Heft 
(1998) 10
Seite
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der jeweiligen Prüfung zu erlangen. In der Regel gibt es bei nicht bestandenen Leistungsnachweisen( z. B. Abschlußklau­sur) eine Wiederholungsmöglichkeit im gleichen Semester, danach erst wieder bei dem entsprechenden Lehrveranstal­tungsangebot.

( 3) Zum Abschluß des Grundstudiums sind folgende Lei­stungsnachweise zu erbringen: Anorganische Chemie I

Anorganische Chemie II

Organische Chemie I

Physikalische Chemie I

Mathematik I, II und III Informatik I und II

Physik

Biologie

Spezielles Recht und

Gefahrstoffverordnung

1 Praktikumsschein 1 Seminarschein

1 Praktikumsschein

1 Seminarschein

1 Praktikumsschein

1 Seminarschein

1 Praktikumsschein

1 Seminarschein je 1 Übungsschein je 1 Übungsschein

1 Praktikumsschein

1 Übungsschein

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

( 4) Zum Abschluß des Hauptstudiums sind folgende Lei­stungsnachweise zu erbringen:

Anorganische Chemie

Organische Chemie

Physikalische Chemie

Elektronische Fachinformation Der Analytische Gesamtprozeß Technische Chemie der Polymeren Analytische Chemie I- III

Kolloidchemie I

Kolloidchemie II Polymerchemie I u. II

Theoretische Chemie/ Computerchemie

Toxikologie Wahlpflichtfach

Vertiefungsfach:

1 Praktikumsschein

3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V)

2 Praktikumsscheine 3 Testatscheine ( insgesamt 6 SWS V) 1 Praktikumsschein

2 Testatscheine

( insgesamt 4 SWS V/ S)

1 Testatschein

1 Testatschein

1 Testatschein

1 Praktikumsschein

2 Testatscheine

( insgesamt 7 SWS V/ Ü)

1 Testatschein

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

1 Testatschein

1 Praktikumsschein

1 Praktikumsschein

3 Testatscheine

( insgesamt 7 SWS V/ Ü)

1 Testatschein

2 Testatscheine

( insg. 4 bzw. 6 SWS)

1 Praktikumsschein

1 Testatschein

( 5) Die Praktikumspläne/ Übungspläne werden jeweils zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung den Teilnehmerin­nen/ Teilnehmern bekanntgemacht. Diese können vorsehen, daß ein Praktikum oder eine Übung nur dann aufgenommen werden kann, wenn eine mündliche oder schriftliche Prüfung zu den Grundlagen bzw. ein Testat zu Sicherheitsbestimmun­gen erfolgreich bestanden wurde.

§ 9

Inkrafttreten

( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.

( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage

Als Wahlpflichtfächer werden zur Zeit angeboten:

-

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-

Kolloid- und Polymerchemie,

Analytische Chemie,

Umweltchemie,

Geochemie/ Mineralogie,

Theoretische Chemie/ Computerchemie.

Über Veränderungen der Wahlpflichtfächer berät der Prü­fungsausschuẞ und gibt diese rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Semesters bekannt.

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