Heft 
(1998) 10
Seite
165
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( 9) Auf dem Gebiet Theoretische Chemie und Computerche­mie vermittelt im Hauptstudium ein dreisemestriger obligato­rischer Kurs allen Studierenden in Vorlesungen und Übungen die theoretischen Grundlagen der chemischen Bindung, Struktur und Reaktivität sowie in einem Praktikum mit begleitender Vorlesung anwendungsorientierte Grundkennt­nisse und Fertigkeiten für den Computereinsatz in der chemi­schen Praxis( u.a. Modellierung molekularer Strukturen, quantenchemische Berechnungen und Syntheseplanung). Darüber hinaus ist die Theoretische Chemie und Computer­chemie Wahlpflichtfach. Hierbei wird in Vorlesungen und Übungen sowie einem Fortgeschrittenen- Computerpraktikum das erworbene Wissen u.a. hinsichtlich moderner quanten­chemischer Berechnungsverfahren, molekularstatistischer Methoden sowie Dynamik und Kinetik physikalisch­chemischer Systeme erweitert und vertieft. Fakultative Lehrveranstaltungen über theoretisch- chemische Spezialge­biete runden das Lehrangebot ab.

( 10) In der Vorlesung zur Elektronischen Fachinformation lernen die Studierenden den Erfassungsbereich und die Struktur von elektronischen Datenbanken kennen. Auf der Grundlage einer modernen Suchsprache werden Kenntnisse in der systematischen Gestaltung von fachorientierten Such­strategien sowohl in Online- Datenbanken als auch in Inhouse­Systemen vermittelt. Ergänzend dazu wird ein Überblick über die zunehmenden Möglichkeiten der Fachinformation im Internet gegeben.

( 11) Das Wahlpflichtfach Umweltchemie gliedert sich in einen obligatorischen und einen wahlobligatorischen Teil. Ziel ist es, in der Wahlpflichtfachausbildung die für um­weltchemische Sachverhalte relevanten Lehrangebote anderer Einrichtungen der Universität einzubeziehen. In den obligato­rischen Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtfaches Um­weltchemie werden die Studierenden mit der Chemodynamik der wichtigsten Schadstoffgruppen der Hydrosphären-, Atmosphären- und Pedosphärenbelastung vertraut gemacht. Neben der konkreten Schadstoffwirkung wird an Beispielen die aktuelle Belastungssituation dargestellt und ein Schwer­punkt auf Methoden der Probenahme und der modernen Umweltanalytik gelegt. Im Praktikum vertiefen die Studie­renden ihre erworbenen Kenntnisse der Probennahme, Probenkonservierung und-aufbereitung und der modernen Stoffanalytik. Im wahlobligatorischen Teil werden Lehrveran­staltungen zur Toxikologie, zum Umweltrecht bzw. zu ausgewählten Stoffkreisläufen angeboten.

§ 7 Studien- und Veranstaltungsformen

( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt:

durch Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen

durch eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung von Studiengegenständen.

( 2) Veranstaltungsformen sind:

a) Vorlesungen:

Sie vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Bereich der Chemie mit seinen methodischen und theoreti­schen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Diese letzteren Vorlesungen finden auch als fakultative bzw. wahlweise obligatorische Lehrveranstaltungen statt.

b) Seminare:

Sie werden als obligatorische und fakultative Veranstaltungen im Rahmen des Grund- und Hauptstudiums angeboten. In ihnen werden exemplarisch Themenbereiche der betreffenden Vorlesungsdisziplinen behandelt und die Studierenden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit angeleitet.

c) Übungen:

Die in der Vorlesung vermittelten Gesetzmäßigkeiten werden auf konkrete Beispiele angewandt. Dabei werden insbesonde­re spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten beim Formulieren von chemischen Sachverhalten( z.B. stöchiometrische Be­rechnungen, Aufstellen von Reaktionsgleichungen, Formulie­ren von Reaktionsmechanismen, Lösen von physikalisch­chemischen Aufgaben) entwickelt.

d) Praktika:

Die Praktika sind in der Chemieausbildung obligatorisch. Sie dienen der Vermittlung spezieller chemischer Arbeitstechni­ken, der Festigung von Stoffkenntnissen und der Vertiefung des Verständnisses für chemische Gesetzmäßigkeiten. In den Praktika werden die gesetzlichen Bestimmungen des Umwelt­schutzes( Chemiekaliengesetz, Gefahrstoffverordnung) exem­plarisch vermittelt. Die Praktika sind im Stundenplan des jeweiligen Semesters mit einem gewissen Stundenumfang ausgewiesen. Darüber hinaus können nach Vorgabe des ` verantwortlichen Hochschullehrers und Art des Praktikums weitere Zeiten für die laborpraktische Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

§ 8

Leistungsnachweise

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom- Vorprüfung und zur Diplomprüfung ist die Vorlage von Leistungsnach­weisen- mit Note versehener Bescheinigungen über erbrachte theoretische bzw. praktische Leistungen in einem Lehrgebiet. Die Leistungsnachweise enthalten in der Regel die Art der Lehrveranstaltung, die Anzahl der Semesterwochenstunden, die Art und Weise der erbrachten Leistungen inklusive Benotung. Über die Art und Weise der Erlangung von Leistungsnachweisen für ein bestimmtes Lehrgebiet entschei­det der verantwortliche Hochschullehrer und gibt das Proce­dere zu Beginn der Lehrveranstaltungsreihe bekannt( z. B. Klausuren, Testate, Präparate...).

( 2) Die zu erbringenden Leistungsnachweise müssen dem Prüfungsausschuß vorgelegt werden, um eine Zulassung zu

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