Heft 
(2000) 9
Seite
140
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Politikwissenschaft( kommunale und regionale Politik)

Verwaltungswissenschaft( kommunale und regio­nale Verwaltung)

Soziologie( Allgemeine Soziologie, räumliche Aspekte sozialer Prozesse, Migrationssoziologie) Wirtschaftswissenschaften:

Betriebswirtschaftslehre

Makroökonomik

Wirtschaftspolitik.

( 3) Der zeitliche Umfang und die Verteilung der Stu­dienbestandteile nach Lehrveranstaltungen auf die drei Studienabschnitte sowie die Leistungsanforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen sind in der Prü­fungsordnung des Bachelorstudiengangs Regionalwis­senschaften geregelt.

§ 7

Lehrveranstaltungsarten

( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:

-

Vorlesungen

Seminare und Übungen

Geländekurse

Gelände- und Laborpraktika

interdisziplinäre Veranstaltungen.

( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Dar­stellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzulesen sind, oder wenn vor­handenes Wissen in neue Zusammenhänge strukturiert und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.

( 3) Übungen und Seminare dienen der komplexen Be­arbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Seminare werden wesentlich durch die aktive Teilnahme der Studierenden mitgestaltet. Übungen und Seminare schließen mit einem Teilnahmeschein und Beleg oder Leistungsschein ab.

( 6) Das Lehrangebot wird durch allgemeine Kolloquien ergänzt. Dabei handelt es sich um Vortrags- und Dis­kussionsveranstaltungen, in denen Wissenschaftlerin­nen und Wissenschaftler und Fachleute der Universität und anderer Einrichtungen eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorstellen. Kolloquien geben somit in besonderer Weise Aufschluss über For­schungsstand und aktuelle Forschungsergebnisse inner­halb der Wissenschaften sowie Einblick in Arbeitswei­sen und Arbeitsergebnisse der fachnahen Berufswelt. ( 7) Interdisziplinäre Veranstaltungen sollen die Bezüge zwischen den Teildisziplinen und ihre spezifischen Sichtweisen auf regionale Prozess- Strukturen themati­sieren. Hierzu dienen Ringvorlesungen, disziplinüber­greifende Seminare, Kolloquien und andere Veranstal­tungen.

§ 8

In- Kraft- Treten

Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlagen 1 und 2 siehe Anlagen der Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für den Bachelorstu­diengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam

Vom 22. April 1999

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBl. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. April 1999 die folgende Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Regionalwissenschaften erlassen: ¹

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltungsbereich

§

2 Zielsetzung der Prüfung

§

3 Grad des Abschlusses

§

4 Gliederung des Studiums und Studiendauer

§

5 Prüfungsausschuss

§

6 Prüferinnen und Prüfer

( 4) Geländekurse dienen dem Erwerb und der Vertie­fung von Kenntnissen durch die Bearbeitung prakti­scher und experimenteller Aufgaben.

§

7 Versäumnisse, Rücktritte, Täuschungen, Ord­nungsverstöße

§

8 Bewertung der Prüfungsleistungen

( 5) Gelände- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbei­tung praktischer oder experimenteller Aufgaben. Prak­tika werden zu den Erd- und Sozialwissenschaften abgehalten; dabei werden Arbeiten im Gelände, in Behörden und Institutionen sowie im Labor durchge­führt.

§

9 Studienleistungen

§

10 Formen von Prüfungsleistungen

§

11 Mündliche Abschlussprüfung

§

12 Bachelorprüfung

§

13 Zeugnis und Urkunde über die Bachelorprüfung

§

14 Wiederholung der Bachelorprüfung

§ 15 In- Kraft- Treten

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Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999