Heft 
(1999) 3
Seite
30
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UNIVERSITÄT POTSDAM

Universitätsbibliothek

Z 6930

I. Rechts- und Verwaltungs­vorschriften

Ordnung für das Archiv der Universität Potsdam

Vom 15. April 1999

Aufgrund§ 84 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenbur­gisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Senat der Universität Potsdam nach Maßgabe des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg- Brandenburgi­sches Archivgesetz( BbgArchivG) vom 7. April 1994 ( GVBl. I S. 94) folgende Ordnung erlassen:

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erwachsenden Registraturgutes. Hierbei handelt es sich um alle Unterlagen, die die Universität Potsdam zur Erledigung ihrer Aufgaben erhält bzw. herstellt und selbst zur Registratur nimmt.

( 2) Unterlagen sind insbesondere Akten, Amtsbücher, Urkunden, Handschriften, und andere Schriftstücke, Dateien, amtliche Druckschriften, Pläne, Karten, Plakate, Siegel, Petschafte, Bild-, Film-, Tondoku­mente, maschinenlesbare sowie sonstige Information­sträger einschließlich der zu ihrer Auswertung, Siche­rung und Nutzung erforderlichen Hilfsmittel und Programme.

( 3) In den Zuständigkeitsbereich des Universitätsar­chivs fallen auch sämtliche Unterlagen folgender ehemaliger Einrichtungen, einschließlich deren Vor­gänger- und Nachfolgeeinrichtungen: Brandenburgi­sche Landeshochschule, Pädagogische Hochschule " Karl Liebknecht", Institut für Lehrerbildung, Pots­dam, Institut für Lehrerbildung, Cottbus, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR.

§ 1 Struktur

Das Archiv der Universität Potsdam( Universitätsar­chiv) ist eine eigenständige Abteilung innerhalb der Universitätsbibliothek mit zentralen, gesamtuniver­sitären Aufgaben. Das Archiv führt das Dienstsiegel der Universität.

§2

Leitung

( 1) Das Universitätsarchiv wird von der Universitäts­archivarin oder dem Universitätsarchivar geleitet. Die Universitätsarchivarin oder der Universitätsarchivar wird auf Vorschlag der Direktorin oder des Direktors der Universitätsbibliothek durch das Rektorat Universität bestellt.

der

( 2) Die Leiterin oder der Leiter des Universitätsar­chivs ist in der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Auf­gaben der Direktorin oder dem Direktor der Univer­sitätsbibliothek direkt verantwortlich.

( 3) Das Universitätsarchiv berät die Universität in allen archivfachlichen Angelegenheiten und ist bei diesbezüglichen Fragen zu hören.

( 4) Die Leiterin oder der Leiter des Universitätsar­chivs ist Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter des Archivs und ist in Personalangelegenheiten anzuhören, welche das Archiv betreffen. Personalangelegenheiten unterlie­gen der Vertraulichkeit.

§3 Zuständigkeit

( 1) Das Universitätsarchiv ist zuständig für die Ar­chivierung des im Bereich der Universität Potsdam

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§ 4

Aufgaben

( 1) Das Universitätsarchiv hat die Aufgabe, das Ar­chivgut der Universität festzustellen, zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren, zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, allgemein nutzbar zu ma­chen, für die Benutzung bereitzustellen und auszu­

werten.

( 2) Mit dem nach archivwissenschaftlichen Grund­sätzen aufbereiteten Archivgut entspricht das Univer­sitätsarchiv dem verwaltungsinternen Informations­austausch sowie dem öffentlichen Benutzungsinteres­

se.

( 3) Das Universitätsarchiv berät die anbietungs­pflichtigen Stellen bei der Verwaltung und Sicherung der Unterlagen.

( 4) Das Universitätsarchiv unterstützt die Öffentlich­keitsarbeit der Universität im Rahmen seiner Mög­lichkeiten. Es wirkt mit an der Aufarbeitung und Vermittlung der Geschichte der Universität. Es legt Sammlungen zur Geschichte der Universität an, oder führt sie fort, soweit diese Aufgaben nicht von ande­ren Einrichtungen der Universität erfüllt werden, z.B. Abbildungen, Portraits, Nachlässe von Universitäts­angehörigen, Plakate, Flugschriften, Zeitungsaus­schnitte, alle von Universitätseinrichtungen und stu­dentischen Vereinigungen herausgegebenen Periodi­ka und Schriften sowie Münzen und Medaillen aus dem Bereich der Universität Potsdam.

( 5) Das Universitätsarchiv kann Schriften zur Ge­schichte der Universität herausgeben und Ausstellun­gen durchführen.