( 3) Im Masterstudiengang Regionalwissenschaften sollen die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden:
raumbezogenes Querschnittswissen und tiefe Einsichten in räumliche Wirkungszusammenhänge; spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten in Einzelbereichen, die es ermöglichen, an wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemlösungen mitzuwirken;
Sachkompetenz für Moderation und Mediation in raumbezogenen Themenbereichen, wobei die Absolventin bzw. der Absolvent die Sprache der verschiedenen beteiligten Disziplinen verstehen und zwischen den Vertreterinnen bzw. Vertretern dieser Disziplinen vermitteln können soll;
spezielle Kenntnisse zu den Institutionen und Instrumenten räumlicher Steuerung( u. a. Planung).
( 4) Im Einzelnen werden in der wissenschaftlichen Ausbildung, die zugleich grundlagen- und berufsbezogen angelegt ist, die folgenden Studienziele angestrebt: Kenntnis der wissenschaftstheoretischen Grundlagen der am Studiengang beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen; Pro
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§ 6
Kenntnisse zu raumwissenschaftlichen Theorien;
kritische Vertrautheit mit Methoden und Techniken empirischer Forschung;
sicherer Umgang mit Verfahren der Datengewinnung, der computergestützten Datenaufbereitung und-auswertung sowie der kartographischen Umsetzung;
Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Anwendung raumanalytischer Verfahren der Naturwissenschaften, Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften auf unterschiedlicher räumlicher Dimensionsstufe ( global, national, regional, lokal);
Kenntnisse über Wechselbeziehungen zwischen Gesellschaft und Umwelt, zwischen Raumnutzung und Raumakteuren sowie über die Formen und Wirkungsweisen räumlicher Steuerung( u. a. Planung);
Kenntnisse über die raumbezogene Wirkungsweise verwaltungs-, bau-, kommunal- und umweltrechtlicher Bestimmungen;
Grundqualifikationen wie Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie selbstbestimmtes Handeln.
Studienbestandteile
( 1) Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen der Regionalwissenschaften:
Studier- und Arbeitstechniken( Kartographie, Geofernerkundung, Geostatistik, Geländemethoden der regionalwissenschaftlichen Teildisziplinen Humangeographie, Physische Geographie/ Geoökologie und Geowissenschaften, Labormethoden der Physischen Geographie/ Geoökologie und der Geowissenschaften);
Verfahren der Informationsgewinnung und verarbeitung;
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Verfahren regionalwissenschaftlicher Raum- und Standortanalysen sowie-bewertungen;
Ziele und Methoden der Informationsvermittlung; Systemanalyse( auf Simulationsmodelle gestützte Planspiele);
wissenschaftstheoretische Grundlagen der Regionalwissenschaften.
( 2) Fachgebiete der am Studiengang beteiligten Einzelwissenschaften( Fachgruppen und Fächer): Erdwissenschaften:
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Humangeographie( Sozial- und Kulturgeographie einschließlich Bevölkerungsgeographie, Wirtschaftsgeographie, Siedlungsgeographie, Angewandte Geographie sowie Raumordnung und Raumplanung, Regionale Geographie)
• Physische Geographie/ Geoökologie( Bodenkunde, Geomorphologie, Hydrologie, Klimatologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung)
• Geoinformatik( s.§ 6( 1))
Kulturwissenschaften:
Kulturanthropologie
• Regionale und raumbezogene Sprach- und Kommunikationswissenschaft
Rechtswissenschaften:
• Öffentliches Baurecht
.Kommunalrecht
Sozialwissenschaften:
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Politikwissenschaft( kommunale und regionale Po
litik, Entwicklungspolitik)
Soziologie( Allgemeine Soziologie, Raumsoziologie, Migrationssoziologie) Wirtschaftswissenschaften:
• Mikroökonomik • Regionalökonomik.
( 3) Der zeitliche Umfang und die Verteilung der Studienbestandteile nach Lehrveranstaltungen auf die vier Studienabschnitte sowie die Leistungsanforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen sind in der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Regionalwissenschaften geregelt.
§7 Lehrveranstaltungsarten
( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:
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Vorlesungen
• Seminare und Übungen
Geländekurse
Gelände- und Laborpraktika
interdisziplinäre Veranstaltungen.
( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzulesen sind, oder wenn vorhandenes Wissen in neue Zusammenhänge strukturiert
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