ausschuss über die Zulassung und erteilt gegebenenfalls Auflagen.
( 2) Die Aufnahme des Studiums erfolgt nur zum Win
tersemester.
§3
Regelstudienzeit und Studienaufbau
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester; sie schließt die Zeit für die Erstellung der schriftlichen Abschlussarbeit( Masterarbeit) und die mündliche Abschlussprüfung ein.
( 2) Der zeitliche Gesamtumfang des Studiums beträgt in der Regel 40 Semesterwochenstunden( SWS). Davon entfallen 12 SWS auf ein Wahlpflicht- Vertiefungsstudium. Außerdem sind 7 SWS Wahlveranstaltungen für das freie Studium vorgesehen. Dafür werden empfohlen:( a) die Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen( unter Einbeziehung des Lehrangebots des Sprachenzentrums),( b) in Absprache mit den am Studiengang beteiligten Disziplinen die Vertiefung der in den Regionalwissenschaften behandelten Fachgebiete( z. B. Medien- und Kommunikationstheorie).
( 3) Im Masterstudium werden die Kenntnisse und Fertigkeiten des Bachelorstudiums in regionalwissenschaftlichen Teildisziplinen erweitert und vertieft, und es wird methodologisches Wissen für die eigenständige Bearbeitung regionalwissenschaftlicher Probleme im Hinblick auf den späteren Berufseinsatz erworben. Einer zusätzlichen Erweiterung und Vertiefung dient das Wahlpflicht- Vertiefungsstudium im Umfang von 12 SWS in einer regionalwissenschaftlichen Teildisziplin nach Wahl der Studentin bzw. des Studenten. Es kann zwischen den folgenden Teildisziplinen gewählt werden: Humangeographie, Physische Geographie/ Geoökologie, Geoinformatik/ Informatik, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Auf Antrag der Studentin bzw. des Studenten an den Prüfungsausschuss kann das WahlpflichtVertiefungsstudium auch in einer nicht aufgeführten Teildisziplin mit Bezug zu den Regionalwissenschaften in einem Umfang von 12 SWS studiert werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsfeld ergibt. Inhalte und Struktur des Wahlpflicht- Vertiefungsstudiums werden durch Vereinbarungen mit den jeweiligen Teildisziplin- Vertretungen festgelegt.
( 4) Geländekurse und Geländepraktika sind Bestandteile aller Studienabschnitte. Sie werden vor allem während der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. ( 5) Das Thema der Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird im 2. Semester ausgegeben. Die mündliche Abschlussprüfung findet nach Annahme der Abschlussarbeit als bestandene Prüfungsleistung am Ende des 3. Semesters statt.
( 6) Während des Studiums ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen Institutionen( Behörden, Instituten, Planungsbüros, Unternehmen u. a.) von
150
mindestens einem Monat Dauer( einschließlich Bachelorpraktikum) abzuleisten. Dieses Praktikum kann sich auch auf verschiedene Institutionen verteilen.
( 7) Die Lehrveranstaltungen des Studiums der Regionalwissenschaften werden überwiegend in deutscher Sprache abgehalten. Bis zu fünfzig Prozent der Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden.
( 8) Das Studium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen.
§ 4 Teilnahmenachweise für die zu belegenden Lehrveranstaltungen und Masterprüfung
Die Teilnahme an den zu belegenden Lehrveranstaltungen wird durch Nachweise dokumentiert, die gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Regionalwissenschaften zu erbringen sind. Die Masterprüfungen werden ebenfalls gemäß dieser Prüfungsordnung durchgeführt.
§ 5
Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder für Regionalwissenschaftlerinnen und Regionalwissenschaftler und interdisziplinäre Ausrichtung sowie Studienziele des Studiengangs Regionalwissenschaften
( 1) Die Inhalte im Masterstudiengang Regionalwissenschaften sind insbesondere auf die folgenden möglichen berufliche Tätigkeitsfelder ausgerichtet:
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Landes- und Regionalplanung, Stadtplanung und Dorferneuerung;
Fachplanung( z. B. Verkehrsplanung); Standortplanung und-beratung in privaten Unternehmen;
wirtschaftliche Handlungsfelder;
raum- und regionsbezogene Beratungstätigkeiten in Politik und Wirtschaft( z. B. in nationalen und internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen);
regionales Management;
Prozessmoderation bei raumbezogenen Fragestel
lungen;
raumbezogene Forschung, Information und Dokumentation.
( 2) Der interdisziplinäre Masterstudiengang Regionalwissenschaften verknüpft die beteiligten Einzelwissenschaften durch ihren räumlichen Bezug. Der Studiengang beschäftigt sich mit der natur-, kultur-, sozial- und wirtschaftsräumlichen Ausstattung von Regionen und mit den Wirkungen von ökonomischen, sozialen und politischen Entscheidungen in den Regionen und auf die Regionen. Es handelt sich bei diesen Wirkungen insbesondere um solche, die im Beziehungsfeld von Ökonomie, Umwelt und Gesellschaft liegen.nl
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