Heft 
(2000) 9
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ausschuss über die Zulassung und erteilt gegebenenfalls Auflagen.

( 2) Die Aufnahme des Studiums erfolgt nur zum Win­

tersemester.

§3

Regelstudienzeit und Studienaufbau

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester; sie schließt die Zeit für die Erstellung der schriftlichen Abschlussarbeit( Masterarbeit) und die mündliche Abschlussprüfung ein.

( 2) Der zeitliche Gesamtumfang des Studiums beträgt in der Regel 40 Semesterwochenstunden( SWS). Davon entfallen 12 SWS auf ein Wahlpflicht- Vertiefungs­studium. Außerdem sind 7 SWS Wahlveranstaltungen für das freie Studium vorgesehen. Dafür werden emp­fohlen:( a) die Vertiefung von Fremdsprachenkenntnis­sen( unter Einbeziehung des Lehrangebots des Spra­chenzentrums),( b) in Absprache mit den am Studien­gang beteiligten Disziplinen die Vertiefung der in den Regionalwissenschaften behandelten Fachgebiete( z. B. Medien- und Kommunikationstheorie).

( 3) Im Masterstudium werden die Kenntnisse und Fer­tigkeiten des Bachelorstudiums in regionalwissen­schaftlichen Teildisziplinen erweitert und vertieft, und es wird methodologisches Wissen für die eigenständige Bearbeitung regionalwissenschaftlicher Probleme im Hinblick auf den späteren Berufseinsatz erworben. Einer zusätzlichen Erweiterung und Vertiefung dient das Wahlpflicht- Vertiefungsstudium im Umfang von 12 SWS in einer regionalwissenschaftlichen Teildisziplin nach Wahl der Studentin bzw. des Studenten. Es kann zwischen den folgenden Teildisziplinen gewählt wer­den: Humangeographie, Physische Geographie/ Geo­ökologie, Geoinformatik/ Informatik, Kulturwissen­schaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissen­schaften. Auf Antrag der Studentin bzw. des Studenten an den Prüfungsausschuss kann das Wahlpflicht­Vertiefungsstudium auch in einer nicht aufgeführten Teildisziplin mit Bezug zu den Regionalwissenschaften in einem Umfang von 12 SWS studiert werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsfeld ergibt. Inhalte und Struktur des Wahlpflicht- Vertiefungsstudiums werden durch Vereinbarungen mit den jeweiligen Teil­disziplin- Vertretungen festgelegt.

( 4) Geländekurse und Geländepraktika sind Bestandtei­le aller Studienabschnitte. Sie werden vor allem wäh­rend der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. ( 5) Das Thema der Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im 2. Semester ausgegeben. Die mündliche Abschluss­prüfung findet nach Annahme der Abschlussarbeit als bestandene Prüfungsleistung am Ende des 3. Semesters statt.

( 6) Während des Studiums ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen Institutionen( Behörden, Instituten, Planungsbüros, Unternehmen u. a.) von

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mindestens einem Monat Dauer( einschließlich Bache­lorpraktikum) abzuleisten. Dieses Praktikum kann sich auch auf verschiedene Institutionen verteilen.

( 7) Die Lehrveranstaltungen des Studiums der Regio­nalwissenschaften werden überwiegend in deutscher Sprache abgehalten. Bis zu fünfzig Prozent der Lehr­veranstaltungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden.

( 8) Das Studium wird mit der Masterprüfung abge­schlossen.

§ 4 Teilnahmenachweise für die zu belegenden Lehrveranstaltungen und Masterprüfung

Die Teilnahme an den zu belegenden Lehrveranstaltun­gen wird durch Nachweise dokumentiert, die gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung des Masterstudien­gangs Regionalwissenschaften zu erbringen sind. Die Masterprüfungen werden ebenfalls gemäß dieser Prü­fungsordnung durchgeführt.

§ 5

Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder für Regionalwissenschaftlerinnen und Regional­wissenschaftler und interdisziplinäre Aus­richtung sowie Studienziele des Studiengangs Regionalwissenschaften

( 1) Die Inhalte im Masterstudiengang Regionalwissen­schaften sind insbesondere auf die folgenden möglichen berufliche Tätigkeitsfelder ausgerichtet:

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Landes- und Regionalplanung, Stadtplanung und Dorferneuerung;

Fachplanung( z. B. Verkehrsplanung); Standortplanung und-beratung in privaten Unter­nehmen;

wirtschaftliche Handlungsfelder;

raum- und regionsbezogene Beratungstätigkeiten in Politik und Wirtschaft( z. B. in nationalen und in­ternationalen Regierungs- und Nichtregierungsor­ganisationen);

regionales Management;

Prozessmoderation bei raumbezogenen Fragestel­

lungen;

raumbezogene Forschung, Information und Doku­mentation.

( 2) Der interdisziplinäre Masterstudiengang Regional­wissenschaften verknüpft die beteiligten Einzelwissen­schaften durch ihren räumlichen Bezug. Der Studien­gang beschäftigt sich mit der natur-, kultur-, sozial- und wirtschaftsräumlichen Ausstattung von Regionen und mit den Wirkungen von ökonomischen, sozialen und politischen Entscheidungen in den Regionen und auf die Regionen. Es handelt sich bei diesen Wirkungen insbesondere um solche, die im Beziehungsfeld von Ökonomie, Umwelt und Gesellschaft liegen.nl

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