Heft 
(1998) 10
Seite
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MAG2T09 TATIZ Hertoildidatstiane

I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Studienordnung für den Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam

Vom 22. Mai 1997

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996 ( GVBI. II S. 173), am 22. Mai 1997 die Neufassung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Chemie vom 22. Juni 1995 erlassen:

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 1

Übersicht

Geltungsbereich

Studienziel

Aufbau des Studiums

Zeitliche Gliederung des Studiums Studieninhalte des Grundstudiums Studieninhalte des Hauptstudiums Studien- und Veranstaltungsformen Leistungsnachweise

Inkrafttreten

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Rahmen­prüfungsordnung der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 und der besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Chemie vom 22. Mai 1997 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Di­plomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam.

§ 2

Studienziel

Das Studium bereitet auf eine Tätigkeit als Diplom- Che­mikerin/ Diplom- Chemiker in forschungs- und anwendungs­bezogenen Gebieten vor. Die Absolventin/ der Absolvent soll in der Lage sein, konstruktiv und verantwortungsbewußt an der Weiterentwicklung ihres/ seines Faches mitzuwirken, neue Probleme zu erkennen und Lösungswege aufzufinden. Nach dem erfolgreichen Abschluß des Studiums wird der Titel Diplom- Chemikerin bzw. Diplom- Chemiker( Dipl- Chem.) verliehen. Es ist zweckmäßig, dem Diplomstudium ein Promotionsstudium anzuschließen, dessen Modalitäten durch die Promotionsordnung geregelt werden.

§ 3

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Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und in ein Hauptstudium von fünf Semestern, das die Diplomprüfungen mit einschließt. Das Studium kann z. Z. jeweils zum Wintersemester von Studienanfängern aufge­nommen werden.

( 2) Im Grundstudium werden grundlegende Kenntnisse über Gegenstände und Methoden der Fachgebiete Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie sowie benachbarter Fächer wie Mathematik, Informatik, Physik und Biologie vermittelt. Begonnen wird auch mit der Grundlagen­ausbildung in Analytischer Chemie. Eine Einweisung in spezielle Rechtsgebiete ist ebenfalls Gegenstand des Grund­studiums.

( 3) Beendet wird das Grundstudium durch die Diplom­Vorprüfung, die aus mündlichen Prüfungen in den Fächern Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie und Experimentalphysik besteht.

( 4) Damit soll die Kandidatin/ der Kandidat nachweisen, daß sie/ er sich die inhaltlichen Grundlagen des Faches Chemie, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. Die Diplom- Vorprüfung wird in einem Prüfungszeitraum von vier Wochen durchge­193 führt, der in der Regel vor dem Beginn des 5. Semesters liegt. Die Prüfung in Physik kann studienbegleitend nach Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen stattfinden.

( 5) Im Hauptstudium wird die Ausbildung in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie durch Spezialvorle­sungen weiter theoretisch vertieft und durch anspruchsvolle Praktika ergänzt. Weitere Fächer wie Kolloidchemie, Poly­merchemie, Elektronische Fachinformation, Theoretische Chemie/ Computerchemie, Toxikologie sowie die Vertiefung der Analytischen Chemie komplettieren das Lehrangebot.

( 6) Über diese grundlegende Ausbildung( Pflichtpensum) hinaus erwirbt sich jeder Studierende nach individueller Wahl spezielle Kenntnisse in einem Wahlpflichtfach sowie im Vertiefungsfach. Das Vertiefungsfach, also das Fachgebiet, in dem die Diplomarbeit angefertigt werden soll, kann aus den drei Kernfächern Anorganische, Organische und Physi­kalische Chemie oder einem der Wahlpflichtfächer( s. Anlage zur Studienordnung) gewählt werden. Für das intensive Studium des Vertiefungsfaches und z. T. auch noch des Wahlpflichtfaches ist das 8. Semester vorgesehen.

( 7) Das Hauptstudium schließt mit der Diplomprüfung ab, die aus den mündlichen Prüfungen( Fachprüfungen) und der anschließenden Diplomarbeit besteht. In den mündlichen Prüfungen soll dargestellt werden, inwieweit der Studierende die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge

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