Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Erste Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam
Vom 23. September 1999
Gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam die Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam wie folgt geändert:
Artikel 1
Die Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam vom 16. April 1998( AMBek UP S. 112) wird wie folgt geändert:
1.§ 3 wird wie folgt neu gefasst:
§3 Arten der Benutzung
( 1) Die Medieneinheiten können genutzt werden durch: Benutzung in den dafür vorgesehenen Bibliotheks
räumen
Ausleihe außer Haus
den deutschen bzw. internationalen Leihverkehr
( 2) Die Universitätsbibliothek stellt den Professorinnen und Professoren, Zentralen Einrichtungen und Interdisziplinären Zentren der Universität Potsdam zur Unterstützung von Forschung und Lehre Medieneinheiten in sog. Handapparaten zur Verfügung.
2.
In§ 13,, Ausleihe von Medieneinheiten" wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Satzung für das Sprachenzentrum der Universität Potsdam
Vom 29. Juli 1999
Gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 75 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Sprachenzentrum der Universität Potsdam beschlossen:
Übersicht
§1 Rechtsstellung § 2 Aufgaben
§3 Binnenstruktur
bloM
§ 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Nutzerinnen und
Nutzer
§ 5 Organe
§ 6 Geschäftsführende Leitung
§ 7 Beirat
§ 8 In- Kraft- Treten
§ 1
Rechtsstellung
Das Sprachenzentrum ist eine Zentrale Einrichtung( Betriebseinheit) der Universität Potsdam unter Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten nach§ 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.
§2
Aufgaben
Das Sprachenzentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:
Sprachpraktische Ausbildung im Rahmen der philologischen Studiengänge in Kooperation mit den für diese Studiengänge zuständigen Instituten, allgemeine und fachspezifische Sprachausbildung für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten, Deutschausbildung für ausländische Studierende.
Darüber hinaus stellt das Sprachenzentrum- nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten- seine Unterrichtsräume und technischen Einrichtungen den Fakultäten und anderen zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachenvermittlung zur Verfügung und berät sie bei deren Benutzung. Weitere Aufgaben können durch die Präsidentin oder den Präsidenten übertragen werden.
§3
Binnenstruktur
( 1) Das Sprachenzentrum gliedert sich in Sprachbereiche. Darüber hinaus können weitere Sprachen wie z.B. Latein und Griechisch unterrichtet werden.
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