I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für das Nebenfach Chemie im Magisterstudium
an der Universität Potsdam
Vom 1. Oktober 1998
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBI. I S. 173), am 1. Oktober 1998 die folgende Studienordnung für das Magisternebenfach Chemie erlassen:
§ 1 Grundlagen
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des BbgHG, der Studienordnung für den Diplomstudiengang Chemie an der Universität Potsdam vom 22. Juni 1995, der Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Potsdam ( Magisterprüfungsordnung- MPO) vom 10. Juni 1993 und der besonderen Prüfungsbestimmungen für Chemie im Nebenfach des Magisterstudiums vom 1. Oktober 1998 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums Chemie als Nebenfach im Magisterstudium.
§ 2
Gliederung des Studiums
( 1) Chemie als Nebenfach wird auf der Grundlage des§ 3 Abs. 3 MPO im Umfang von 40 SWS angeboten.
( 2) Die Gliederung des Studiums und die Studiendauer regelt§ 3 MPO.
8001
( 3) Im Grundstudium werden grundlegende Kenntnisse über Gegenstand und Methoden der Anorganischen Chemie, Organischen Chemie und Physikalischen Chemie vermittelt. Die Zwischenprüfung nach dem Grundstudium findet als mündliche Prüfung in einem der vorgenannten Fachgebiete mit einer Dauer von 15 Minuten statt.
( 4) Im ersten Teil des Hauptstudiums besteht Wahlmöglichkeit zwischen vertiefenden Vorlesungen in einem Fachgebiet( Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie) des Grundstudiums oder den Grundvorlesungen aus einem Wahlpflichtfach. In einem zweiten Teil des Hauptstudiums erwirbt der Studierende in Weiterführung des ersten Teiles spezielle Kenntnisse in einem Vertiefungsfach oder einem Wahlpflichtfach.
§ 3
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
( 1) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums umfassen 25 SWS. Die Aufteilung in Vorlesungen und Praktika weist der Studienverlaufsplan aus.
UNIVERSITÄT POTSDA
Universitätsbibliothek 26930
( 2) In Anorganischer Chemie I, Organischer Chemie und Physikalischer Chemie sind die Vorlesungen und Praktika, in Anorganischer Chemie II nur die Vorlesung, wie sie für naturwissenschaftliche Diplomstudiengänge angeboten werden, das Pflichtpensum.
( 3) Als Leistungsnachweise gelten die Testatscheine zu den Vorlesungen im Grundstudium und die Praktikumsscheine.
§ 4
Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
( 1) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums entsprechen einer Auswahl aus den Veranstaltungen des Diplomstudienganges Chemie.
( 2) In einem ersten Teil sind 6 Semesterwochenstunden aus einem der Vertiefungsfächer Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie oder 6 Semesterwochenstunden aus den Grundvorlesungen eines Wahlpflichtfaches nachzuweisen.
( 3) Als Leistungsnachweise gelten die Testatscheine der Vorlesungen.
( 4) Im weiterführenden zweiten Teil sind Nachweise im gewählten Vertiefungs-/ Wahlpflichtfach über insgesamt 9 Semesterwochenstunden zu erbringen. Darin müssen minimal vier Semesterwochenstunden Praktika enthalten sein.
§ 5 Übergangsregelungen und In- Kraft- treten
( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- treten dieser Ordnung im Magisternebenfach Chemie an der Universität Potsdam ihr Studium aufneh
men.
( 2) Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. S mo
Studienverlaufsplan für Chemie als Nebenfach im Magisterstudium
Pflichtstundentafel
Pflichtstundenzahl insgesamt: Grundstudium: Hauptstudium:
40 SWS
25 SWS
15 SWS
Empfohlener Verlaufsplan Grundstudium
SWS Semester
1. 2.3.4.
Anorgan. Chemie I 8 Anorgan. Chemie II 3 Organ. Chemie Physikal. Chemie
4V, 4P
3V
7
3V, 4P
7
4V, 3P
25 8 3 7 7
14