der jeweiligen Prüfung zu erlangen. In der Regel gibt es bei nicht bestandenen Leistungsnachweisen( z. B. Abschlußklausur) eine Wiederholungsmöglichkeit im gleichen Semester, danach erst wieder bei dem entsprechenden Lehrveranstaltungsangebot.
( 3) Zum Abschluß des Grundstudiums sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: Anorganische Chemie I
Anorganische Chemie II
Organische Chemie I
Physikalische Chemie I
Mathematik I, II und III Informatik I und II
Physik
Biologie
Spezielles Recht und
Gefahrstoffverordnung
1 Praktikumsschein 1 Seminarschein
1 Praktikumsschein
1 Seminarschein
1 Praktikumsschein
1 Seminarschein
1 Praktikumsschein
1 Seminarschein je 1 Übungsschein je 1 Übungsschein
1 Praktikumsschein
1 Übungsschein
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
( 4) Zum Abschluß des Hauptstudiums sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
Anorganische Chemie
Organische Chemie
Physikalische Chemie
Elektronische Fachinformation Der Analytische Gesamtprozeß Technische Chemie der Polymeren Analytische Chemie I- III
Kolloidchemie I
Kolloidchemie II Polymerchemie I u. II
Theoretische Chemie/ Computerchemie
Toxikologie Wahlpflichtfach
Vertiefungsfach:
1 Praktikumsschein
3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V)
2 Praktikumsscheine 3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V) 1 Praktikumsschein
2 Testatscheine
( insgesamt 4 SWS V/ S)
1 Testatschein
1 Testatschein
1 Testatschein
1 Praktikumsschein
2 Testatscheine
( insgesamt 7 SWS V/ Ü)
1 Testatschein
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
1 Testatschein
1 Praktikumsschein
1 Praktikumsschein
3 Testatscheine
( insgesamt 7 SWS V/ Ü)
1 Testatschein
2 Testatscheine
( insg. 4 bzw. 6 SWS)
1 Praktikumsschein
1 Testatschein
( 5) Die Praktikumspläne/ Übungspläne werden jeweils zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung den Teilnehmerinnen/ Teilnehmern bekanntgemacht. Diese können vorsehen, daß ein Praktikum oder eine Übung nur dann aufgenommen werden kann, wenn eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu den Grundlagen bzw. ein Testat zu Sicherheitsbestimmungen erfolgreich bestanden wurde.
§ 9
Inkrafttreten
( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage
Als Wahlpflichtfächer werden zur Zeit angeboten:
-
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-
Kolloid- und Polymerchemie,
Analytische Chemie,
Umweltchemie,
Geochemie/ Mineralogie,
Theoretische Chemie/ Computerchemie.
Über Veränderungen der Wahlpflichtfächer berät der Prüfungsausschuẞ und gibt diese rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters bekannt.
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