UNIVERSITAT POT
Universitätsbibliothek
206930
I.
Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Frauenförderrichtlinien
der Universität Potsdam
Vom 11. November 1999
AT
Der Senat der Universität Potsdam hat gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 129) i.V.m. Artikel 21 Abs. 4 der Grundordnung der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999( AmBek UP S. 52) folgende Richtlinien als Satzung erlassen:
Präambel
Abschnitt 1
Herstellung von Chancengleichheit bei Personalentscheidungen
§ 1 Stellenausschreibungen
§ 2 Stellenbesetzungen, Berufungen und Beförderungen: Auswahlkriterien, Verfahrensregelungen
§ 3 Besetzung und Vergabe von Gastprofessuren und Lehraufträgen
§ 4 Ausbildungsplätze
Abschnitt 2
Studium, Lehre, Forschung
§ 5 Studium und Lehre
§ 6 Frauen- und Geschlechterforschung
und der Universitätsleitung, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Chancengleichheit der weiblichen Mitglieder der Universität, den Abbau von Benachteiligung und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu erreichen.
Die in den Förderrichtlinien verankerten Zielsetzungen sind bei allen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen und durch flankierende Maßnahmen zu unterstützen. Entsprechend werden für die Universität Potsdam folgende mittelfristigen Ziele für Frauenförderung festgelegt, die Bestandteil der Entwicklungs- und Strukturplanung der Universität sind:
Bei Neubesetzungen soll eine Steigerung des Anteils der mit Frauen besetzten Professuren auf 30% erreicht werden.
Der 1998 erreicht Frauenanteil von 50% bei Habilitationen soll gehalten werden. doil
579 V Bei Promotionen soll ein Frauenanteil von mindesten 50% erreicht werden.
Abschnitt 1
Herstellung von Chancengleichheit bei Personalentscheidungen
§ 1 Stellenausschreibungen
( 1) Stellenausschreibungen als wichtige Voraussetzung zur Wahrnehmung von Chancen erfolgen grundsätzlich öffent
lich.
( 2) Den Gleichstellungsbeauftragten ist rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu Ausschreibungen zu geben. mov Abweichungen von der Ausschreibungspflicht sind den Gleichstellungsbeauftragten anzuzeigen.
§7 Stipendien und wissenschaftliche Nachwuchsförde
rung
§ 8 Anreizsysteme
Abschnitt 3
Fort- und Weiterbildung
§ 9 Weiterbildungsangebote
Abschnitt 4
Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft als Be
ruf
§ 10 Kinderbetreuung
§ 11 Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft
§ 12 Arbeitszeit und Arbeitsorganisation
§ 13 Freistellungen und Beurlaubung
Abschnitt 5
Gleichstellungsbeauftragte, Frauenförderpläne, Umsetzung der Richtlinien
§ 14 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
§ 15 Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
§ 17 Berichtspflicht
§ 18 In- Kraft- Treten
Präambel
Die Frauenförderrichtlinien der Universität Potsdam bilden den Rahmen für Entscheidungen der Organe der Universität
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( 3) In den Stellenausschreibungen aller Universitätsbereiche muß im Anzeigentext folgende Formulierung enthalten sein: " Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf."
( 4) Während der Ausschreibungsfrist, insbesondere für Professuren, suchen die Fakultäten nach geeigneten Bewerberinnen und fordern diese zur Bewerbung auf. Um potenzielle Bewerberinnen anzusprechen, werden momentan bestehende Datenbanken habilitierter Frauen genutzt. Die Fakultäten haben über ihre Bemühungen, Frauen zu gewinnen, Nachweis zu führen.
( 5) Bei Stellenausschreibungen für Professuren soll geprüft werden, ob Erfahrungen in der Frauen- und Geschlechterforschung als ein Qualifikationsmerkmal für die Professur mit aufgenommen werden kann.
§ 2 Stellenbesetzungen, Berufungen und Beförderungen: Auswahlkriterien, Verfahrensregelungen
( 1) Als Zielsetzung zur Erhöhung des Frauenanteils beim hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal wird eine Steigerung des Frauenanteils, orientiert an dem jeweiligen Frauenanteil der vorangegangenen Qualifikationsstufe
1 Beispielsweise" Kartei habilitierter Frauen" der Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauenstudien und Frauenforschung der FreienUniversität Berlin und" Infosys Verzeichnis habilitierter und promovierter Frauen" an der Universität Bonn.