Heft 
(1999) 8
Seite
79
Einzelbild herunterladen

Geophysik sowie Mathematik, Physik und Chemie zusammen. Dadurch wird ein breites Grundlagenwissen erworben. Im Hauptstudium erfolgt dann die Speziali­sierung im Hauptfach Geophysik. Ziel ist es, vor dem Hintergrund einer internationalisierten Wissenschaft und Arbeitsmarktsituation eine optimale Wettbewerbsfähig­keit und Flexibilität der Absolventen sicherzustellen, die in den unterschiedlichsten Bereichen der freien Wirtschaft, Behörden, Forschungseinrichtungen und Universitäten Anstellungen finden.

§ 3

Zulassungsbedingungen und Studienbeginn

Für die Aufnahme des Studiums der Geowissenschaften ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss notwendig. Gute Grundkenntnisse in den Naturwissenschaften sowie der englischen Sprache begünstigen ein erfolgreiches Studium.

§ 4

Lehrformen

( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

durch die Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveran­staltungen,

durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachberei­tung der Lehrveranstaltungen,

durch eigenständige wissenschaftliche Arbeiten.

( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika und Exkursionen. Für die Ausbildung in Geophysik sind Praktika und Geländeübungen von grundsätzlicher Bedeutung.

( 3) Vorlesungen vermitteln einen Überblick über die methodischen Grundlagen, spezielle Stoffgebiete und Forschungsprobleme in den Geowissenschaften. Vorle­sungen sind entweder obligatorisch oder werden neben Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen als fakultative Lehrveranstaltungen zur Abrundung der Kenntnisse in den geowissenschaftlichen Arbeitsgebieten empfohlen. Die Vorlesungsteilnahme bedarf der Nachbereitung im Selbststudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird. Im Grundstudium überwiegen Grund­oder Überblicks vorlesungen, im Hauptstudium spezielle Vorlesungen in den Hauptfächern Geophysik und Physik und je zwei Wahlpflichtfächern aus einer Auswahl von drei Fachgebieten( Mineralogie, Geologie und Mathematik).

( 4) Seminare werden als obligatorische und fakultative Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium ange­boten. In ihnen werden exemplarisch Themenbereiche behandelt und die Studierenden zur selbstständigen wis­senschaftlichen Arbeit angeleitet. Die Studierenden be­teiligen sich durch Referate und Diskussionen.

( 5) In Übungen wird der Stoff einer Vorlesung auf kon­

krete Beispiele angewendet.

( 6) Praktika dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung von geowissenschaftlichen Auf­gaben.

( 7) Bei den Lehrveranstaltungen nach freier Wahl steht das gesamte Angebot der Universität einschließlich des­jenigen der Geowissenschaften zur Verfügung. Zu den frei wählbaren Veranstaltungen können Prüfungen ( Zusatzprüfungen) nach Maßgabe der Prüfungsordnung abgelegt werden. Für die Zulassung zur Diplomprüfung ist ein Nachweis über die frei gewählten Lehrveranstal­tungen zu führen. Es wird empfohlen, diese Veranstal­tungen während des Hauptstudiums zu belegen.

( 8) Zur Ausbildung in Geophysik gehören Gelände­Praktika( siehe Studienplan).

§ 5

Zeitliche Gliederung des Studiums

( 1) Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Geo­physik- Studiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrveranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen vor allem im Grundstudium in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander auf­bauen.

( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan, nach dem auch der Stundenplan der Geowissenschaften erstellt wird( siehe Tabellen 1 und 2).

( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prüfungsordnungen für die Ausbildung in den Geowis­senschaften und der Studienordnung Geowissenschaften/ Geophysik können durch den Prüfungsausschuss Geo­wissenschaften die Regelstudienpläne Geowissenschaf­ten/ Geophysik neuen Ausbildungsbedingungen ange­passt werden.

§ 6

Nachweis des erfolgreichen Studiums

( 1) Die erfolgreiche Arbeit und regelmäßige Teilnahme an Übungen und Seminaren wird durch einen unbe­noteten Übungs- bzw. Seminarschein( ÜS) doku­mentiert. Bestandene Klausuren werden durch einen benoteten Leistungsschein( LS) bestätigt. Unbe­notete Teilnahmescheine( T) werden dagegen für die Teilnahme an sämtlichen Geländeveranstaltungen, fakultativen Veranstaltungen sowie an Pflichtveran­staltungen ohne geforderten Leistungsnachweis ver­geben. Die erfolgreiche Teilnahme an Praktika wird durch einen benoteten Praktikumsschein( PS) bestätigt. Zu Beginn der Lehrveranstaltung legt die/ der Verantwortliche die Bedingungen für den Erwerb des Scheines fest.

79