick in das Wesen der Mathematik, in ihre Rolle als Bestandteil der Kultur, im System der Wis­senschaften und ihre Bedeutung für die anderen Wis­senschaften, für die Technik und weitere Arbeits- und Lebensbereiche gewinnen.

§ 4 Studien- und Lehrformen

Ein ordnungsgemäßes Studium beinhaltet die Teilnah­me und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen

250