Heft 
(1999) 8
Seite
98
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schuldhaft den Termin der Eignungsprüfung oder bricht sie ohne hinreichende Gründe ab, gilt sie als nicht be­standen.

§ 8

Protokoll

*

weiterten Kadenzen

Harmonisieren einfacher Lieder/ Songs

Improvisieren einfacher Themen

3. Gesang( Pflichtfach)

*

1 Volkslied( a cappella)

*

| Kunstlied( Begleitung bitte mitbringen)

( 1) Über die Eignungsprüfung ist ein Protokoll zu führen, das enthalten muss:

1. Tag und Ort der Eignungsprüfung,

2. den Namen der Bewerberin bzw. des Bewerbers,

3. Bezeichnung des angestrebten Studienganges 4. die Namen der Prüfungsbeauftragten,

5. die einzelnen Bewertungen und das Gesamtergebnis, 6. besondere Vorkommnisse.

( 2) Das Protokoll ist von den Prüfungsbeauftragten zu unterzeichnen.

§9

Bescheinigung und Gültigkeitsdauer

( 1) Ist die Eignungsprüfung bestanden, erhält die Bewer­berin bzw. der Bewerber darüber eine Bescheinigung.

( 2) Dieser Nachweis hat Gültigkeit als besondere Ein­schreibungsvoraussetzung für die Dauer von zwei Jah­

ren.

§ 10

Leistungsanforderungen in den Teilberei­

chen

( 1) Lehramt Sekundarstufe II

1. Instrument

Vortrag eines Programms bestehend aus drei Werken mit dem Anspruch" mittelschwierig bis schwierig":

* ein Werk aus dem Barock( bis ca. 1750)

* ein Werk aus der Frühklassik oder Klassik( bis 1820)

ein Werk aus Romantik oder Impressionismus bis hin zur Moderne

Gesamtdauer ca. 20 Minuten

oder Sologesang anstelle des Hauptinstruments

( 2) Lehramt Sekundarstufe I und Primarstufe, Fach I

1. Instrument

Vortrag eines Programms bestehend aus drei Werken mit dem Anspruch" mittelschwierig":

* ein Werk aus dem Barock( bis ca. 1750)

*

*

ein Werk aus der Frühklassik oder Klassik( bis 1820)

ein Werk aus Romantik oder Impressionismus bis hin zur Moderne

Gesamtdauer ca. 10- 15 Minuten

oder Sologesang anstelle des Hauptinstruments

* 1 Volkslied( a cappella)

* 2 Kunstlieder verschiedener Epochen

*

1 Arie bzw. Lied aus Oper, Operette, Oratorium oder Musical

1 Rezitation.

Wenn Sologesang anstelle des Hauptinstruments gewählt wird, so sind zusätzlich ein bis zwei leichte Vortragsstü­cke auf dem Klavier vorzutragen.

2. Musiktheorie in den Teilbereichen Tonsatz und Ge­hörbildung

* Hören, Erkennen und Nachsingen verschiedener Intervalle und Harmonien

* Spielen und Rhythmisieren einfacher Kadenzen Harmonisieren einfacher Lieder/ Songs

*

Improvisieren einfacher Themen

3. Gesang( Pflichtfach)

*

1 Volkslied( a cappella)

*

1 Kunstlied( Begleitung bitte mitbringen)

Magisternebenfach

*

1 Volkslied( a cappella)

*

2 Kunstlieder verschiedener Epochen

*

1 Arie bzw. Lied aus Oper, Operette, Oratorium oder Musical

* 1 Rezitation.

Wenn Sologesang anstelle des Hauptinstruments gewählt wird, so sind zusätzlich ein bis zwei leichte Vortragsstü­cke auf dem Klavier vorzutragen.

2. Musiktheorie in den Teilbereichen Tonsatz und Ge­hörbildung

* schriftliche Klausur( Grundlagen der klassischen Harmonielehre, einfacher Generalbass, einfache

*

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Syntax- und Formbestimmungen)

Spielen und Rhythmisieren von einfachen und er­

( 3)

Musiktheorie in den Teilbereichen Tonsatz und Gehör­bildung( wie Lehramt Sek I, jedoch ohne Spielpraxis am Klavier).

§ 11

In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.