Heft 
(1999) 9
Seite
102
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UNIVERSITAT POT

Universitätsbibliothek

206930

I.

Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

Frauenförderrichtlinien

der Universität Potsdam

Vom 11. November 1999

AT

Der Senat der Universität Potsdam hat gemäß§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 129) i.V.m. Artikel 21 Abs. 4 der Grundord­nung der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999( Am­Bek UP S. 52) folgende Richtlinien als Satzung erlassen:

Präambel

Abschnitt 1

Herstellung von Chancengleichheit bei Personalent­scheidungen

§ 1 Stellenausschreibungen

§ 2 Stellenbesetzungen, Berufungen und Beförderun­gen: Auswahlkriterien, Verfahrensregelungen

§ 3 Besetzung und Vergabe von Gastprofessuren und Lehraufträgen

§ 4 Ausbildungsplätze

Abschnitt 2

Studium, Lehre, Forschung

§ 5 Studium und Lehre

§ 6 Frauen- und Geschlechterforschung

und der Universitätsleitung, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Chancengleichheit der weiblichen Mit­glieder der Universität, den Abbau von Benachteiligung und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu erreichen.

Die in den Förderrichtlinien verankerten Zielsetzungen sind bei allen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen und durch flankierende Maßnahmen zu unterstützen. Entsprechend werden für die Universität Potsdam folgende mittelfristigen Ziele für Frauenförderung festgelegt, die Be­standteil der Entwicklungs- und Strukturplanung der Uni­versität sind:

Bei Neubesetzungen soll eine Steigerung des Anteils der mit Frauen besetzten Professuren auf 30% erreicht werden.

Der 1998 erreicht Frauenanteil von 50% bei Habilitatio­nen soll gehalten werden. doil

579 V Bei Promotionen soll ein Frauenanteil von mindesten 50% erreicht werden.

Abschnitt 1

Herstellung von Chancengleichheit bei Personalent­scheidungen

§ 1 Stellenausschreibungen

( 1) Stellenausschreibungen als wichtige Voraussetzung zur Wahrnehmung von Chancen erfolgen grundsätzlich öffent­

lich.

( 2) Den Gleichstellungsbeauftragten ist rechtzeitig Gele­genheit zur Stellungnahme zu Ausschreibungen zu geben. mov Abweichungen von der Ausschreibungspflicht sind den Gleichstellungsbeauftragten anzuzeigen.

§7 Stipendien und wissenschaftliche Nachwuchsförde­

rung

§ 8 Anreizsysteme

Abschnitt 3

Fort- und Weiterbildung

§ 9 Weiterbildungsangebote

Abschnitt 4

Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft als Be­

ruf

§ 10 Kinderbetreuung

§ 11 Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft

§ 12 Arbeitszeit und Arbeitsorganisation

§ 13 Freistellungen und Beurlaubung

Abschnitt 5

Gleichstellungsbeauftragte, Frauenförderpläne, Um­setzung der Richtlinien

§ 14 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

§ 15 Rechte der Gleichstellungsbeauftragten

§ 17 Berichtspflicht

§ 18 In- Kraft- Treten

Präambel

Die Frauenförderrichtlinien der Universität Potsdam bilden den Rahmen für Entscheidungen der Organe der Universität

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( 3) In den Stellenausschreibungen aller Universitätsbereiche muß im Anzeigentext folgende Formulierung enthalten sein: " Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf."

( 4) Während der Ausschreibungsfrist, insbesondere für Pro­fessuren, suchen die Fakultäten nach geeigneten Bewerbe­rinnen und fordern diese zur Bewerbung auf. Um potenziel­le Bewerberinnen anzusprechen, werden momentan beste­hende Datenbanken habilitierter Frauen genutzt. Die Fakul­täten haben über ihre Bemühungen, Frauen zu gewinnen, Nachweis zu führen.

( 5) Bei Stellenausschreibungen für Professuren soll geprüft werden, ob Erfahrungen in der Frauen- und Geschlechter­forschung als ein Qualifikationsmerkmal für die Professur mit aufgenommen werden kann.

§ 2 Stellenbesetzungen, Berufungen und Beförderungen: Auswahlkriterien, Verfahrensregelungen

( 1) Als Zielsetzung zur Erhöhung des Frauenanteils beim hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal wird eine Steigerung des Frauenanteils, orientiert an dem jeweiligen Frauenanteil der vorangegangenen Qualifikationsstufe

1 Beispielsweise" Kartei habilitierter Frauen" der Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauenstudien und Frauenforschung der FreienU­niversität Berlin und" Infosys Verzeichnis habilitierter und promovier­ter Frauen" an der Universität Bonn.