( 2) Für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende des Grund- bzw. des Hauptstudiums ist eine bestimmte Anzahl von Leistungsnachweisen( LN) notwendig( Tabellen 1-3).
( 3) Zusätzliche Leistungen können durch Leistungsnachweise bescheinigt werden.
§ 7 Studienablauf und Studienfachberatung
( 1) Das Studium der Geophysik gliedert sich in das interdisziplinäre Grundstudium Geowissenschaften von vier Semestern, das mit der Diplom- Vorprüfung abschließt und das sechssemestrige Hauptstudium im Fach Geophysik, das die Zeit für die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt. Für die Stoffvermittlung sind insgesamt acht Semester vorgesehen. Daran schließen sich zwei Semester an, die der weitgehend selbstständigen Bearbeitung eines wissenschaftlichen Themas dienen und die die Anfertigung der Diplomarbeit mit einer Bearbeitungszeit von neun Monaten umfassen. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Universität Potsdam durch die MathematischNaturwissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad Diplom- Geophysikerin bzw. Diplom- Geophysiker( abgekürzt: Dipl.- Geophys.).
( 2) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden mit einem Umfang von 16 Semesterwochenstunden( SWS). Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 160 SWS.
( 3) Die Diplom- Vorprüfung besteht aus den mündlichen Fachprüfungen in den Pflichtfächern
.
Geowissenschaften( Geologie, Mineralogie, Geo
physik)
Physik( Experimentalphysik und theoretische Physik)
Mathematik
Anorganische Chemie
( 4) Die Diplomprüfung besteht aus den mündlichen Fachprüfungen
•
Allgemeine Geophysik
Angewandte Geophysik
•
Physik
und je einem wählbaren Wahlpflichtfach aus den Fach
( 5) Die Meldung zur Diplomprüfung setzt cin selbstständig durchgeführtes 6- wöchiges Projektpraktikum voraus. Der Leistungsnachweis wird in Form eines Berichts erbracht.
( 6) Die mündlichen Fachprüfungen werden studienbegleitend vor dem Beginn des neunten Semesters abgelegt. Das Thema der Diplomarbeit wird im Anschluss vergeben. Die Bearbeitung des Diplomthemas erfolgt im neunten und zehnten Semester innerhalb von neun Monaten und ist integraler Bestandteil des Studiums.
( 7) Jeder Studierende hat im Grund- und Hauptstudium jeweils eine Pflichtstudienfachberatung wahrzunehmen. Hierzu wird zu Beginn eines jeden Semesters im Einschreibezeitraum eine Veranstaltung zur Studienfachberatung angeboten.
( 8) Die Studienfachberatung unterstützt die Studierenden bei Entscheidungen zum Studienablauf, bei der Aufstellung der individuellen Studienpläne, bei der Planung und Abrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und bei anderen persönlichen Studienproblemen.
Teil 2 Grundstudium Geowissenschaften im Diplomstudiengang Geophysik
§ 8
Lehrveranstaltungen im Grundstudium
( 1) Im Grundstudium wird in den Teilgebieten Geologie, Mineralogie und Geophysik ein Überblick über die Geowissenschaften vermittelt und die Grundlage für vertiefende Studien im Hauptstudium gelegt. Daneben wird das obligatorische Studium der Mathematik, Physik und Chemie betrieben.
( 2) Das Grundstudium umfaßt die folgenden obligatorischen Lehrveranstaltungen( siehe Tabellen 1 und 2):
Lehrveranstaltung
Einführung in die
Geowissenschaften
Geologie Mineralogie
Geophysik
Chemie Physik Mathematik
SWS
LN
7
1
7
9
2
6
14
20
2
20
83 SWS
13 LN
321222
gebieten
Mineralogie
Geologie
Mathematik
sowie der Diplomarbeit mit einer Bearbeitungsdauer von neun Monaten. Es wird empfohlen, im Rahmen der frei wählbaren Veranstaltungen auch Fächer aus dem nicht geprüften Wahlpflichtfachangebot zu belegen.
§ 9
Lehrstoff und Leistungsnachweise im Grundstudium
( 1) Das Fundament des geowissenschaftlichen Grundstudiums wird duch die Einführungsvorlesung" Geowissenschaften" sowie durch weitere Vorlesungen, Übungen, Praktika, Kartierkurse und Exkursionen in den Teildisziplinen Geologie, Mineralogie und Geophysik ge
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