Besondere Prüfungsbestimmungen
für die Magisterstudiengänge des Instituts für Germanistik -dosan der Universität Potsdam
Vom 1. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 ( GVBI. I, S. 422), am 1. Juni 1995 folgende besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge des Instituts für Germanistik erlassen:
Übersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2
Prüfungsausschuẞ
§ 3 Regelstudienzeit
§ 4
§ 5
§ 6
888
19
§ 7
§ 8
§ 9
Prüfungsinhalte
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen
prüfung
Ablauf der Zwischenprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung
Ablauf der Magisterprüfung
Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich
Die besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung für die Magisterstudiengänge Germanistische Linguistik und Literaturwissenschaft( Germanistik).
§ 2 Prüfungsausschuẞ
( 1) Am Institut für Germanistik wird ein gemeinsamer Prüfungsausschuß für alle Studiengänge gebildet, der aus drei Mitgliedern der Gruppe der Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem Studenten oder einer Studentin im Hauptstudium besteht.
( 2) Der Prüfungsausschuß regelt in Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität und dem Landesprüfungsamt die Prüfungsangelegenheiten des Faches und entscheidet über die Anerkennung von Studienleistungen.
Bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 11. November 1997 266
§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit ist durch die MPO festgelegt. Sie beträgt neun Semester. Der zeitliche Umfang eines Hauptfachstudiums beträgt 70 SWS, eines Nebenfachstudiums 40 SWS.
§4 Prüfungsinhalte
Grundlage aller Prüfungen sind Themengebiete aus den folgenden Teilgebieten der Fächer bzw. Abteilungen( gemäß Teil A. III Studienordnung( StO)):
Sprachwissenschaft
1) Sprachwissenschaft
1. Sprach- und Kommunikationstheorie
2. Deutsche Sprache der Gegenwart: Grammatik und Wortschatz
3. Deutsche Sprache der Gegenwart: Varietäten, Sprachstile, Textsorten
4. Geschichte der deutschen Sprache ovuga
5. Sprachwissenschaft: Geschichte, Anwendungen, Nach
bardisziplinen
2) Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache
1. Linguistische Grundlagen des DaF/ DaZ- Unter- richts, Kontrastive Linguistik
2. Psycholinguistik, Sprachlehr- und-erwerbsfor- schung 3. Soziolinguistische Aspekte der Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Kommunikation, Landes- und Kulturkunde 52 4. Didaktik DaF/ DaZ
Literaturwissenschaft
1. Politik, Poetologie, Geschichte und Methoden der Literaturwissenschaft
2. Mediävistik
3. Deutsche Literatur 1500-1900
4. Deutsche Literatur des 20. Jahrhunderts
5. Vergleichende Literaturwissenschaft
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung
( 1) Beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Nachweise vorzulegen:
1. Bestätigung über die Studienfachberatung( gem.§ 9 StO),
2. Nachweis der Sprachkenntnisse( gem.§ 5 StO) für die Magisterstudiengänge,
3. Leistungsnachweise der obligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß§ 15 Abs. 1-3 und 6 StO, all
4. Nachweis über einen studienbegleitenden mündlichen Test zum Nachweis des erfolgreichen Grundstudiums in der abgewählten Abteilung, d.h. in Sprachwissenschaft für den Magisterstudiengang Literaturwissenschaft( Germanistik) und in Literaturwissenschaft für den Magisterstudiengang Germanistische Linguistik. Dieser studienbegleitende mündliche Test über die Inhalte des Grundstudiums in der abgewählten Abteilung dauert im Hauptfach 20-30 Minuten und erstreckt sich auf 3 Themengebiete aus den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums gemäß Teil A. III und IV der StO( s.o.