Heft 
(2000) 9
Seite
149
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Lehrveranstaltungsart

SWS

Geländekurs

Leistungsformen und Benotung

der Leistung

(= Gewichtung der Leistungsformen in%)

CP

1

Teilnahme und aktive Mitarbeit

50%

Anfertigung eines schriftlichen Berichts( Protokoll) 50%

2

2

Teilnahme und aktive Mitarbeit

33,3%

Abhalten eines Berichts( Vortrag) einschließlich

Thesenpapier in der Vorbereitungsphase)

33,3%

Anfertigung eines schriftlichen Berichts

( Protokoll) in der Nachbereitungsphase

4

33,3%

Geländepraktikum

2

Teilnahme und aktive Mitarbeit

50%

Anfertigung eines schriftlichen Berichts in der Nachbereitungsphase

4

50%

Praktikum

1

Teilnahme und aktive Mitarbeit

50%

Klausur bzw. schriftliche Arbeit 50%

2

Studienordnung für den Masterstudien­gang Regionalwissenschaften

Der

an der Universität Potsdam

Vom 22. April 1999

Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. April 1999 die folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Regionalwissenschaften erlassen: ¹

Übersicht:

§ 1

Geltungsbereich und Grundsätze

§ 2 Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn § 3 Regelstudienzeit und Studienaufbau § 4

Teilnahmenachweise für die zu belegenden Lehrveranstaltungen und Masterprüfung

§ 5 Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder für Regio­nalwissenschaftlerinnen und Regionalwissen­schaftler und interdisziplinäre Ausrichtung so­wie Studienziele des Masterstudiengangs Regio­we brunalwissenschaften

§ 6

§ 7

Studienbestandteile

Lehrveranstaltungsarten

§ 8 In- Kraft- Treten 50

1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999

§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze

( 1) Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung vom 22. April 1999 den interdis­ziplinären Masterstudiengang Regionalwissenschaften mit dem Abschluss eines Masters of Science( abge­kürzt: MSc.) an der Universität Potsdam. Am Lehran­gebot des Studiengangs sind Fächer aus der Mathema­tisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät, der Wirt­schafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät beteiligt. Zuständig für den Studiengang ist die Mathe­matisch- Naturwissenschaftliche Fakultät.

( 2) Die vorliegende Studienordnung soll in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Studierenden ermögli­chen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzuführen und abzuschließen. Sie informiert über Zugangsvoraus­setzungen und Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienaufbau, Leistungsnachweise und Abschlussprü­fung, Studienziele, Studienbestandteile und Lehrveran­staltungsarten( s. Anlagen 1 und 2).

§ 2

Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn

( 1) Der Zugang zum Studium Regionalwissenschaften erfolgt durch die Einschreibung im Masterstudiengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Regionalwissenschaften. Bei vergleichbaren Abschlüssen entscheidet der Prüfungs­

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