Besondere Prüfungsbestimmungen für die Lehramtsstudiengänge des Instituts für Germanistik an der Universität Potsdam
Vom 1. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 ( GVBl. I, S. 422), am 1. Juni 1995 folgende besonderen Prüfungsbestimmungen für die Lehramtsstudiengänge des Instituts für Germanistik erlassen:
Übersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Prüfungsausschuß
§ 3 Prüfungsinhalte
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung
§ 5 Ablauf der Zwischenprüfung
§ 6 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich
Die besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen für das Land Brandenburg ( LPO) vom 14. Juni 1994 und der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZwPO) vom 05. Mai 1994 die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischen
prüfung.
§ 2 Prüfungsausschuß
( 1) Am Institut für Germanistik wird ein gemeinsamer Prüfungsausschuß für alle Studiengänge gebildet, der aus drei Mitgliedern der Gruppe der Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem Studenten oder einer Studentin im Hauptstudium besteht.
( 2) Der Prüfungsausschuß regelt in Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität die Prüfungsangelegenheiten des Faches und entscheidet über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
§ 3 Prüfungsinhalte
Grundlage aller Prüfungen sind Themengebiete aus den folgenden Teilgebieten der Fächer bzw. Abteilungen ( gemäß Teil A.III der Studienordnung( StO)): Sprachwissenschaft
1) Sprachwissenschaft
1. Sprach- und Kommunikationstheorie
2. Deutsche Sprache der Gegenwart: Grammatik und
1
Bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 11. November 1997
Wortschatz
3. Deutsche Sprache der Gegenwart: Varietäten, Sprachstile, Textsorten
4. Geschichte der deutschen Sprache
5. Sprachwissenschaft: Geschichte, Anwendungen, Nachbardisziplinen
2) Sprachdidaktik
1. Theorien, Modelle und Methoden der Sprachdidaktik 2. Förderung des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs
3. Reflexion über Sprache
Literaturwissenschaft
1) Literaturwissenschaft
1. Poetik, Poetologie, Geschichte und Methoden der Literaturwissenschaft
2. Mediävistik
3. Deutsche Literatur 1500-1900
4. Deutsche Literatur des 20. Jahrhunderts
5. Vergleichende Literaturwissenschaft
2) Literaturdidaktik
1. Theorien, Modelle und Methoden der Literaturdidaktik 2. Entwicklung poetischer Kompetenz im Umgang mit literarischen Werken
3. Verstehensprozesse im Umgang mit literarischen Wer
ken
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung
( 1) Beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Nachweise vorzulegen:
1. Bestätigung über die Studienfachberatung( gem.§ 9 Sto),
2. Leistungsnachweise der obligatorischen Lehrveranstaltungen gemäß§ 15 Abs. 4-6 St0.
( 2) Das Nähere regelt die ZwPO.
§ 5 Ablauf der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft von 30 Minuten Dauer über je 2 Themengebiete nach Absprache mit den Prüfenden. Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gelten die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung( LPO) vom 14. Juni 1994.
§ 6 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
( 1) Diese Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttreten aufnehmen. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Prüfung nach den bisherigen Prüfungsbestimmungen fortsetzen oder gemäß dieser Ordnung abeschließen wollen.
( 2) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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