men mit dem zuständigen Fakultätsrat über die Rücknahme des Zeugnisses.
( 3) Der/ dem Kandidatin/ Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
( 4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Prüfungszeugnis ist auch die Diplomurkunde einzuziehen, wenn die Prüfung aufgrund einer Täuschung für" nicht bestanden" erklärt wurde. Eine Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen. Diese Vorschriften gelten auch für die Ausstellung von Bescheinigungen.
( 5) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
§ 29
Übergangsregelungen, In- Kraft- Treten
( 1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Biologie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Diplom- Vorprüfung oder Diplomprüfung nach den bisherigen Prüfungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
( 2) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage 1
Katalog der biologischen Disziplinen
• Allgemeine und spezielle Botanik • Pflanzenphysiologie
·
Allgemeine und spezielle Zoologie
• Tierphysiologie
• Verhaltensbiologie
• Humanbiologie
Systemökologie/ Naturschutz
• Populationsökologie/ Naturschutz ⚫ Theoretische Ökologie
•
• Limnologie
•
Biochemie
• Molekularbiologie
• Zellbiologie
Genetik
• Mikrobiologie
• Biotechnologie und Immunologie
Fächerkatalog für das nichtbiologische Prüfungsfach
• Allgemeine und anorganische Chemie
•
•
Organische Chemie
Physikalische Chemie
Naturstoffchemie
• Ernährungswissenschaften
•
•
Informatik
Mathematik
• Physik
•
Geographie
2001 batusb
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• Geologie
• Geoökologie
• Psychologie( vorbehaltlich der Zustimmung der verantwortlichen Fakultät)
Rechtswissenschaften( vorbehaltlich der Zustim
mung der verantwortlichen Fakultät)
Wirtschaftswissenschaften( vorbehaltlich der Zu- b stimmung der verantwortlichen Fakultät)
Die Fächerkataloge der biologischen Disziplinen und für das nichtbiologische Prüfungsfach können bei geeigneten Angeboten noch ergänzt werden.
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