Gliederung des Studiums
Grundstudium
Zellbiologie
Allgemeine Botanik
Empfohlener Studienverlaufsplan für Biologie als
Nebenfach im Magisterstudium
Grundstudium
Lehrgebiet
Zellbiologie
Allgemeine Botanik
SWS 1. 2. 3.
4. Sem.
2
Allgemeine Zoologie 4 Spezielle Botanik( I) 2 Spezielle Zoologie( I) 2 Humanbiologie
Ökologie( I)
Genetik
242
24
2
22
2
2
222
22
20
6 6
4
22
§ 2
2
2
Allgemeine Zoologie Spezielle Botanik Spezielle Zoologie Humanbiologie Ökologie
Genetik
Hauptstudium Pflanzenphysiologie Tierphysiologie
w.- obl. Lehrveranstaltungen ( Spezialisierungsrichtungen Biochemie oder Ökologie)
20 SWS 2 V
me2 V, 2P
D2 V. 2 P
2 V 190
2 V h
2 VA
2 V109
2 Vollox
16 SWS
3 V
3 V 6 V, 4 P
Hauptstudium
Lehrgebiet
Pflanzenphysiologie Tierphysiologie
wahloblig. Lehrveranstal
tungen
SWS 5. 6.
33
533
7. Sem.
H
§ 3
Prüfer
10
6
4
16
6
6
4
Der Prüfungsausschuss Biologie legt die Prüferinnen und Prüfer für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung im Nebenfach fest und veröffentlicht sie in der jährlichen Prüferliste.
Besondere Prüfungsbestimmungen für das Nebenfach Biologie in Magisterstudiengängen an der Universität Potsdam
Vom 1. Oktober 1998
§ 4
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im Nebenfach Biologie wird spätestens vor Beginn des fünften Semesters als mündliche Kollegialprüfung abgenommen und umfaßt die Lehrgebiete Botanik und Zoologie. Die Prüfungsdauer beträgt 15 Minuten. Es wird eine Note erteilt.
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), am 1. Oktober 1998 die folgenden Prüfungsbestimmungen für das Magisternebenfach Biologie
erlassen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt auf der Grundlage des BbgGH und der Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung des Studiums Biologie als Nebenfach im Magisterstudium.
1 Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 17. März 1999
Jod
85
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung Biologie
Leistungsscheine( benotet): Allgemeine Botanik Allgemeine Zoologie Testate( unbenotet): Zellbiologie
Spezielle Botanik Spezielle Zoologie Humanbiologie
Ökologie Genetik
§ 6
Magisterprüfung
Die Magisterprüfung im Nebenfach Biologie wird spätestens im neunten Semester abgelegt und umfasst eine Klausur( 3 Stunden) und eine mündliche Prüfung( 30 Minuten). In der Klausur werden die Lehrgebiete Pflanzenphysiologie, Tierphysiologie und Humanbiologie geprüft. Die Studierenden können zwischen 2 Klausuren wählen, jede Klausur wird als Aufgabensammlung konzipiert und enthält Fragen zu allen 3 Lehrgebieten. Die Teilnoten der
16