und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.
( 3) Übungen und Seminare dienen der komplexen Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Seminare werden wesentlich durch die aktive Teilnahme der Studierenden mitgestaltet. Übungen und Seminare schließen mit einem Teilnahmeschein und Beleg oder Leistungsschein ab.
( 4) Geländekurse dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben.
( 5) Gelände- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer oder experimenteller Aufgaben. Praktika werden zu den Erd- und Sozialwissenschaften abgehalten; dabei werden Arbeiten im Gelände, in Behörden und Institutionen sowie im Labor durchgeführt.
Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam
Vom 22. April 1999
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBl. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. April 1999 die folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Regionalwissenschaften erlassen: ¹
Inhaltsverzeichnis:
Geltungsbereich
Zielsetzung der Prüfung
§ 1
§ 2
§ 3
Grad des Abschlusses
§ 4
Studiendauer
( 6) Das Lehrangebot wird durch allgemeine Kolloquien und Kandidatenkolloquien ergänzt:
§ 5
Prüfungsausschuss
§ 6
Prüferinnen bzw. Prüfer
§ 7
Versäumnisse, Rücktritte, Täuschungen, Ordnungsverstöße
§ 8
§ 9
Bewertung der Prüfungsleistungen Studienleistungen
-
Allgemeine Kolloquien sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, in denen Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler und Fachleute der Universität und anderer Einrichtungen eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorstellen. Kolloquien geben somit in besonderer Weise Aufschluss über Forschungsstand und aktuelle Forschungsergebnisse innerhalb der Wissenschaften sowie Einblick in Arbeitsweisen und Arbeitsergebnisse der fachnahen Berufswelt.
Kandidatenkolloquien sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, in denen die Diplomprüfungskandidatinnen und Diplomprüfungskandidaten des Studiengangs Regionalwissenschaften und auch Doktorandinnen und Doktoranden mit regionalwissenschaftlichen Themen ihre Forschungsvorhaben vorstellen.
( 7) Interdisziplinäre Veranstaltungen sollen die Bezüge zwischen den Teildisziplinen und ihre spezifischen Sichtweisen auf regionale Prozess- Strukturen thematisieren. Hierzu dienen Ringvorlesungen, disziplinübergreifende Seminare, Kolloquien und andere Veranstaltungen.
§ 8
In- Kraft- Treten
Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlagen 1 und 2 siehe Anlagen der Prüfungsordnung
§ 10 Formen von Prüfungsleistungen
§ 11 Masterprüfung
§ 12 Zeugnis und Urkunde über die Abschlussprüfung( Masterprüfung)
§ 13 Wiederholung der Masterprüfung
§ 14 In- Kraft- Treten
§ 1
Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in den Masterstudiengang Regionalwissenschaften an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
§ 2 Zielsetzung der Prüfung
Die Prüfung begleitet das Studium im Masterstudiengang Regionalwissenschaften und bildet den Abschluss des Studiums. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die Inhalte und Zusammenhänge des Studiengegenstandes Regionalwissenschaften überblickt sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbstständig anwenden kann.
152
STOV
Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999