I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung
für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdamer
Vom 15. Juli 1999
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) am 15. Juli 1999 folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik erlas
sen:
1
Übersicht
Teil 1 Allgemeiner Teil
§ 1
Informatikfächer
§ 2 Frei wählbare Studiumsanteile
Teil 2 Themenkomplexe
§ 3
§ 4
§ 5
Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltungen Liste und Inhalt der Themenkomplexe
Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Themenkomplexen und Themenkomplexen zu Fä
chern
§ 6 Betriebspraktikum
Teil 3 Diplomstudium
§ 7 Ziel des Diplomstudiums
§ 8
§ 9
§ 10
Zeitpunkt des regulären Studienbeginns
Die ersten vier Semester des Diplomstudiums Die Semester 5 bis 9 im Diplomstudiengang
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 11
Studienfachberatung
§ 12 Geltungsbereich und In- Kraft- Treten
Teil 1 Allgemeiner Teil
§1 Informatikfächer
Es werden die folgenden fünf Teilgebiete( Fächer) der Informatik unterschieden:
•
Theoretische Informatik
• Praktische Informatik
.
•
Technische Informatik Angewandte Informatik
Humanwissenschaftliche Informatik Diese fünf Teilgebiete werden im Folgenden als Informatikfächer bezeichnet. Diesen Informatikfächern werden Themenkomplexe nach Inhalt und Umfang zugeordnet.
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27.
Januar 2000
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§ 2
Frei wählbare Studiumsanteile
Über die Minimalanforderungen des Fachstudiums in Informatik hinaus sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen der Informatik, allgemeine wissenschaftliche Kenntnisse in Wahlfächern( Studium generale) oder spezielle vertiefte Kenntnisse in einem Nebenfach erwerben. Bei der Gestaltung dieses Studienteils sollten die Studierenden intensiv von der Studienfachberatung Gebrauch machen.
Zur Vertiefung in der Infomatik dienen Lehrveranstaltungen aus der Informatik, welche über die Mindestleistungen in Informatik hinausgehen. Ein Nebenfach ist ein von der Informatik dem wissenschaftlichen Inhalt nach verschiedenes Fach. Als Nebenfach ist jedes an der Universität Potsdam oder benachbarten Universitäten vertretene Fach zugelassen. Die Nebenfachstudien folgen den Ordnungen des jeweiligen Nebenfachträgers.
Im Studium generale bzw. den Wahlfächern erwerben die Studierenden Fähigkeiten und Kenntnisse aus vielen verschiedenen wissenschaftlichen ( 2) Gebieten. Das Studium generale bzw. die Wahlfächer unterscheiden sich von einem Nebenfach darin, dass sie fächerübergreifend sind und sich ihrem Inhalt nach nicht einem einzelnen Fach zuordnen lassen.
Teil 2 Themenkomplexe
§3 Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstal
tungen
Den Informatikfächern sind Themenkomplexe zugeordnet, durch welche das jeweils erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten erlernt werden. Ein Themenkomplex ist ein thematisches Gebiet, welches durch eine Kombination von Lehrveranstaltungen erarbeitet werden kann. Die Lehrveranstaltungen sind den Themenkomplexen sinngemäß zugeordnet. Dabei ist es durchaus möglich, dass ein Themenkomplex mehreren Informatikfächern oder eine Lehrveranstaltung mehreren Themenkomplexen zugeordnet werden kann. Zum erfolgreichen Abschluss der Informatikstudiengänge an der Universität Potsdam ist eine breite Kombination von Themenkomplexen in hinreichender Tiefe zu studieren. M01 mov
§ 4
Liste und Inhalt der Themenkomplexe
Die folgende Liste von Themenkomplexen versucht, den derzeitigen Stand der Entwicklung der Informatik in Wissenschaft und Lehre darzustellen. Es können neue Themenkomplexe hinzukommen oder bestehende entfallen. Sofern es möglich schien, ist eine Zuordnung der Themenkomplexe zu den Informatikfächern angegeben.