UNIVERSITÄT POTSDAM
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung Geowissenschaften/ Geophysik für den Diplomstudiengang und das Nebenfach an der Universität Potsdam
Vom 2. Juli 1998
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der MathematischNaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 2. Juli 1998 die folgende Studienordnung erlassen.¹
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Ausbildungsziele und Einsatzmöglichkeiten Zulassungsvoraussetzungen und Studienbeginn
Lehrformen
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Zeitliche Gliederung des Studiums
§ 6
Leistungsnachweise
§ 7
Studienablauf und Studienfachberatung
Teil 2 Grundstudium Geowissenschaften im Diplomstudiengang Geophysik
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§ 8 § 9
တ တ
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Lehrstoff und Leistungsnachweise im Grundstudium
Teil 3 Hauptstudium Geophysik im Diplomstudium § 10
Teil 4
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Geophysik als Wahlpflicht- und Nebenfach Gliederung des Studiums
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Lehrveranstaltungen als Wahlpflichtfach des Hauptstudiums
Lehrveranstaltungen im Grundstudium als Ne
benfach
Geophysik als Nebenfach im Hauptstudium
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 16
In- Kraft- Treten
' Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 3. August 1999 auf der Grundlage des§ 9 Abs. 2 BbgHIG vom 20.5.1999( GVBL. 1S. 130)
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MAGSTOS TATIEREVI
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
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Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24. Juni 1991 in der zuletzt geltenden Fassung, der Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge der Universität Potsdam vom 13. Oktober 1994 und der Diplomprüfungsordnung Geowissenschaften vom 17. Juli 1997 Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Geowissenschaften/ Geophysik im Diplomstudiengang und im Nebenfach Geophysik anderer Diplomstudiengänge.
§ 2
Ausbildungsziele und Einsatzmöglichkeiten
( 1) Geowissenschaftler befassen sich mit dem strukturellen Aufbau, der Zusammensetzung sowie der ökonomischen Bedeutung der Erdkruste, Transportvorgängen fester und flüssiger Stoffe an der Erdoberfläche sowie im Erdinnern, physikalischen und chemischen Prozessen bei der Entstehung von Gebirgen und Ozeanbecken sowie der Entwicklung der Erde unter paläoökologischen Gesichtspunkten. Weitere wichtige Problemkreise sind die Gefährdung der menschlichen Gemeinschaft durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, katastrophale Massenbewegungen, die Folgen rascher Klimawechsel sowie Umweltschäden. Das Ziel ist hier die Vorhersage von Naturkatastrophen und eine Einschätzung der Risiken, um ökologische und ökonomische Schäden zu vermeiden oder zu minimieren.
( 2) Bei der Lösung dieser aktuellen Fragestellungen wird es für die Geowissenschaftler in Zukunft immer wichtiger sein, Fähigkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit zu entwickeln, eine umfassende Ausbildung in den Nachbardisziplinen Mathematik, Chemie und Physik zu erfahren und neue, forschungsorientierte Aspekte der Geowissenschaften in der Ausbildung zu studieren. Hierzu gehören die selbstständige Durchführung von Projekten, das Anfertigen von Berichten und Präsentationen sowie eine Ausbildung in der Benutzung von elektronisch verfügbarer Information. Die Bedeutung von Datenbanken und die große Verbreitung von digital gespeicherten Satellitendaten in Forschung, Wirtschaft und Planungsstellen der Länder und Kommunen sind außerdem Ausdruck der zunehmend verschwimmenden Grenzen zwischen den
geowissenschaftlichen Teildisziplinen.
( 3) Aus diesen Gründen wurde an der Universität Potsdam ein neues Konzept für das Studium der Geowissenschaften entwickelt, das sich an die Empfehlung geowissenschaftlicher Gremien zur Umstrukturierung der Ausbildungsrichtlinien an deutschen Hochschulen anlehnt. Das Fach setzt sich aus einem gemeinsamen Grundstudium der Fächer Geologie, Mineralogie und