UNIVERSITÄT POTSDAM
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I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik
an der Universität Potsdam Vom 13. März 1997
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24 Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 13. März 1999 die folgende Studienordnung für die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik erlassen.¹
Allgemeine Bestimmungen
Ziele und Organisation des Studiums Leistungsnachweise
Anrechnung von Leistungsnachweisen Wahlpflichtbereiche
Grundstudium
I.
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
II.
§ 5
§ 6
§7
§ 8
III.
Hauptstudium
§ 9
Sprachkenntnisse
Programmiersprachen
Versuchspersonenstunden
Studienplanempfehlungen
Pflichtveranstaltungen
§ 10 Sprachkenntnisse
§ 11 Programmiersprachen
§ 12 Versuchspersonenstunden
§ 13 In- Kraft- Treten
I. Allgemeine Bestimmungen
Universität
.
Potsdam.
2203
Universitätsbibliothek
Inventarnr.
* 01019085*
§1 Ziele und Organisation des Studiums
Die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik( ATL) und Computerlinguistik( CL) sollen einerseits eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung in den Grundlagen der allgemeinen Sprachwissenschaft vermitteln, andererseits sollen sie eine vertiefte Schwerpunktsetzung in Bereichen der theoretischen Linguistik bzw. der Computerlinguistik ermöglichen.
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Personenbezeichnungen die sich geschlechtsspezifisch oder geschlechtsneutral verstehen lassen, sind in dieser Ordnung geschlechtsneutral zu verstehen, soweit sich nichts anderes ergibt; dies gilt insbesondere für Personenbezeichnungen, die durch Bezug auf Amt, Dienststellung, Status, Funktion, Beruf, akademischen Grad, Titel oder öffentliche Würde von Personen bestimmbar sind.
§2 Leistungsnachweise
( 1) Die in den Prüfungsordnungen geforderte erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums wird durch den Erwerb eines Leistungsnachweises( Schein) bescheinigt. Scheine werden auf der Basis von Leistungen wie Referaten, Hausarbeiten, Klau
suren, u.s.w. vergeben.
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( 2) Es zählen nur benotete Scheine als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Für an anderen Hochschulen erworbene Leistungsnachweise können im Einzelfall durch die Prüfungskommission abweichende Regelungen getroffen werden. odegaumsH
( 3) Für Scheine, die nach§ 7 bzw.§ 11 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge ATL und CL in Seminaren aus Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen zu erwerben sind, können ebenfalls im Einzelfalle abweichende Regelungen getroffen werden. Hierüber hat die Prüfungskommission vor Erwerb des jeweiligen Leistungsnachweises zu entscheiden.
( 4) Studierende können von der in den Rahmenbestimmungen zugelassenen Möglichkeit Gebrauch machen, maximal zwei Leistungsnachweise erst nach der Anmeldung zu entsprechenden Prüfungen, jedoch vor Beginn der Prüfung, vorzulegen. Die Nachreichung der Leistungsnachweise ist von der Prüfungskommission zu genehmigen.
§ 3 Anrechnung von Leistungsnachweisen
mo bau Grundsätzlich können Lehrveranstaltungen, die von anderen Instituten angeboten werden, zur Erfüllung der Prüfungsvoraussetzungen angerechnet werden, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft entsprechen. Für Lehrveranstaltungen anderer Institute, die im kommentierten Veranstaltungsverzeichnis des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft aufgeführt werden, gilt dies als gewährt. Andere Lehrveranstaltungen können nach Absprache mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission als anrechnungsfähig ausgezeichnet werden. Es wird empfohlen, diese Anrechenbarkeit vor Beginn des jeweiligen Seminars feststellen zu lassen.
§ 4 Pflicht- und Wahlpflichtbereiche
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( 1) Im Rahmen des gemeinsamen Grundlagenstudiums sind für die nachfolgend spezifizierten Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise zu erbringen( im Sinne von§ 6 Abs. 2 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge ATL und CL) ².
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VL= Vorlesung, Ü= Übung, PS= Proseminar.
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