I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvorausetzung ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder eines vergleichbaren Ab
ie TÄT129 schlusses.
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge im Fach
Mathematik an der Universität Potsdamlim A
Vom 4. Juli 1996
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr.1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 4. Juli 1996 die folgende Studienordnung erlassen:
Übersicht
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Aufbau des Studiums
§ 4 Studien- und Lehrformen
§ 5 Zeitlicher Ablauf des Studiums
§ 6 Nachweise für das ordnungsgemäße Studium
§ 7 Qualitative Prüfungsanforderungen
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten, Geltungsbereich
§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums
§ 3 Aufbau des Studiums
( 1) Das Studium gliedert sich für alle Studiengänge in das Grundstudium und in das Hauptstudium. Der zeitliche Umfang des Grundstudiums beträgt in der Regel 4 Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium beträgt je nach Lehramtsstudiengang 3 oder 4 Semester und führt zur Ersten Staatsprüfung. Näheres ist der Anlage 1 zu entnehmen.
( 2) Im Grundstudium werden Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik sowie Wissen zu folgenden grundlegenden mathematischen Gebieten vermittelt: Analysis, lineare Algebra und analytische Geometrie, numerische Mathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik, Elementargeometrie und Arithmetik. Umfang und Tiefe richten sich dabei nach den einzelnen Lehramtsstudiengängen und sind in den angefügten Regelstudienplänen ausgewiesen. Darüber hinaus können im Grundstudium bereits Lehrveranstaltungen zur Didaktik der Mathematik belegt werden.
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( 3) Das Hauptstudium umfaßt die obligatorische und wahlobligatorische Ausbildung in der Didaktik des Mathematikunterrichts sowie das Studium weiterer mathematischer Teilgebiete aus den Bereichen Algebra/ Zahlentheorie/ mathematische Logik, Analysis, Geometrie/ Topologie oder Numerik/ Stochastik( vergleiche " Fächerspezifische Vorschriften" in der LPO), das der Erweiterung des mathematischen Wissens und Kön
auch durch entsprechende Wahl der Lehrveranstaltungen im Rahmen der Wahlpflicht die für die Erste Staatsprüfung erforderlichen Voraussetzungen erwerbeer Hut mov
ben.
( 1) Das Studium dient auf der Grundlage der Lehr- unens dient. Das Angebot sichert, daß die Studierenden amtsprüfungsordnung( LPO) des Landes Brandenburg vom 14. Juni 1994 sowie der Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZPO) vom 5. Mai 1994 dem Ziel, die Studierenden zur selbständigen Gestaltung eines wissenschaftlich fundierten und lebensnahen Mathematikunterrichts in den Klassenstufen des von ihnen gewählten Lehramtes zu befähigen. Sie ist gültig für die Lehrämter Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe mit Mathematik als Fach I, stufenübergreifend Sekundarstufe I/ Primarstufe sowie stufenübergreifend Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I.
( 4) Die fachliche Ausbildung erfolgt schulorientiert und berücksichtigt insbesondere das angestrebte Lehramt durch ein eigenständiges Lehrangebot; teilweise gibt es zu den Vorlesungen ein lehramtsspezifisches Übungs- bzw. Seminarangebot. Mit der Fachdidaktik ⚫erwerben die Studierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und erste Fertigkeiten für ihre künftige Lehrtätigkeit.
( 5) Um Übergangsschwierigkeiten am Studienanfang zu mildern, werden Hilfen angeboten, so insbesondere ein Brückenkurs, der mathematisches Schulwissen in Hinblick auf das Fachstudium reaktiviert, und Veran
( 2) Zum Studium gehört die Aneignung von mathematischem Fachwissen und der typischen Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik sowie die Aneignung von Methoden zur Vermittlung mathematischen Wissens an Schüler der entsprechenden Klassenstufen, einschließ- ibutas staltungen im Computerkabinett, die einen elementaren lich der Nutzung moderner Informationstechniken im Unterricht. Dazu gehört auch, daß die Studierenden bag Umgang mit Informationstechniken sichern helfen.
einen Einblick in das Wesen der Mathematik, in ihre Rolle als Bestandteil der Kultur, im System der Wissenschaften und ihre Bedeutung für die anderen Wissenschaften, für die Technik und weitere Arbeits- und Lebensbereiche gewinnen.
§ 4 Studien- und Lehrformen
Ein ordnungsgemäßes Studium beinhaltet die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen
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