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TAT.
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1. Im§ 16,, Ablieferungspflicht" wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt:
,,( 6) Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten gilt auch die Ablieferung von sechs vollständigen Exemplaren, die auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sind, sowie einer elektronischen Version, deren Dateiformat und Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind, als Erfüllung der Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung der Dissertation. Die Publikation muss ein Abstract in deutGuscher und englischer Sprache enthalten. Die Dokto
randin oder der Doktorand überträgt der Universitätsbibliothek der Universität Potsdam, der Deutschen Bibliothek in Frankfurt/ a.M./ Leipzig( DDB) und ggf. der Sondersammelgebietsbibliothek der DFG das Recht, die elektronische Version in Datennetzen zu veröffentlichen und versichert, dass die elektronische Version der angenommenen Dissertation entspricht. Die Universitätsbibliothek überprüft die abgelieferte Version auf Lesbarkeit und Übereinstimmung mit den geforderten Vorgaben. Die Abgabe von Dateien, die den geforderten Vorgaben hinsichtlich Dateiformat und Datenträger nicht entsprechen, gilt nicht als Veröffentlichung."
2. Die vorhandenen Absätze 6 und 7 werden zu den neuen Absätzen 7 und 8.
II. Bekanntmachungen
Registrierung von eingetragenen Vereinigungen an der Universität Potsdam
Gemäß§ 2 der Ordnung für Vereinigungen an der Universität Potsdam( Registrierordnung) vom 12. Juli 1993 wurden als Vereinigungen der Universität Potsdam registriert:
- die Arbeitsgemeinschaft WeltTrends - der Verband Hochschule und Wissenschaft( VHW) im Deutschen Beamtenbund, Landesverband Brandenburg
der Kreisverband der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft( GEW) an der Universität Potsdam - der Studenten- und Jugendförderungsverein ,, Studentisches Leben"( STULLE).
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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