Geophysik sowie Mathematik, Physik und Chemie zusammen. Dadurch wird ein breites Grundlagenwissen erworben. Im Hauptstudium erfolgt dann die Spezialisierung im Hauptfach Geophysik. Ziel ist es, vor dem Hintergrund einer internationalisierten Wissenschaft und Arbeitsmarktsituation eine optimale Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität der Absolventen sicherzustellen, die in den unterschiedlichsten Bereichen der freien Wirtschaft, Behörden, Forschungseinrichtungen und Universitäten Anstellungen finden.
§ 3
Zulassungsbedingungen und Studienbeginn
Für die Aufnahme des Studiums der Geowissenschaften ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss notwendig. Gute Grundkenntnisse in den Naturwissenschaften sowie der englischen Sprache begünstigen ein erfolgreiches Studium.
§ 4
Lehrformen
( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt
durch die Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen,
durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen,
durch eigenständige wissenschaftliche Arbeiten.
( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika und Exkursionen. Für die Ausbildung in Geophysik sind Praktika und Geländeübungen von grundsätzlicher Bedeutung.
( 3) Vorlesungen vermitteln einen Überblick über die methodischen Grundlagen, spezielle Stoffgebiete und Forschungsprobleme in den Geowissenschaften. Vorlesungen sind entweder obligatorisch oder werden neben Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen als fakultative Lehrveranstaltungen zur Abrundung der Kenntnisse in den geowissenschaftlichen Arbeitsgebieten empfohlen. Die Vorlesungsteilnahme bedarf der Nachbereitung im Selbststudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird. Im Grundstudium überwiegen Grundoder Überblicks vorlesungen, im Hauptstudium spezielle Vorlesungen in den Hauptfächern Geophysik und Physik und je zwei Wahlpflichtfächern aus einer Auswahl von drei Fachgebieten( Mineralogie, Geologie und Mathematik).
( 4) Seminare werden als obligatorische und fakultative Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium angeboten. In ihnen werden exemplarisch Themenbereiche behandelt und die Studierenden zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit angeleitet. Die Studierenden beteiligen sich durch Referate und Diskussionen.
( 5) In Übungen wird der Stoff einer Vorlesung auf kon
krete Beispiele angewendet.
( 6) Praktika dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung von geowissenschaftlichen Aufgaben.
( 7) Bei den Lehrveranstaltungen nach freier Wahl steht das gesamte Angebot der Universität einschließlich desjenigen der Geowissenschaften zur Verfügung. Zu den frei wählbaren Veranstaltungen können Prüfungen ( Zusatzprüfungen) nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgelegt werden. Für die Zulassung zur Diplomprüfung ist ein Nachweis über die frei gewählten Lehrveranstaltungen zu führen. Es wird empfohlen, diese Veranstaltungen während des Hauptstudiums zu belegen.
( 8) Zur Ausbildung in Geophysik gehören GeländePraktika( siehe Studienplan).
§ 5
Zeitliche Gliederung des Studiums
( 1) Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Geophysik- Studiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrveranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen vor allem im Grundstudium in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander aufbauen.
( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan, nach dem auch der Stundenplan der Geowissenschaften erstellt wird( siehe Tabellen 1 und 2).
( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prüfungsordnungen für die Ausbildung in den Geowissenschaften und der Studienordnung Geowissenschaften/ Geophysik können durch den Prüfungsausschuss Geowissenschaften die Regelstudienpläne Geowissenschaften/ Geophysik neuen Ausbildungsbedingungen angepasst werden.
§ 6
Nachweis des erfolgreichen Studiums
( 1) Die erfolgreiche Arbeit und regelmäßige Teilnahme an Übungen und Seminaren wird durch einen unbenoteten Übungs- bzw. Seminarschein( ÜS) dokumentiert. Bestandene Klausuren werden durch einen benoteten Leistungsschein( LS) bestätigt. Unbenotete Teilnahmescheine( T) werden dagegen für die Teilnahme an sämtlichen Geländeveranstaltungen, fakultativen Veranstaltungen sowie an Pflichtveranstaltungen ohne geforderten Leistungsnachweis vergeben. Die erfolgreiche Teilnahme an Praktika wird durch einen benoteten Praktikumsschein( PS) bestätigt. Zu Beginn der Lehrveranstaltung legt die/ der Verantwortliche die Bedingungen für den Erwerb des Scheines fest.
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