Heft 
(1999) 2
Seite
15
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DA

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Hauptstudium

1. Teil 6 SWS

Vorlesungen in einem der Vertiefungsfächer Anorganische Chemie

Organische Chemie

Physikalische Chemie

oder

Grundvorlesungen in einem der Wahlpflichtfächer Analytische Chemie

Theoretische Chemie/ Computerchemie

Kolloidchemie/ Polymerchemie

Geochemie/ Mineralogie

Umweltchemie

2. Teil 9 SWS

Weiterführung des im Teil 1 gewählten Vertiefungs­/ Wahlpflichtfaches. Im Rahmen der 9 SWS sind mindestens

4 SWS Praktikum nachzuweisen.

boten. In ihnen können Probleme des Studiums und Studi­enablaufs bis hin zu individuellen Studienplänen behandelt und gelöst werden. Im Grundstudium wird ein vorwiegend theoretischer Überblick der Biologie gegeben, der den Studierenden grundlegende Kenntnisse vermittelt und sie befähigen soll, als Magister einen Beruf mit Beziehung zur Biologie auszuüben. Im Hauptstudium wird die Übersicht biologischer Teildisziplinen durch die Physiologievorle­sung ergänzt. Weiterhin besteht Wahlmöglichkeit zwischen vertiefenden Studien in einer biochemischen oder einer ökologischen Richtung.

§ 3

Lehrveranstaltungen des Grundstudiums

Vorlesung Praktikum Nachweis

Lehrgebiet Zellbiologie Allgem. Botanik

2

T

2

Allgem. Zoologie

2

22

L

2

L

Spezielle Botanik

2

T

Spezielle Zoologie

2

T

Humanbiologie

2

T

Ökologie

2

T

Genetik

2

T

Gesamt

16

4

2L 6T

t

Studienordnung für das Nebenfach Biologie im Magisterstudium

an der Universität Potsdam

Vom 1. Oktober 1998

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), am 1. Oktober 1998 die folgende Stu­dienordnung für das Magisternebenfach Biologie erlassen:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Geset­zes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgGH) vom 24. Juni 1991, der Ordnung für die Magi­sterprüfung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und der besonderen Prüfungsbestimmungen für Biologie im Nebenfach des Magisterstudiums vom 1. Oktober 1998 Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung des Studiums Biologie als Nebenfach im Magisterstudium.

§ 2

Gliederung des Studiums

( 1) Biologie als Nebenfach wird auf der Grundlage des§ 3 Abs. 3 MPO im Umfang von 36 SWS angeboten.

( 2) Die Gliederung des Studiums und die Studiendauer regelt§ 3 MPO.

( 3) Das Studium gliedert sich in ein 20- stündiges Grund­studium mit Zellbiologie, Botanik, Zoologie, Humanbiolo­gie, Ökologie und Genetik und in ein 16- stündiges Hauptstudium.

( 4) Studienbegleitend werden durch die Studienfachbe­raterinnen/ Studienfachberater in allen Semestern minde­stens einmal wöchentlich Studienfachberatungen ange­

L= benoteter Leistungsschein

T= nicht benoteter Testatschein

§ 4

Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums

Lehrgebiet

Vorlesung Praktikum Nachweis

T

T

4

5 T

12

4

7 T

Pflanzenphysiologie 3 Tierphysiologie 3 wahloblig. Lehrver- 6 anstaltungen Gesamt

Als wahlweise- obligatorische Spezialisierungsrichtungen werden angeboten

1.

Biochemische Richtung

Biochemie

Molekularbiologie

Mikrobiologie

Zellbiologie

Genetik

2 V

2 P

2 V

2 V

2 P

2 P

2 P

2. Ökologische Richtung Ökologie und Naturschutz 2 V Spezielle Botanik II Spezielle Zoologie II Biochemie

2 P

2 V

2P

2 V

2 P

2 V

Jeder Studierende kann eine Richtung auswählen; aus den Vorlesungen müssen 6 SWS und aus dem Praktikumsange­bot 2 Praktika ausgewählt werden.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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