Geländepraktika:
im Allgemeinen in der vorlesungsfreien Zeit nach dem SS mit Anfertigung eines Herbars( 60 Arten) im Botanischen Geländepraktikum
Sekundarstufe I, als Zweitfach und stufenübergreifen
des Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe, als Zweitfach Primarstufe, als Schwerpunktfach
Semesterwochenstunden: 50
Hauptstudium
Semesterwochenstunden: 18
Frühestens nach dem 2. Semester: Botanisches Geländepraktikum I Zoologisches Geländepraktikum I
Halbtages- und Tagesexkursionen
1 Woche
1 Woche
Lehrgebiet
SWS V Ü P
LN
insgesamt 8 im Grund- und Hauptstudium
Didaktik d. Biologie
5 2 2 1 L
Spezielle Botanik
2
2
L
Sekundarstufe I, Erstfach, Sekundarstufe II und I/ II,
Spezielle Zoologie Humanbiologie
2
2
L
1
1 T
Zweitfach
Semesterwochenstunden: 60
Grundlagen der Okologie 2 2
T
Hauptstudium
Verhaltensbiologie
2
Semesterwochenstunden: 28
Evolutionsbiologie
2
22
T
2
T
Mikrobiologie
2
2
T
Lehrgebiet
SWS V Ü P LN
gesamt
18
14 2
2
Didaktik d. Biologie
6
2 2 2 L
Spezielle Botanik
2
2
L
Spezielle Zoologie
2
2
L
-
Humanbiologie
2
2 T
Grundlagen der Ökologie 2
2
T
Ökosystemlehre de
2
2
T
Zum obligatorischen Studieninhalt des Hauptstudiums gehören weiterhin:
Ökologisches Geländepraktikum
1 Woche frühestens nach dem 6. Semester
- Unterrichtspraktikum
4 Wochen nach erfolgreichem Abschluss der Didaktikausbildung
Verhaltensbiologie
2
2
T
Genetik
3 3 spa
T
Evolutionsbiologie
2 2
T
Mikrobiologie
2
2
T
obl. Lehrveranst.
25
19 2 4
wahlobl. Lehrveranst.**
3
3
gesamt
28
19 2
7
** Angebot an wahlweise- obligatorischen Praktika des
Hauptstudiums
jeweils 2 SWS:
- Biochemisches Praktikum
- Mikrobiologisches Praktikum
jeweils 1 Woche halbtags:
- Verhaltensbiologisches Praktikum
- Genetisches Praktikum
08
Aus dem Angebot müssen Praktika im Umfang von mindestens 3 SWS ausgewählt werden.
Zum obligatorischen Studieninhalt des Hauptstudiums gehören weiterhin:
Ökologisches Geländepraktikum
1 Woche frühestens nach dem 6. Semester
- Unterrichtspraktikum
4 Wochen nach erfolgreichem Abschluss der Didaktikaus
bildung
§ 10 Geltungsbereich, In- Kraft- treten
( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- treten dieser Ordnung in einem Lehramtsstudiengang Biologie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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