UNIVERSITÄT POTSDAM
Universitätsbibliothek
Z 6930
I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Ordnung für das Archiv der Universität Potsdam
Vom 15. April 1999
Aufgrund§ 84 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Senat der Universität Potsdam nach Maßgabe des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg- Brandenburgisches Archivgesetz( BbgArchivG) vom 7. April 1994 ( GVBl. I S. 94) folgende Ordnung erlassen:
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erwachsenden Registraturgutes. Hierbei handelt es sich um alle Unterlagen, die die Universität Potsdam zur Erledigung ihrer Aufgaben erhält bzw. herstellt und selbst zur Registratur nimmt.
( 2) Unterlagen sind insbesondere Akten, Amtsbücher, Urkunden, Handschriften, und andere Schriftstücke, Dateien, amtliche Druckschriften, Pläne, Karten, Plakate, Siegel, Petschafte, Bild-, Film-, Tondokumente, maschinenlesbare sowie sonstige Informationsträger einschließlich der zu ihrer Auswertung, Sicherung und Nutzung erforderlichen Hilfsmittel und Programme.
( 3) In den Zuständigkeitsbereich des Universitätsarchivs fallen auch sämtliche Unterlagen folgender ehemaliger Einrichtungen, einschließlich deren Vorgänger- und Nachfolgeeinrichtungen: Brandenburgische Landeshochschule, Pädagogische Hochschule " Karl Liebknecht", Institut für Lehrerbildung, Potsdam, Institut für Lehrerbildung, Cottbus, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR.
§ 1 Struktur
Das Archiv der Universität Potsdam( Universitätsarchiv) ist eine eigenständige Abteilung innerhalb der Universitätsbibliothek mit zentralen, gesamtuniversitären Aufgaben. Das Archiv führt das Dienstsiegel der Universität.
§2
Leitung
( 1) Das Universitätsarchiv wird von der Universitätsarchivarin oder dem Universitätsarchivar geleitet. Die Universitätsarchivarin oder der Universitätsarchivar wird auf Vorschlag der Direktorin oder des Direktors der Universitätsbibliothek durch das Rektorat Universität bestellt.
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( 2) Die Leiterin oder der Leiter des Universitätsarchivs ist in der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Aufgaben der Direktorin oder dem Direktor der Universitätsbibliothek direkt verantwortlich.
( 3) Das Universitätsarchiv berät die Universität in allen archivfachlichen Angelegenheiten und ist bei diesbezüglichen Fragen zu hören.
( 4) Die Leiterin oder der Leiter des Universitätsarchivs ist Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs und ist in Personalangelegenheiten anzuhören, welche das Archiv betreffen. Personalangelegenheiten unterliegen der Vertraulichkeit.
§3 Zuständigkeit
( 1) Das Universitätsarchiv ist zuständig für die Archivierung des im Bereich der Universität Potsdam
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§ 4
Aufgaben
( 1) Das Universitätsarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut der Universität festzustellen, zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren, zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, allgemein nutzbar zu machen, für die Benutzung bereitzustellen und auszu
werten.
( 2) Mit dem nach archivwissenschaftlichen Grundsätzen aufbereiteten Archivgut entspricht das Universitätsarchiv dem verwaltungsinternen Informationsaustausch sowie dem öffentlichen Benutzungsinteres
se.
( 3) Das Universitätsarchiv berät die anbietungspflichtigen Stellen bei der Verwaltung und Sicherung der Unterlagen.
( 4) Das Universitätsarchiv unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Universität im Rahmen seiner Möglichkeiten. Es wirkt mit an der Aufarbeitung und Vermittlung der Geschichte der Universität. Es legt Sammlungen zur Geschichte der Universität an, oder führt sie fort, soweit diese Aufgaben nicht von anderen Einrichtungen der Universität erfüllt werden, z.B. Abbildungen, Portraits, Nachlässe von Universitätsangehörigen, Plakate, Flugschriften, Zeitungsausschnitte, alle von Universitätseinrichtungen und studentischen Vereinigungen herausgegebenen Periodika und Schriften sowie Münzen und Medaillen aus dem Bereich der Universität Potsdam.
( 5) Das Universitätsarchiv kann Schriften zur Geschichte der Universität herausgeben und Ausstellungen durchführen.