Heft 
(2000) 9
Seite
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( 3) Im Masterstudiengang Regionalwissenschaften sollen die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten ver­mittelt werden:

raumbezogenes Querschnittswissen und tiefe Ein­sichten in räumliche Wirkungszusammenhänge; spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten in Einzelbe­reichen, die es ermöglichen, an wirtschaftlichen, so­zialen und ökologischen Problemlösungen mitzu­wirken;

Sachkompetenz für Moderation und Mediation in raumbezogenen Themenbereichen, wobei die Ab­solventin bzw. der Absolvent die Sprache der ver­schiedenen beteiligten Disziplinen verstehen und zwischen den Vertreterinnen bzw. Vertretern dieser Disziplinen vermitteln können soll;

spezielle Kenntnisse zu den Institutionen und In­strumenten räumlicher Steuerung( u. a. Planung).

( 4) Im Einzelnen werden in der wissenschaftlichen Ausbildung, die zugleich grundlagen- und berufsbezo­gen angelegt ist, die folgenden Studienziele angestrebt: Kenntnis der wissenschaftstheoretischen Grundla­gen der am Studiengang beteiligten wissenschaftli­chen Disziplinen; Pro

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§ 6

Kenntnisse zu raumwissenschaftlichen Theorien;

kritische Vertrautheit mit Methoden und Techniken empirischer Forschung;

sicherer Umgang mit Verfahren der Datengewin­nung, der computergestützten Datenaufbereitung und-auswertung sowie der kartographischen Um­setzung;

Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Anwendung raumanalytischer Verfahren der Naturwissenschaf­ten, Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften auf unterschiedlicher räumlicher Dimensionsstufe ( global, national, regional, lokal);

Kenntnisse über Wechselbeziehungen zwischen Gesellschaft und Umwelt, zwischen Raumnutzung und Raumakteuren sowie über die Formen und Wirkungsweisen räumlicher Steuerung( u. a. Pla­nung);

Kenntnisse über die raumbezogene Wirkungsweise verwaltungs-, bau-, kommunal- und umweltrechtli­cher Bestimmungen;

Grundqualifikationen wie Kommunikations-, Koo­perations- und Teamfähigkeit sowie selbstbestimm­tes Handeln.

Studienbestandteile

( 1) Techniken, Methoden und wissenschaftstheoreti­sche Grundlagen der Regionalwissenschaften:

Studier- und Arbeitstechniken( Kartographie, Geo­fernerkundung, Geostatistik, Geländemethoden der regionalwissenschaftlichen Teildisziplinen Human­geographie, Physische Geographie/ Geoökologie und Geowissenschaften, Labormethoden der Physi­schen Geographie/ Geoökologie und der Geowissen­schaften);

Verfahren der Informationsgewinnung und verarbeitung;

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Verfahren regionalwissenschaftlicher Raum- und Standortanalysen sowie-bewertungen;

Ziele und Methoden der Informationsvermittlung; Systemanalyse( auf Simulationsmodelle gestützte Planspiele);

wissenschaftstheoretische Grundlagen der Regio­nalwissenschaften.

( 2) Fachgebiete der am Studiengang beteiligten Ein­zelwissenschaften( Fachgruppen und Fächer): Erdwissenschaften:

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Humangeographie( Sozial- und Kulturgeographie einschließlich Bevölkerungsgeographie, Wirt­schaftsgeographie, Siedlungsgeographie, Ange­wandte Geographie sowie Raumordnung und Raumplanung, Regionale Geographie)

Physische Geographie/ Geoökologie( Bodenkunde, Geomorphologie, Hydrologie, Klimatologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung)

Geoinformatik( s.§ 6( 1))

Kulturwissenschaften:

Kulturanthropologie

Regionale und raumbezogene Sprach- und Kom­munikationswissenschaft

Rechtswissenschaften:

Öffentliches Baurecht

.Kommunalrecht

Sozialwissenschaften:

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Politikwissenschaft( kommunale und regionale Po­

litik, Entwicklungspolitik)

Soziologie( Allgemeine Soziologie, Raumsoziolo­gie, Migrationssoziologie) Wirtschaftswissenschaften:

Mikroökonomik Regionalökonomik.

( 3) Der zeitliche Umfang und die Verteilung der Stu­dienbestandteile nach Lehrveranstaltungen auf die vier Studienabschnitte sowie die Leistungsanforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen sind in der Prü­fungsordnung des Masterstudiengangs Regionalwissen­schaften geregelt.

§7 Lehrveranstaltungsarten

( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:

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Vorlesungen

Seminare und Übungen

Geländekurse

Gelände- und Laborpraktika

interdisziplinäre Veranstaltungen.

( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Dar­stellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzulesen sind, oder wenn vor­handenes Wissen in neue Zusammenhänge strukturiert

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