Heft 
(1998) 8
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Satzung

zur Änderung der Gebührenordnung der Universität Potsdam

Vom 16. April 1998

Gemäß§ 3 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hoch­schulgesetz- BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

§ 4 der Gebührenordnung der Universität Potsdam vom 19. April 1993( AMBek. UP 1994 S. 2) wird wie folgt neu gefaßt:

§ 4 Verwaltungsgebühren

8. Gebühren für die zusätzliche Ausfertigung einer

Leistungsbescheinigung

zuzüglich einer Gebühr für Archivarbeiten

qe 7,00 DM

10,00 20,00 DM

9.

Gebühren für verspätet oder unvollständig bean­

tragte

Einschreibung

20,00 DM

Rückmeldung

20,00 DM

Beurlaubung

20,00 DM

10. Gebühren für

nachträgliche Änderung des Studienganges

oder Teilstudienganges

20,00 DM

nachträgliche Änderung des Hörerstatus 20,00 DM

11. Gebühren für die Archivarbeiten Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen oder in Findhilfsmitteln erfordern und einen vertretbaren Verwaltungs­aufwand nicht überschreiten

20,00 DM

Direktkopien( Xeroxkopien) von Archiv­unterlagen im Format DIN A4, je Seite 0,50 DM Direktkopien( Xeroxkopien) von Archiv­

1. Gasthörergebühren

max. 60,00 DM/ Semester*

unterlagen im Format DIN A4,

2.

Gebühren für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studienbuches

30,00 DM

3.

Gebühren für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Studentenausweises bei Verlust oder Beschädigung

10,00 DM

4.

To

Gebühren für die Ausfertigung einer Zweitschrift des Gasthörerscheins oder

doppelseitig, je Blatt halten

1,00 DM

12. Gebühren für den Verwaltungsaufwand beim b Versand der Studienunterlagen im Rahmen der Einschreibung und nach erfolgter Rückmeldung sowie beim Versand

weiterer Bescheinigungen und Unterlagen pro Semester

10,00 DM

Nebenhörerscheins

10,00 DM

13. Gebühren für

shoog

5.

Gebühren für die Ausfertigung einer

Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades

10,00 DM

zuzüglich einer Gebühr für Archivarbeiten

-

10,00 20,00 DM

10,00 DM

Exmatrikulation

10,00 DM

zuzüglich einer Gebühr für Archivarbeiten

10,00 20,00 DM

Rücknahme der Immatrikulation 10,00 DM Exmatrikulation nach erfolgter ooibos Rückmeldung

Wiedereinschreibung nach erfolgter ling

6.

Gebühren für die Ausfertigung von beglaubigten Kopien eines Prüfungszeugnisses oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades im Zusammenhang mit Archivarbeiten

* siehe Anlage 1, Satz 4

Artikel 2

10,00 DM

7.

Gebühren für die Ausfertigung einer Bescheinigung, die außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand erfordert

7,00 DM

zuzüglich einer Gebühr für Archivarbeiten 10,00 20,00 DM

nob al 2ibutabnin Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Universität Pots­dam vom 27. Februar 1997( AmBek. UP S. 169) außer Kraft gesetzt.

1 Genhmigt mit Schreiben des MWFK vom 10.07.1998

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