Titel
Einführung in die Allgemeine Sprachwissen- VL schaft
4
m.Ü
2
Art SWS
כ:
( 5) Studierende können weitere Wahlpflichtbereiche wählen, sofern sie dem Fach Allgemeine und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik zuzurechnen sind, und ein entsprechendes kontinuierliches Lehrangebot besteht. Studierende haben die Wahl solcher Wahlpflichtbereiche von der Prüfungskommission des Faches spätestens am Ende des zweiten Fachsemesters genehmigen zu lassen.
Einführung in die Psycho- und Neurolinguis- Ü tik
Einführung in die Computerlinguistik
Ü
2
Einführung in die Phonetik oder Einführung
PS
2
in die Phonologie
bib ni
II.
Einführung in die Morphologie oder Einfüh
PS
2
§ 5
rung in die Syntax
Einführung in die Semantik
PS
2
Ü
1
Einführung in das wiss. Arbeiten
Formalwissenschaftliche Grundlagen der Lin- Ü guistik( Einführung in die Logik für Sprachwissenschaftler)
2
4
Einführung in die Theorie der formalen Spra- VL chen und die Automatentheorie
m. Ü
Psycholinguistik( Sprachverarbeitung)
PS
2
Computerlinguistik
PS/ U 2
( 2) Für Grund- und Hauptstudium sind die folgenden Wahlpflichtbereiche( im Sinne der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge ATL und CL) zugelassen:
Schwerpunkt
A: Phonologie, Morphologie, Syntax
Grundstudium
Sprachkenntnisse sbo gigolono
Bis zum Abschluss des Grundstudiums sind( im Sinne von§ 7 Abs. 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge ATL und CL) gesicherte Kenntnisse des Englischen nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch das Hochschulreifezeugnis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung im Englischen nach mindestens fünfjährigem Regelunterricht. Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen einen Schein für die erfolgreiche Absolvierung eines Englischkurses im Sprachenzentrum der Universität Potsdam auf dem Niveau Unizert III( vgl. Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam) erbringen.
§ 6
Programmiersprachen
Studierende des Faches Computerlinguistik und Studierende der ATL mit computerlinguistischem Wahlpflichtfach müssen( im Sinne von§ 6 Abs. 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Diplomvorprüfung fundierte Kenntnisse in mindestens einer Programmiersprache nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch den erfolgreichen Besuch eines entsprechenden Seminars. Hat das Seminar eine entsprechende Ausrichtung, so kann es auch bei der Erfüllung der Anforderungen innerhalb des Wahlpflichtbereiches angerechnet werden.
ATL CL
jaja
B: Semantik, Pragmatik, Sprachphilosophie
C: Sprachtypologie und Sprachvergleich
ja
D: Psycho- und Neurolinguistikd
ja ja ja ja nein
E: Theorie der formalen Sprachen, Gramma- ja tikverarbeitung
ja
ja
§ 7
nein ja
F: Wissensrepräsentation und Semantikver- ja
arbeitung
G: Angewandte Computerlinguistik
Im Grundstudium ist für einen Wahlpflichtbereich die erfolgreiche Teilnahme an Proseminaren und Übungen im Umfang von 6 SWS nachzuweisen. In den Diplomstudiengängen sind zwei Wahlpflichtbereiche zu absolvieren.
( 3) Im Grund- und Hauptstudium können unterschiedliche Wahlpflichtbereiche belegt werden.
( 4) Studierende der ATL können nicht sowohl E als auch F als Wahlpflichtbereiche wählen. Studierende der CL müssen einen Wahlpflichtbereich aus E und F wählen.
Versuchspersonenstunden
( 1) Studierende, die im Grundstudium den Wahlpflichtbereich Psycho-/ Neurolinguistik gewählt haben, müssen ( im Sinne von§ 6 Abs. 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Diplomvorprüfung die Ableistung von zwölf Versuchspersonenstunden nachweisen.
( 2) Versuchspersonenstunden sind anrechenbar, wenn sie im Rahmen von Untersuchungen des Instituts für Linguistik- Allgemeine Sprachwissenschaft oder von Untersuchungen des Instituts für Psychologie abgeleistet worden sind. Weitere Versuchspersonenstunden können in Absprache mit der Prüfungskommission angerechnet werden.
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