Heft 
(2000) 9
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und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.

( 3) Übungen und Seminare dienen der komplexen Be­arbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Seminare werden wesentlich durch die aktive Teilnahme der Studierenden mitgestaltet. Übungen und Seminare schließen mit einem Teilnahmeschein und Beleg oder Leistungsschein ab.

( 4) Geländekurse dienen dem Erwerb und der Vertie­fung von Kenntnissen durch die Bearbeitung prakti­scher und experimenteller Aufgaben.

( 5) Gelände- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbei­tung praktischer oder experimenteller Aufgaben. Prak­tika werden zu den Erd- und Sozialwissenschaften abgehalten; dabei werden Arbeiten im Gelände, in Behörden und Institutionen sowie im Labor durchge­führt.

Prüfungsordnung für den

Masterstudiengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam

Vom 22. April 1999

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBl. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. April 1999 die folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Regionalwissenschaften erlassen: ¹

Inhaltsverzeichnis:

Geltungsbereich

Zielsetzung der Prüfung

§ 1

§ 2

§ 3

Grad des Abschlusses

§ 4

Studiendauer

( 6) Das Lehrangebot wird durch allgemeine Kolloquien und Kandidatenkolloquien ergänzt:

§ 5

Prüfungsausschuss

§ 6

Prüferinnen bzw. Prüfer

§ 7

Versäumnisse, Rücktritte, Täuschungen, Ord­nungsverstöße

§ 8

§ 9

Bewertung der Prüfungsleistungen Studienleistungen

-

Allgemeine Kolloquien sind Vortrags- und Diskus­sionsveranstaltungen, in denen Wissenschaftlerin­nen bzw. Wissenschaftler und Fachleute der Uni­versität und anderer Einrichtungen eigene For­schungs- und Entwicklungsvorhaben vorstellen. Kolloquien geben somit in besonderer Weise Auf­schluss über Forschungsstand und aktuelle For­schungsergebnisse innerhalb der Wissenschaften sowie Einblick in Arbeitsweisen und Arbeitsergeb­nisse der fachnahen Berufswelt.

Kandidatenkolloquien sind Vortrags- und Diskussi­onsveranstaltungen, in denen die Diplomprüfungs­kandidatinnen und Diplomprüfungskandidaten des Studiengangs Regionalwissenschaften und auch Doktorandinnen und Doktoranden mit regionalwis­senschaftlichen Themen ihre Forschungsvorhaben vorstellen.

( 7) Interdisziplinäre Veranstaltungen sollen die Bezüge zwischen den Teildisziplinen und ihre spezifischen Sichtweisen auf regionale Prozess- Strukturen themati­sieren. Hierzu dienen Ringvorlesungen, disziplinüber­greifende Seminare, Kolloquien und andere Veranstal­tungen.

§ 8

In- Kraft- Treten

Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt­machungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlagen 1 und 2 siehe Anlagen der Prüfungsordnung

§ 10 Formen von Prüfungsleistungen

§ 11 Masterprüfung

§ 12 Zeugnis und Urkunde über die Abschlussprü­fung( Masterprüfung)

§ 13 Wiederholung der Masterprüfung

§ 14 In- Kraft- Treten

§ 1

Geltungsbereich

Die Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in den Masterstu­diengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.

§ 2 Zielsetzung der Prüfung

Die Prüfung begleitet das Studium im Masterstudien­gang Regionalwissenschaften und bildet den Abschluss des Studiums. Durch die Prüfung soll festgestellt wer­den, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die Inhalte und Zusammenhänge des Studiengegenstandes Regio­nalwissenschaften überblickt sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbstständig anwenden kann.

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STOV

Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999