der Gutachternoten.
( 5) Nach der Beurteilung durch die Gutachterinnen/ Gutachter sind die Ergebnisse der Diplomarbeit von der Kandidatin/ vom Kandidaten in geeigneter Form( z. B. Institutskolloquium) vorzustellen.
( 6) Im übrigen gelten die Bestimmungen des§ 24 RPO.
§ 14
Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote
( 1) Die Prüfungsleistungen werden von der jeweiligen Prüferin/ vom jeweiligen Prüfer mit einer Note gemäß§ 14 RPO bewertet. Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote und der Diplomarbeit mindestens " ausreichend" lautet.
( 2) Die Gesamtnote der Diplomprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der zwei Noten für die Diplomarbeit und vier Noten für die einzelnen Fachprüfungen nach§ 11 Absatz( 5).
( 3) Die Wiederholung der Diplomprüfung oder Teilen davon richtet sich nach§ 21 RPO.
§ 15
Einsicht in die Prüfungsakten
Der Kandidatin/ dem Kandidaten ist auf Antrag Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten der Prüferinnen/ Prüfer und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren. Der Antrag muß binnen eines Jahres nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses bei der Vorsitzenden/ beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden.
§ 16
Übergangsregelungen und Inkrafttreten
( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Diplom- Vorprüfung und Diplomprüfung nach den Prüfungsbestimmungen vom 22. Juni 1995 oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
( 2) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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II. Bekanntmachungen
Registrierung von Vereinigungen an der
Universität Potsdam
- Stand: 14.12.1998-
Übersicht über alle an der Universität Potsdam eingetragenen Vereinigungen, die gemäß§ 2 der Ordnung für Vereinigungen an der Universität Potsdam( Registrierordnung) vom 12.7.1993 registriert wurden.
Verein zur Förderung der Sportwissenschaft Potsdam ( registriert am 16.03.1994)
Juso- Hochschulgruppe der Universität Potsdam( registriert am 06.06.1994)
Hochschulgruppe des Deutschen Hochschulverbandes an der Universität Potsdam ( registriert am 04.07.1994)
Ring Christlich- Demokratischer Studenten Potsdam ( registriert am 02.03.1995)
Brandenburgischer Verein für Gesundheitsförderung e.V.( registriert am 14.03.1995)
Liberale Hochschulgruppe der Universität Potsdam ( registriert am 29.05.1995)
ELSA- Fakultätsgruppe Potsdam der Europäischen Jurastudentenvereinigung
( registriert am 09.05.1995)
Gemeinschaft zur Förderung der Umweltbildung e. V. ( registriert am 18.09.1995)
Landesfachverband" Polytechnik Arbeitslehre" Brandenburg e. V.( registriert am 16.09.1996)
Studenten- und Jugendförderungsverein" incorruptus" ( registriert am 30.01.1997)
Brandenburgischer Studentenkultur Verein e. V. ( registriert am 17.02.1997)
Grüne Hochschulgruppe Potsdam ( registriert am 31.07.1997)
Amnesty International( registriert am 29.09.1997)
Verein NIL( registriert am 24.10.1997)
Förderung der Wirtschaftswissenschaften ( registriert am 28.04.1998)
Vereinigung" Katholischer Studierender Potsdams" ( registriert am 28.04.1998)
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