Heft 
(1999) 7
Seite
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Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Pots­dam in Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam

Vom 23. September 1999

Gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam die Benut­zungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam wie folgt geändert:

Artikel 1

Die Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam vom 16. April 1998( AMBek UP S. 112) wird wie folgt geändert:

1.§ 3 wird wie folgt neu gefasst:

§3 Arten der Benutzung

( 1) Die Medieneinheiten können genutzt werden durch: Benutzung in den dafür vorgesehenen Bibliotheks­

räumen

Ausleihe außer Haus

den deutschen bzw. internationalen Leihverkehr

( 2) Die Universitätsbibliothek stellt den Professorinnen und Professoren, Zentralen Einrichtungen und Interdiszi­plinären Zentren der Universität Potsdam zur Unterstüt­zung von Forschung und Lehre Medieneinheiten in sog. Handapparaten zur Verfügung.

2.

In§ 13,, Ausleihe von Medieneinheiten" wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Pots­dam in Kraft.

Satzung für das Sprachenzentrum der Universität Potsdam

Vom 29. Juli 1999

Gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 75 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgi­sches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Sprachenzentrum der Universi­tät Potsdam beschlossen:

Übersicht

§1 Rechtsstellung § 2 Aufgaben

§3 Binnenstruktur

bloM

§ 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Nutzerinnen und

Nutzer

§ 5 Organe

§ 6 Geschäftsführende Leitung

§ 7 Beirat

§ 8 In- Kraft- Treten

§ 1

Rechtsstellung

Das Sprachenzentrum ist eine Zentrale Einrichtung( Be­triebseinheit) der Universität Potsdam unter Verantwor­tung der Präsidentin oder des Präsidenten nach§ 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.

§2

Aufgaben

Das Sprachenzentrum hat insbesondere folgende Auf­gaben:

Sprachpraktische Ausbildung im Rahmen der philo­logischen Studiengänge in Kooperation mit den für diese Studiengänge zuständigen Instituten, allgemeine und fachspezifische Sprachausbildung für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten, Deutschausbildung für ausländische Studierende.

Darüber hinaus stellt das Sprachenzentrum- nach Maß­gabe der vorhandenen Kapazitäten- seine Unterrichts­räume und technischen Einrichtungen den Fakultäten und anderen zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Fremdsprachenvermittlung zur Verfügung und berät sie bei deren Benutzung. Weitere Aufgaben können durch die Präsidentin oder den Präsidenten übertragen werden.

§3

Binnenstruktur

( 1) Das Sprachenzentrum gliedert sich in Sprachbereiche. Darüber hinaus können weitere Sprachen wie z.B. Latein und Griechisch unterrichtet werden.

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