Lehrveranstaltungsart
SWS
Geländekurs
Leistungsformen und Benotung
der Leistung
(= Gewichtung der Leistungsformen in%)
CP
1
Teilnahme und aktive Mitarbeit
50%
Anfertigung eines schriftlichen Berichts( Protokoll) 50%
2
2
Teilnahme und aktive Mitarbeit
33,3%
Abhalten eines Berichts( Vortrag) einschließlich
Thesenpapier in der Vorbereitungsphase)
33,3%
Anfertigung eines schriftlichen Berichts
( Protokoll) in der Nachbereitungsphase
4
33,3%
Geländepraktikum
2
Teilnahme und aktive Mitarbeit
50%
Anfertigung eines schriftlichen Berichts in der Nachbereitungsphase
4
50%
Praktikum
1
Teilnahme und aktive Mitarbeit
50%
Klausur bzw. schriftliche Arbeit 50%
2
Studienordnung für den Masterstudiengang Regionalwissenschaften
Der
an der Universität Potsdam
Vom 22. April 1999
Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. April 1999 die folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Regionalwissenschaften erlassen: ¹
Übersicht:
§ 1
Geltungsbereich und Grundsätze
§ 2 Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn § 3 Regelstudienzeit und Studienaufbau § 4
Teilnahmenachweise für die zu belegenden Lehrveranstaltungen und Masterprüfung
§ 5 Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder für Regionalwissenschaftlerinnen und Regionalwissenschaftler und interdisziplinäre Ausrichtung sowie Studienziele des Masterstudiengangs Regiowe brunalwissenschaften
§ 6
§ 7
Studienbestandteile
Lehrveranstaltungsarten
§ 8 In- Kraft- Treten 50
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999
§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze
( 1) Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung vom 22. April 1999 den interdisziplinären Masterstudiengang Regionalwissenschaften mit dem Abschluss eines Masters of Science( abgekürzt: MSc.) an der Universität Potsdam. Am Lehrangebot des Studiengangs sind Fächer aus der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät beteiligt. Zuständig für den Studiengang ist die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät.
( 2) Die vorliegende Studienordnung soll in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Studierenden ermöglichen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzuführen und abzuschließen. Sie informiert über Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienaufbau, Leistungsnachweise und Abschlussprüfung, Studienziele, Studienbestandteile und Lehrveranstaltungsarten( s. Anlagen 1 und 2).
§ 2
Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn
( 1) Der Zugang zum Studium Regionalwissenschaften erfolgt durch die Einschreibung im Masterstudiengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Regionalwissenschaften. Bei vergleichbaren Abschlüssen entscheidet der Prüfungs
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