DA
ek
Hauptstudium
1. Teil 6 SWS
Vorlesungen in einem der Vertiefungsfächer Anorganische Chemie
Organische Chemie
Physikalische Chemie
oder
Grundvorlesungen in einem der Wahlpflichtfächer Analytische Chemie
Theoretische Chemie/ Computerchemie
Kolloidchemie/ Polymerchemie
Geochemie/ Mineralogie
Umweltchemie
2. Teil 9 SWS
Weiterführung des im Teil 1 gewählten Vertiefungs/ Wahlpflichtfaches. Im Rahmen der 9 SWS sind mindestens
4 SWS Praktikum nachzuweisen.
boten. In ihnen können Probleme des Studiums und Studienablaufs bis hin zu individuellen Studienplänen behandelt und gelöst werden. Im Grundstudium wird ein vorwiegend theoretischer Überblick der Biologie gegeben, der den Studierenden grundlegende Kenntnisse vermittelt und sie befähigen soll, als Magister einen Beruf mit Beziehung zur Biologie auszuüben. Im Hauptstudium wird die Übersicht biologischer Teildisziplinen durch die Physiologievorlesung ergänzt. Weiterhin besteht Wahlmöglichkeit zwischen vertiefenden Studien in einer biochemischen oder einer ökologischen Richtung.
§ 3
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
Vorlesung Praktikum Nachweis
Lehrgebiet Zellbiologie Allgem. Botanik
2
T
2
Allgem. Zoologie
2
22
L
2
L
Spezielle Botanik
2
T
Spezielle Zoologie
2
T
Humanbiologie
2
T
Ökologie
2
T
Genetik
2
T
Gesamt
16
4
2L 6T
t
Studienordnung für das Nebenfach Biologie im Magisterstudium
an der Universität Potsdam
Vom 1. Oktober 1998
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), am 1. Oktober 1998 die folgende Studienordnung für das Magisternebenfach Biologie erlassen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgGH) vom 24. Juni 1991, der Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und der besonderen Prüfungsbestimmungen für Biologie im Nebenfach des Magisterstudiums vom 1. Oktober 1998 Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung des Studiums Biologie als Nebenfach im Magisterstudium.
§ 2
Gliederung des Studiums
( 1) Biologie als Nebenfach wird auf der Grundlage des§ 3 Abs. 3 MPO im Umfang von 36 SWS angeboten.
( 2) Die Gliederung des Studiums und die Studiendauer regelt§ 3 MPO.
( 3) Das Studium gliedert sich in ein 20- stündiges Grundstudium mit Zellbiologie, Botanik, Zoologie, Humanbiologie, Ökologie und Genetik und in ein 16- stündiges Hauptstudium.
( 4) Studienbegleitend werden durch die Studienfachberaterinnen/ Studienfachberater in allen Semestern mindestens einmal wöchentlich Studienfachberatungen ange
L= benoteter Leistungsschein
T= nicht benoteter Testatschein
§ 4
Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
Lehrgebiet
Vorlesung Praktikum Nachweis
T
T
4
5 T
12
4
7 T
Pflanzenphysiologie 3 Tierphysiologie 3 wahloblig. Lehrver- 6 anstaltungen Gesamt
Als wahlweise- obligatorische Spezialisierungsrichtungen werden angeboten
1.
Biochemische Richtung
Biochemie
Molekularbiologie
Mikrobiologie
Zellbiologie
Genetik
2 V
2 P
2 V
2 V
2 P
2 P
2 P
2. Ökologische Richtung Ökologie und Naturschutz 2 V Spezielle Botanik II Spezielle Zoologie II Biochemie
2 P
2 V
2P
2 V
2 P
2 V
Jeder Studierende kann eine Richtung auswählen; aus den Vorlesungen müssen 6 SWS und aus dem Praktikumsangebot 2 Praktika ausgewählt werden.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
15