Heft 
(1997) 13
Seite
266
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Besondere Prüfungsbestimmungen

für die Magisterstudiengänge des Instituts für Germanistik -dosan der Universität Potsdam

Vom 1. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgeset­zes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zu­letzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 ( GVBI. I, S. 422), am 1. Juni 1995 folgende besonde­ren Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudien­gänge des Instituts für Germanistik erlassen:

Übersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2

Prüfungsausschuẞ

§ 3 Regelstudienzeit

§ 4

§ 5

§ 6

888

19

§ 7

§ 8

§ 9

Prüfungsinhalte

Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen­

prüfung

Ablauf der Zwischenprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Magi­sterprüfung

Ablauf der Magisterprüfung

Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

§ 1 Geltungsbereich

Die besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Ver­bindung mit der Magisterprüfungsordnung der Univer­sität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 die Zulas­sungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischen­prüfung und der Magisterprüfung für die Magisterstu­diengänge Germanistische Linguistik und Literaturwis­senschaft( Germanistik).

§ 2 Prüfungsausschuẞ

( 1) Am Institut für Germanistik wird ein gemeinsamer Prüfungsausschuß für alle Studiengänge gebildet, der aus drei Mitgliedern der Gruppe der Professoren, ei­nem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissen­schaftlichen Mitarbeiterin und einem Studenten oder einer Studentin im Hauptstudium besteht.

( 2) Der Prüfungsausschuß regelt in Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität und dem Landesprü­fungsamt die Prüfungsangelegenheiten des Faches und entscheidet über die Anerkennung von Studienleistun­gen.

Bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 11. November 1997 266

§ 3 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit ist durch die MPO festgelegt. Sie beträgt neun Semester. Der zeitliche Umfang eines Hauptfachstudiums beträgt 70 SWS, eines Nebenfachstu­diums 40 SWS.

§4 Prüfungsinhalte

Grundlage aller Prüfungen sind Themengebiete aus den folgenden Teilgebieten der Fächer bzw. Abteilungen( ge­mäß Teil A. III Studienordnung( StO)):

Sprachwissenschaft

1) Sprachwissenschaft

1. Sprach- und Kommunikationstheorie

2. Deutsche Sprache der Gegenwart: Grammatik und Wortschatz

3. Deutsche Sprache der Gegenwart: Varietäten, Sprach­stile, Textsorten

4. Geschichte der deutschen Sprache ovuga

5. Sprachwissenschaft: Geschichte, Anwendungen, Nach­

bardisziplinen

2) Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache

1. Linguistische Grundlagen des DaF/ DaZ- Unter- richts, Kontrastive Linguistik

2. Psycholinguistik, Sprachlehr- und-erwerbsfor- schung 3. Soziolinguistische Aspekte der Mehrsprachigkeit, Inter­kulturelle Kommunikation, Landes- und Kulturkunde 52 4. Didaktik DaF/ DaZ

Literaturwissenschaft

1. Politik, Poetologie, Geschichte und Methoden der Lite­raturwissenschaft

2. Mediävistik

3. Deutsche Literatur 1500-1900

4. Deutsche Literatur des 20. Jahrhunderts

5. Vergleichende Literaturwissenschaft

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprü­fung

( 1) Beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Nachweise vorzulegen:

1. Bestätigung über die Studienfachberatung( gem.§ 9 StO),

2. Nachweis der Sprachkenntnisse( gem.§ 5 StO) für die Magisterstudiengänge,

3. Leistungsnachweise der obligatorischen Lehrveran­staltungen gemäß§ 15 Abs. 1-3 und 6 StO, all­

4. Nachweis über einen studienbegleitenden mündlichen Test zum Nachweis des erfolgreichen Grundstudiums in der abgewählten Abteilung, d.h. in Sprachwissen­schaft für den Magisterstudiengang Literaturwissen­schaft( Germanistik) und in Literaturwissenschaft für den Magisterstudiengang Germanistische Linguistik. Dieser studienbegleitende mündliche Test über die In­halte des Grundstudiums in der abgewählten Abteilung dauert im Hauptfach 20-30 Minuten und erstreckt sich auf 3 Themengebiete aus den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums gemäß Teil A. III und IV der StO( s.o.