Heft 
(1998) 4
Seite
72
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2.

2.1

Allgemeine Grundschulpädagogik und didaktik 2

Studienziele

-

In diesem Studienbereich werden grundschulpädagogische und-didaktische Fragestellungen verfolgt, die lernbe­reichsübergreifend und lernbereichsunabhängig sind. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Grundle­gung von Bildung und Kindorientierung in ihrem Span­nungsverhältnis zu erfassen und sich aus historischer, vergleichender und aktueller Sicht kritisch mit dem päda­gogischen Auftrag von Grundschule auseinanderzusetzen. Sie sollen spezifische Kompetenzen erwerben, die sie befähigen, einen zeit- und kindgemäßen Grundschulunter­richt zu erteilen.

2.2

Studieninhalte

2.2.1 Der pädagogische Auftrag von Grundschule Der pädagogische Auftrag der Grundschule: historischer Exkurs, reformpädagogische Konzepte, aktuelle Ansprü­che; Kindheit heute, Individualisierungsanspruch von Kindern und pädagogisch- didaktische Konsequenzen; Grundlegung von Bildung und Konzepte der Gestaltung eines erfahrungs- und lebensorientierten Unterrichts in der Grundschule; grundschultypische Spannungsfelder in Unterricht und Schulleben; Reform der Grundschule im Land Brandenburg; Besonderheiten des Unterrichts und der Unterrichtsgestaltung in den Klassen 5 und 6.

2.2.2 Sozialisation und Erziehung des Grundschul­kindes

Pädagogisch- anthropologische und physiologische Grund­lagen von Entwicklung und Lernen des Kindes im Grund­schulalter; Probleme der Erziehung heute- Anspruch und Realisierungsmöglichkeiten in Grundschule, Familie und Freizeit; Möglichkeiten der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz in ausgewählten Tätigkeitsfeldern des Grundschulkindes.

2.2.3

Gestaltung eines offenen und kindorientierten Unterrichts in der Grundschule Theoretische Grundlagen der Öffnung von Unterricht- Unterrichtsgestaltung unter Nutzung von traditionellen und neuen Unterrichtsformen in der Grundschule; Leistungen in der Grundschule- Leistungsermittlung und Leistungsbe­wertung, Verbaleinschätzung und Ziffernbenotung; Diffe­renzierung und Förderung, Unterrichtsgestaltung unter Berücksichtigung der Integration von Kindern mit Behinde­rungen und ausländischen Kindern.

2.2.4 Entwicklungs- und Förderdiagnostik Wesen und Probleme von Förderdiagnostik; Aufgaben von kindlicher Frühförderung; Schulleistungsdiagnostik/ Gutachten; Interventionsansätze für den Lehrer bei spezifi­schen Leistungsschwierigkeiten bzw. Lern- und Verhal­

2 In der LPO als Grundschuldidaktik( einschließlich Integrationspädago­gik) bezeichnet.

tensstörungen. Immanente Bestandteile der Ausbildung sind die historische und vergleichende Sicht auf die Grundschule und Probleme der Integration von Kindern mit Behinderungen und von Kindern unterschiedlicher Kultu­

ren.

2.3

Besondere Lehrveranstaltungen

Projekte, Spezialkurse, Forschungskolloquia In Projekten weisen die Studierenden durch die selbstän­dige Bearbeitung eines Themas und die anschauliche Präsentation des Ergebnisses ihre stufenspezifischen pädagogisch- psychologischen und lernbereichsübergreifen­den Handlungs- und Reflexionskompetenzen nach. Spe­zialkurse dienen der persönlichen Schwerpunktsetzung und Vertiefung von Studieninhalten in Vorbereitung auf die 1. Staatsprüfung. Studierende mit Interesse an grund­schulpädagogischer Forschung haben die Möglichkeit, an Forschungskolloquia teilzunehmen.

2.4

Aufbau des Studiums

Der Studienumfang beträgt 10 Semesterwochenstunden ( SWS). Eine Untergliederung in Grund- und Hauptstudium wird nicht vorgenommen. Pflichtveranstaltung Vorlesung( 2 SWS)

Einführung in die Grundschulpädagogik und-didaktik ( einschließlich Kolloquium oder Klausur)

Wahlpflichtveranstaltungen Wahlpflicht I( 6 SWS)

Seminare

Aus den Teilgebieten

Sozialisation und Erziehung des Grundschulkindes Gestaltung eines offenen und kindorientierten Unter­richts in der Grundschule

Entwicklungs- und Förderdiagnostik

sind Seminare im Umfang von je 2 SWS auszuwählen. Das Teilgebiet" Entwicklungs- und Förderdiagnostik" kann erst nach Absolvierung der Diagnostik innerhalb des Erziehungswissenschaftlichen Studiums/ Psychologie belegt

werden.

Wahlpflicht II( 2 SWS)

Projekte, Spezialkurse Projekte und Spezialkurse werden zu den unter 2.2. ausge­wiesenen Studieninhalten angeboten. Die Studierenden wählen nach ihren Interessen ein Projekt und einen Spe­zialkurs im Umfang von je 1 SWS. Forschungskolloquia können als Äquivalent zu Spezialkursen besucht werden. Wahlangebote

Über die 10 SWS hinausgehend werden zu den Studienin­halten Lehrveranstaltungen zur weiteren individuellen Profilbildung angeboten. Diese können nach freier Wahl der Studierenden besucht werden.

2.5

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer

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