Heft 
(2000) 4
Seite
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TAT.

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1. Im§ 16,, Ablieferungspflicht" wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt:

,,( 6) Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten gilt auch die Ablieferung von sechs vollständigen Exem­plaren, die auf alterungsbeständigem, holz- und säu­refreiem Papier ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sind, sowie einer elektronischen Version, deren Dateiformat und Datenträger mit der Universi­tätsbibliothek abzustimmen sind, als Erfüllung der Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung der Dis­sertation. Die Publikation muss ein Abstract in deut­Guscher und englischer Sprache enthalten. Die Dokto­

randin oder der Doktorand überträgt der Universitäts­bibliothek der Universität Potsdam, der Deutschen Bibliothek in Frankfurt/ a.M./ Leipzig( DDB) und ggf. der Sondersammelgebietsbibliothek der DFG das Recht, die elektronische Version in Datennetzen zu veröffentlichen und versichert, dass die elektronische Version der angenommenen Dissertation entspricht. Die Universitätsbibliothek überprüft die abgelieferte Version auf Lesbarkeit und Übereinstimmung mit den geforderten Vorgaben. Die Abgabe von Dateien, die den geforderten Vorgaben hinsichtlich Dateiformat und Datenträger nicht entsprechen, gilt nicht als Ver­öffentlichung."

2. Die vorhandenen Absätze 6 und 7 werden zu den neu­en Absätzen 7 und 8.

II. Bekanntmachungen

Registrierung von eingetragenen Vereinigungen an der Universität Potsdam

Gemäß§ 2 der Ordnung für Vereinigungen an der Uni­versität Potsdam( Registrierordnung) vom 12. Juli 1993 wurden als Vereinigungen der Universität Potsdam regi­striert:

- die Arbeitsgemeinschaft WeltTrends - der Verband Hochschule und Wissenschaft( VHW) im Deutschen Beamtenbund, Landesverband Bran­denburg

der Kreisverband der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft( GEW) an der Universität Potsdam - der Studenten- und Jugendförderungsverein ,, Studen­tisches Leben"( STULLE).

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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