punkte geheilt. Hat die/ der Kandidat/ in die Teilnahme vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Studienausschuss im Benehmen mit dem Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät über die Rücknahme des Zeugnisses.
( 3) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Graduierungsurkunde einzuziehen, wenn die Graduierung auf Grund einer Täuschung zu Unrecht erfolgte.
( 4) Die Bestimmung über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
1994.
§ 19 Geltungsbereich und In- Kraft- Treten per quamA.200
( 1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im BA/ MAStudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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