Heft 
(2000) 8
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

Studienordnung

für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdamer

Vom 15. Juli 1999

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgi­schen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) am 15. Juli 1999 folgende Studien­ordnung für den Diplomstudiengang Informatik erlas­

sen:

1

Übersicht

Teil 1 Allgemeiner Teil

§ 1

Informatikfächer

§ 2 Frei wählbare Studiumsanteile

Teil 2 Themenkomplexe

§ 3

§ 4

§ 5

Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltungen Liste und Inhalt der Themenkomplexe

Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu The­menkomplexen und Themenkomplexen zu Fä­

chern

§ 6 Betriebspraktikum

Teil 3 Diplomstudium

§ 7 Ziel des Diplomstudiums

§ 8

§ 9

§ 10

Zeitpunkt des regulären Studienbeginns

Die ersten vier Semester des Diplomstudiums Die Semester 5 bis 9 im Diplomstudiengang

Teil 4 Schlussbestimmungen

§ 11

Studienfachberatung

§ 12 Geltungsbereich und In- Kraft- Treten

Teil 1 Allgemeiner Teil

§1 Informatikfächer

Es werden die folgenden fünf Teilgebiete( Fächer) der Informatik unterschieden:

Theoretische Informatik

Praktische Informatik

.

Technische Informatik Angewandte Informatik

Humanwissenschaftliche Informatik Diese fünf Teilgebiete werden im Folgenden als Infor­matikfächer bezeichnet. Diesen Informatikfächern werden Themenkomplexe nach Inhalt und Umfang zugeordnet.

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27.

Januar 2000

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§ 2

Frei wählbare Studiumsanteile

Über die Minimalanforderungen des Fachstudiums in Informatik hinaus sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen der Informatik, allgemeine wissenschaftliche Kenntnisse in Wahlfä­chern( Studium generale) oder spezielle vertiefte Kenntnisse in einem Nebenfach erwerben. Bei der Gestaltung dieses Studienteils sollten die Studierenden intensiv von der Studienfachberatung Gebrauch ma­chen.

Zur Vertiefung in der Infomatik dienen Lehrveran­staltungen aus der Informatik, welche über die Mindestleistungen in Informatik hinausgehen. Ein Nebenfach ist ein von der Informatik dem wissenschaftlichen Inhalt nach verschiedenes Fach. Als Nebenfach ist jedes an der Universität Potsdam oder benachbarten Universitäten vertretene Fach zugelassen. Die Nebenfachstudien folgen den Ord­nungen des jeweiligen Nebenfachträgers.

Im Studium generale bzw. den Wahlfächern er­werben die Studierenden Fähigkeiten und Kennt­nisse aus vielen verschiedenen wissenschaftlichen ( 2) Gebieten. Das Studium generale bzw. die Wahlfä­cher unterscheiden sich von einem Nebenfach dar­in, dass sie fächerübergreifend sind und sich ihrem Inhalt nach nicht einem einzelnen Fach zuordnen lassen.

Teil 2 Themenkomplexe

§3 Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstal­

tungen

Den Informatikfächern sind Themenkomplexe zuge­ordnet, durch welche das jeweils erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten erlernt werden. Ein Themenkomplex ist ein thematisches Gebiet, welches durch eine Kombination von Lehrveranstaltungen erar­beitet werden kann. Die Lehrveranstaltungen sind den Themenkomplexen sinngemäß zugeordnet. Dabei ist es durchaus möglich, dass ein Themenkomplex mehreren Informatikfächern oder eine Lehrveranstaltung mehre­ren Themenkomplexen zugeordnet werden kann. Zum erfolgreichen Abschluss der Informatikstudiengänge an der Universität Potsdam ist eine breite Kombination von Themenkomplexen in hinreichender Tiefe zu stu­dieren. M01 mov

§ 4

Liste und Inhalt der Themenkomplexe

Die folgende Liste von Themenkomplexen versucht, den derzeitigen Stand der Entwicklung der Informatik in Wissenschaft und Lehre darzustellen. Es können neue Themenkomplexe hinzukommen oder bestehende entfallen. Sofern es möglich schien, ist eine Zuordnung der Themenkomplexe zu den Informatikfächern ange­geben.